Problem mit gebuchtem Kurzurlaub

Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit einem gebuchten Kurzurlaub und erhoffe mir von dem ein oder anderen User und Experten eine Meinung dazu.

Folgendes ist passiert:
Ich habe über ein Reiseportal einen Kurzurlaub für 4 Nächte nach Südtirol gebucht. Die Buchung ist etwa vor 10 Tagen getätigt worden, die Reisebestätigung kam umgehend mit der Bitte um Überweisung der Gesamtsumme. Die Reise soll von 6.9.–10.9. stattfinden. Es wurde keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen.

Kurz nachdem ich die Buchungsbestätigung mit genauem Ort des Hotels bekommen habe, habe ich mich im Internet abseits der Beschreibung beim Portal noch einmal auf Bilder und Meinungen aus dem Netz gemacht. Der Schreck war groß als ich teilweise sehr negative Erfahrungen lesen musste und auch Bildern sah, dass sich die angepriesene „ruhige Lage“ direkt neben einer stark befahrenen Autobahn befand. Nach google Maps fahren wir also in ein ruhiges Hotel, dass ca. 200m neben/unter der Brenner Autobahn in Südtirol liegt. Das Angebot vom ruhigen Deluxe Grand Palace droht nun zum Fiasko zu werden. In Reiseberichten anderer Urlauber ist davon zu lesen, dass manche bereits nach einer Nacht abgereist sind.

Ich habe dem Veranstalter mitgeteilt, dass ich die Reise stornieren möchte. Laut AGB müssten wir 30% Stornokosten zahlen. Der Veranstalter schrieb umgehend (innerhalb eines Tages) zurück und ich konfronierte ihn nochmals mit der Lage an der Autobahn und Bildern dazu, die ich im Netz gefunden habe. Diesmal lies sich der Veranstlter aber mit der Antwort Zeit. Donnerstag schrieb ich die Mail und Sonntag Morgen (!!!) bekam ich Antwort. „Die Lage rechtfertigt keine kostenfreie Stornierung und daher wären ab dem heutigen Tage 50% Stornokosten fällig.“
Ich habe schwer das Gefühl, dass die mich extra lange warten lassen und mich dann abzocken wollen.

Nun habe ich mich ein wenig in Reiserecht belesen und habe die Kündigung der Reise wegen einem erheblichen Mangel gefunden. Greift sowas in diesem Fall? Was soll ich eurer Meinung nach tun?

„Am liebsten würde ich den Vorfall dem Verbraucherschutz melden.“

Grüße
christoph

Hi,

Ich habe schwer das Gefühl, dass die mich extra lange warten
lassen und mich dann abzocken wollen.

Naja, eine Antwortzeit von Donnerstag auf Sonntag ist nicht sooo lang, finde ich.

Nun habe ich mich ein wenig in Reiserecht belesen und habe die
Kündigung der Reise wegen einem erheblichen Mangel gefunden.
Greift sowas in diesem Fall? Was soll ich eurer Meinung nach
tun?

Den erheblichen Mangel musst Du aber nachweisen. Und dazu sind m.E. Reiseberichte und Lagepläne aus dem Internet nicht geeignet. Evtl. könntest Du im Hotel anrufen und fragen, wie weit sie von der Autobahn entfernt sind und ob sie ruhig liegen. Wenn sie dann schreiben: Entfernung zur AB 100 m und Lage laut - dann kannst Du vorab auf eine Auflöstung des Vertrages dringen.

„Am liebsten würde ich den Vorfall dem Verbraucherschutz
melden.“

Hm, mit welcher Grundlage. Du hast einen Vertrag geschlossen und hinterher festgestellt, dass Du die gebuchte Leistung so nicht haben möchtest. So lange Du nicht nachweisen kannst dass die Ausschreibung des Reiseveranstalters falsch ist, hast Du m.E. keine Chance. Aber dazu solltest Du die Frage evtl. noch im Rechtsbrett stellen.

bye
Rolf

Hi,

Ich habe schwer das Gefühl, dass die mich extra lange warten
lassen und mich dann abzocken wollen.

Naja, eine Antwortzeit von Donnerstag auf Sonntag ist nicht
sooo lang, finde ich.

Trotzdem ist der Rücktritt vorher ausgesprochen worden. Es kann doch nicht sein, dass ich erst die Antwort abwarte und dann höhere Kosten in Anspruch nehmen muss.

Nun habe ich mich ein wenig in Reiserecht belesen und habe die
Kündigung der Reise wegen einem erheblichen Mangel gefunden.
Greift sowas in diesem Fall? Was soll ich eurer Meinung nach
tun?

Den erheblichen Mangel musst Du aber nachweisen. Und dazu sind
m.E. Reiseberichte und Lagepläne aus dem Internet nicht
geeignet. Evtl. könntest Du im Hotel anrufen und fragen, wie
weit sie von der Autobahn entfernt sind und ob sie ruhig
liegen. Wenn sie dann schreiben: Entfernung zur AB 100 m und
Lage laut - dann kannst Du vorab auf eine Auflöstung des
Vertrages dringen.

Und Du meinst die Hotelangestellten sagen mir am Telefon, dass die Autobahn 200m weit weg ist und das es laut ist? Das glaube ich kaum. Am Telefon hab ich doch auch wieder nichts in der Hand. Darf ein Reiseveranstalter solche wichtigen Dinge verheimlichen und von einer ruhigen Lage sprechen?

