So kurze frage ist es rechtlich wenn in der Teilungserklärung steht das die Gemeinkosten nach Wohnungsgrösse abgerechnet werden die aber seit Jahren nicht so Prktiziert wird? Momentan ist es wohl so das nach Parteien abgerechnet wird, sprich 1/7…
Dann hat der mit der kleinsten Wohnung ja einen Riesen Nachteil und der mit der Größten Wohnung ein Vorteil! Kann man drauf bestehen oder Klagen das nach Größe so wie in der Teilungserklärung festgehalten abgerechnet wird?
Gruß Mike