Problem mit Gemeinschaftskosten in der WEG

So kurze frage ist es rechtlich wenn in der Teilungserklärung steht das die Gemeinkosten nach Wohnungsgrösse abgerechnet werden die aber seit Jahren nicht so Prktiziert wird? Momentan ist es wohl so das nach Parteien abgerechnet wird, sprich 1/7…
Dann hat der mit der kleinsten Wohnung ja einen Riesen Nachteil und der mit der Größten Wohnung ein Vorteil! Kann man drauf bestehen oder Klagen das nach Größe so wie in der Teilungserklärung festgehalten abgerechnet wird?

Gruß Mike

Die Gemeinschaftskosten müssen so abgerechnet werden, wie es die Teilungserklärung bestimmt. Nach der letzten WEG-Reform ist auch eine Änderung des Umlageverfahrens per Beschluss möglich.
Gruß n.

Tja, dieses Problem konnte der Gesetzgeber noch nicht lösen, obwohl bei Gemeinschaftszählern in Mehrfamilienhäusern auch die Einzelperson nicht mit kleinem Verbrauch herauskristallisiert werden kann !

Diese Person bezahlt schön mit an den Wassermengen der Großfamilien.