„Am liebsten würde ich den Vorfall dem Verbraucherschutz
melden.“

Hm, mit welcher Grundlage. Du hast einen Vertrag geschlossen
und hinterher festgestellt, dass Du die gebuchte Leistung so
nicht haben möchtest. So lange Du nicht nachweisen kannst dass
die Ausschreibung des Reiseveranstalters falsch ist, hast Du
m.E. keine Chance. Aber dazu solltest Du die Frage evtl. noch
im Rechtsbrett stellen.

bye
Rolf

Rehi,

Trotzdem ist der Rücktritt vorher ausgesprochen worden. Es
kann doch nicht sein, dass ich erst die Antwort abwarte und
dann höhere Kosten in Anspruch nehmen muss.

Wenn der Rücktritt definitiv ausgesprochen wurde, würde ich jetzt auch auf den 30 % Stornokosten bestehen. Da ich nicht weiss wie Ihr miteinander verblieben bin, kann ich dazu nix sagen.

Und Du meinst die Hotelangestellten sagen mir am Telefon, dass
die Autobahn 200m weit weg ist und das es laut ist? Das glaube
ich kaum. Am Telefon hab ich doch auch wieder nichts in der
Hand. Darf ein Reiseveranstalter solche wichtigen Dinge
verheimlichen und von einer ruhigen Lage sprechen?

Im Allgemeinen sind Hotels recht ehrlich. Die haben nämlich den Ärger wenn was nich stimmt. Alternativ kannst Du uns auch mitteilen um welches Hotel es sich dreht, dann können wir das evtl. checken. Tatsächlich würde ich es einfach mal probieren. Die Kosten sind minimal und Du hast nichts zu verlieren.

Mir geht es darum: Aufgrund einer subjektiven, womöglich anonymen, Information aus dem Internet wird der Veranstalter Dir kein Rücktrittsrecht einräumen, und dafür habe ich auch Verständnis. Wenn Du also nicht zweifelsfrei klären kannst ob die angegebene Lärmbelästigung tatsächlich besteht, hast Du schlechte Karten.

Bitte beachte bei der ganzen Geschichte dass es relativ leicht ist, Hotelbewertungen zu manipulieren. So gibt es Hotels die Agenturen für gute Bewertungen bezahlen - und für schlechte Bewertungen für ein Konkurrenzhotel. Weiterhin gibt es „Kunden“ die bereits bei der Buchung im Hotel klar machen dass sie ein Upgrade erwarten oder eine Ermäßigung und damit drohen, sonst eine schlechte Bewertung zu schreiben. Ich kenne einige sehr miese Bewertungen für sehr gute Hotels und einige sehr gute Bewertungen für sehr miese Hotels. Dazu kommt die absolute Subjektivität. Ein Hotel das mir gut gefällt muß noch lange nicht für andere Reisende optimal sein.

Bye
Rolf

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Naja, eine Antwortzeit von Donnerstag auf Sonntag ist nicht
sooo lang, finde ich.

Trotzdem ist der Rücktritt vorher ausgesprochen worden. Es
kann doch nicht sein, dass ich erst die Antwort abwarte und
dann höhere Kosten in Anspruch nehmen muss.

Du musst dann den rechtzeitigen Eingang deiner Stornierung nachweisen. Daher sollte man Stornierungen auf jeden schriftlich und am besten vorab per Fax und/oder Email absenden und dann am bsten alle paar studnen dort mal nachfragen ob die Stornierung eingetrudelt kam und ob sie dir eine Bestätigung schicken können.

Nun habe ich mich ein wenig in Reiserecht belesen und habe die
Kündigung der Reise wegen einem erheblichen Mangel gefunden.
Greift sowas in diesem Fall? Was soll ich eurer Meinung nach
tun?

Den erheblichen Mangel musst Du aber nachweisen. Und dazu sind
m.E. Reiseberichte und Lagepläne aus dem Internet nicht
geeignet. Evtl. könntest Du im Hotel anrufen und fragen, wie
weit sie von der Autobahn entfernt sind und ob sie ruhig
liegen. Wenn sie dann schreiben: Entfernung zur AB 100 m und
Lage laut - dann kannst Du vorab auf eine Auflöstung des
Vertrages dringen.

Und Du meinst die Hotelangestellten sagen mir am Telefon, dass
die Autobahn 200m weit weg ist und das es laut ist? Das glaube
ich kaum. Am Telefon hab ich doch auch wieder nichts in der
Hand. Darf ein Reiseveranstalter solche wichtigen Dinge
verheimlichen und von einer ruhigen Lage sprechen?

Wenn du danach fragst, müssen die Angestellten dir korrekte Auskunft geben. Belügen werden die dich eher nicht. Vielleicht rumdrucksen - aber nicht belügen.
Aber wenn das Hotel wirklich nur 100 Meter von der Autobahn entfernt liegt wäre dies u.U. ein Mangel und du könntest aufgrund dessen vom Reisevetrag zurücktreten. Bei 200 Meter kann das natürlich schon wieder anders aussehen.

„Am liebsten würde ich den Vorfall dem Verbraucherschutz
melden.“

Hm, mit welcher Grundlage. Du hast einen Vertrag geschlossen
und hinterher festgestellt, dass Du die gebuchte Leistung so
nicht haben möchtest. So lange Du nicht nachweisen kannst dass
die Ausschreibung des Reiseveranstalters falsch ist, hast Du
m.E. keine Chance.

Eben - man sollte sich schon VORHER ordentlich informieren.