Problem mit Getränkerechnung

Ich habe für Silvester mit einem sogenannten „Kumpel“ eine Party organisiert.
Leider ist die Veranstaltung nicht so gelaufen wie wir es wollten und deshalb standen wir danach mit 700€ in den miesen.
Jetzt weigert er sich, seinen Teil zu bezahlen… Leider steht auf keinem Formular sein Name, jedoch habe ich genügend Leute, die bezeugen können, dass er da mit drin steckt…
Kann ich ihn dafür mit Erfolg anzeigen?

Weshalb anzeigen ? Hier soll doch die Forderung eingetrieben werden und das geht nicht mit einer Anzeige. Hier müsste meiner Meinung ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, denn wenn ein Mahnbescheid beantragt wird, wird die Gegenseite mit großer Sicherheit Widerspruch einlegen und das ganze geht ins Klageverfahren über und da braucht man als Laie ein Anwalt.

Problem mit Getränkerechnung
Was soll ich genau tun ?
Ich will ja eigentlich nur, dass ich das Geld bekomme.

Was soll ich genau tun ?

Ich will ja eigentlich nur, dass ich das Geld bekomme.

Beim Anwalt einen Termin machen, denn alleine den Betrag eintreiben wird meiner Meinung nach nicht klappen. Da die Gegenseite keine freiwillige Zahlung leisten will und wahrscheinlich auch nicht wird, wird es wohl auf eine Klage herauslaufen.

Man könnte natürlich versuchen, ihm vorher nochmals die Chance auf eine außergerichtliche Einigung zu geben, würde ihm auf jeden Fall, dass ich jetzt zum Anwalt gehe, vielleicht lässt er ja dann mit sich reden

Also ohne was schriftliches wird es schon hart.
Meinst du kannst dich nicht gütlich mit ihm einigen??
wenn nein, dann könntest du den rechtsweg beschreiten.
hast du eine rechtsschutzversicherung?? den hierfür wirst du einen anwalt brauchen.
ich denke eine gütliche einigung wäre von vorteil.

Hallo,Dalmoe,
ich denke, da hast Du wenig Aussicht auf Erfolg, wenn Du alle Kosten allein getragen hast und keinen Nachweis darüber, dass Du das Risiko mit jemandem teilst. Du sagst selbst, dass Du nur Zeugen dafür hast, dass er mit drin steckt, aber nicht, wie. Das reicht nicht, m.E.
Gruß
Hans

Hi!
Da ich gerade im Examensvorbereitungsstress stecke, an dieser Stelle nur eine nicht besonders ausführliche Antwort, die keine verbindliche Auskunft darstellt und eine Rechtsberatung beim Anwalt/Verbraucherzentrale nicht ersetzten kann.

In dem Moment, als Ihr mit Deinem Kumpel entschlossen habt, eine Party gemeinsam zu organisieren, habt Ihr eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) nach §§ 705 ff BGB gegründet habt (ja, so einfach geht das). Eine GbR liegt auch dann vor, wenn man sich nur für eine kurze Zeit zusammenschließt oder eben mit dem Ziel, nur ein bestimmtes Vorhaben umzusetzen. Mit dem Erreichen des gemeinsamen Zwecks erlischt dann die Gesellschaft (bei Euch – nach der Party)

Grds. bedürft die GbR einen Gründungsvertrag. Den habt Ihr geschlossen, indem Ihr zusammen entschieden habt, diese Silvesterparty gemeinsam zu organisieren. Wichtig ist, dass für die Wirksamkeit des Vertrages (und somit auch der Gesellschaft im Ganzen) die Schriftform nicht erforderlich ist. Ihr habt also den Vertrag mündlich wirksam geschlossen. Was sich nachhinein oft (so auch in Deinem Fall) erweist. Schriftform dient vor allem dazu, bei der Durchsetzung der Ansprüche aus dem Gesellschaftsvertrag die Voraussetzungen zu beweisen.

