Problem mit heizungsbauer

hallo.

kunde K braucht eine neue heizungsanlage.
er holt verschiedene angebote ein, unter anderem besucht ihn ein für heizungsbauer H arbeitender selbständiger vertreter V und wirbt für eine luft/wasser-wärmepumpe.
sowohl V als auch H schauen sich die gegebenheiten vor ort an, erstellen ein angebot, K unterschreibt ende august 2009 und H montiert die anlage kurz darauf.

im ersten winter gibt es permanent ausfälle aufgrund starker verschmutzung der verrohrung.
wie sich K im nachhinein erschließt, wurden sowohl die örtlichen gegebenheiten als auch die vorgaben der komponentenhersteller nur unzureichend berücksichtigt:

  • die rohre wurden nur mit kaltwasser gespült. damit ließ sich die vorhandene verschmutzung nicht ausreichend beseitigen

  • vor dem pufferspeicher wurde keine systemtrennung zur fußbodenheizung eingebaut. der hersteller des pufferspeichers verweist darauf, daß seine garantie in dem fall nicht greift. daruaf angesprochen meint H, daß das ja H’s problem ist und K damit nichts zu tun hat.

  • es wird keine heizlastberechnung durchgeführt, sondern auch auf nachfrage darauf verwiesen, daß erfahrungsgemäß, am bisherigen heizölverbrauch gemessen, die anlage ausreichen würde und eine heizlastberechnung in der praxis sowieso nicht stimme

nun ist es leider so, daß die anlage eventuell unter voll-last ausreichen würde, sie dann aber so laut wird, daß es den nachbarn stört.

H nimmt kulanterweise (oder schuldbewußt) alle gegenmaßnahmen auf seine kappe (systemtrennung installiert, schmutzfilter eingebaut).

seitdem gibt’s auch keine störungen aufgrund verschmutzung mehr.

dummerweise tritt im zweiten herbst ein schaden am kompressor auf.

H tauscht die wärmepumpe aus, aber nicht durch ein gleichwertiges system, sondern durch einen zu kleinen typ, weil das eigentlich von K bestellte gerät kurzfristig nicht verfügbar ist.
K kriegt dadurch sein haus nicht richtig warm, schleppt sich aber irgendwie über den winter.

im darauffolgenden frühjahr setzen sich K und H zusammen und kommen zum schluß, daß es sinnvoll wäre, die wärmepumpe zu versetzen und maßnahmen zur schalldämmung zu ergreifen, um dem lautstärkeproblem herr zu werden.
außerdem bietet H an, ein komplett neues gerät ohne mehrkosten einzubauen. dieser typ wäre insgesamt leistungsfähiger bzw. sparsamer als das ursprüngliche.

wohlgemerkt arbeitet bei K noch der zu kleine typ.

zwischen märz und juli führt K mehrere telefonate mit H und fragt mehrmals schriftlich den stand der dinge an.
H tut nichts, als K zu vertrösten.

K hat inzwischen jedes vertrauen in H’s kompetenz verloren und vermutet, daß H auf eine verjährung hinarbeitet.
K möchte natürlich möglichst günstig „aus der sache rauskommen“.

fragen:

  • kann K vom vertrag zurücktreten, weil die anlage trotz mehrmaliger nachbesserung nicht wie versprochen (sparsamer als die alte ölheizung, ausreichend dimensioniert, noch nie lautstärkeprobleme gehabt) läuft?

  • gibt es andere rücktrittsgründe für K? z.b.

  • hat K in der geschilderten konstellation ein recht, daß die mündlich vereinbarte lösung (neues gerät) umgesetzt wird?

  • kann die sache überhaupt verjähren, solange H nicht mindestens die ursprünglich vereinbarte leistung (nämlich die montage des größeren typs) erbracht hat?

danke & gruß

michael

Ein nettes Beispiel einer völlig verkorksten Installation.

Bevor man sich im Dschungel der Fristen und Gesetze verirrt:

Rechtsanwalt nehmen. Immerhin kostet so eine Anlage in der Anschaffung einige Tausend Euro und vertilgt bei Fehldimensionierung ebeso schnell tausende Euro.

Ob das Ganze gütlich nach freundlicher Aufforderung durch den Anwalt reguliert wird oder an die Schlichtungsstelle der Fachinnung geht oder letzten Endes vor Gericht landet, kann man kaum sagen.