Ist beim Vertragsschluss nichts anderes vereinbart, so hat jeder Gesellschafter ohne Rücksicht auf die Art und die Größe seines Beitrags einen gleichen Anteil am Gewinn und Verlust, § 722 BGB. In Eurem Fall würde es bedeuten, dass, wenn Ihr zuvor darüber nichts anderes vereinbart habt (z.B. weil Ihr daran gar nicht gedacht habt), dann müsst Ihr den Verlust zu gleichen Teilen tragen, nach Deinen Angaben also zu je 350,00 €. Wenn Du alle Ausgaben bei der Vorbereitung der Party allein getragen hast, hast Du prinzipiell einen Anspruch gegenüber Deinem Kumpel.

Um diesen durchsetzen zu können, solltest Du ihm jedoch eine Mahnung zukommen lassen mit einer Fristsetzung gebunden. Du hast aber bestimmt mit ihm schon mal darüber gesprochen - dies könnte unter Umständen als eine Mahnung angesehen werden. Zur Sicherheit solltest Du es aber nochmals schriftlich machen und ausdrücklich eine Frist setzen (eine Woche sollte ausreichen). Sollte er innerhalb dieser Woche das Geld nicht gezahlt haben oder anderweitig um die Erfüllung bemüht haben, so behältst Du Dir vor, Deine Forderung im Wege eines Gerichtsverfahrens durchzusetzen.

Soviel zu dem theoretischen Teil Deines Falles. Jetzt kommt das eigentlich Schwierige. Alles oben Dargestellte musst Du irgendwie beweisen können. Insbesondere könnte Dein Kumpel einwenden, dass Ihr beim Zusammenschluss vereinbart habt, dass Du allein das Risiko von Verluste tragen sollst. Ob Du dagegen etwas mit Zeugen gegensteuern kannst, musst Du selbst überlegen. Außerdem könntest Du evtl. vortragen, dass Ihr am Anfang überhaupt keine Anhaltspunkte gehabt habt, die Risiken allein auf Dich zu verlangen. Du musst aber besser wissen, wie die Tatsachenlage aussieht.

Jedenfalls wünsche ich Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben. Ich hoffe, Ihr habt zumindest gut gefeiert

Sorry, aber dazu kann ich recht wenig sagen. Das scheint mir ein Problem im Vertragsrecht zwischen Dir und Deinem „Kumpel“ zu sein. Wenn alles nur mündlich vereinbart ist, wird es schwierig sein das „mit drin stecken“ zu beweisen.
Der naheliegenste Ansatz wäre für mich zunächst den ausstehenden Anteil an den Kosten SCHRIFTLICH mit Fristsetzung einzufordern. Ggf. über einen Anwalt, mindestens aber per Einschreiben.
Dann wäre Deine Forderung erstmal „offiziell“.

Hallo,
leider kann ich dir nicht helfen.
Gruß hexe1971

Ich habe für Silvester mit einem sogenannten „Kumpel“ eine Party organisiert.
Leider ist die Veranstaltung nicht so gelaufen wie wir es wollten und deshalb standen wir danach mit 700€ in den miesen.
Jetzt weigert er sich, seinen Teil zu bezahlen… Leider steht auf keinem Formular sein Name, jedoch habe ich genügend Leute,
die bezeugen können, dass er da mit drin steckt…Kann ich ihn dafür mit Erfolg anzeigen?

Hallo,
(1) werde Dir darüber klar, welches Ziel Du erreichen willst, welchen Zweck Du mit Anzeige verfolgst. (2)Würde denn einer Deiner „Zeugen“ auch vor Gericht notfalls schriftlich aussagen, also wenns darauf ankommt ? (am Besten ein schriftliches Ereignisprotokoll von möglichst vielen unterschreiben lassen).
(3)Jetzt erst könntest Du „Deinen Kumpel“ mit den Tatsachen konfrontieren, indem Du mit ihm sprichst und die Liste zeigst (oder auch nicht). Meine Absicht besteht darin, dass es zu der vereinbarten Begleichung der Schulden kommt -aussergerichtlich- !(denn alles andere bringt unnötig mehr an Kosten, Ärger, Nerven, Zeitaufwand).
Wie gross der anwaltliche Aufwand und dessen Erfolgschancen sein können, kann und will ich nicht prognostizieren (wie beim Wetter)…ich hoffe um Dein Verständnis hierfür.
es grüsst freundlich