Hallo,
Zu erst möchte ich anmerken,dass eben genau solche Probleme mit diesem Anbieter hinreichend bekannt sind. Sie sind also nicht alleine damit.
Um allerdings genaues sagen zu können,müsste man die passage des Vertrages kennen,der sich auf die Bonuszahlung bezieht. Nur aus der genauen Formulierung kann man einen Rückschluss ziehen.
" Der Bonus wird nach zwölf Monaten Belieferungszeit mit der ersten Jahresrechnung verrechnet und prozentual zu den Gesamtkosten des tatsächlichen Verbrauchs berechnet, höchstens jedoch auf Grundlage des bei Vertragsschluss vom Kunden angegebenen voraussichtlichen Jahresverbrauchs. Der Gesamtpreis setzt sich aus dem gültigen Arbeitspreis (brutto) und Grundpreis (brutto) für den vom Kunden bei Vertragsabschluss angegebenen Jahresverbrauch zusammen."
Aus einer Formulierung solcher Art ergeht nicht,dass dieser Bonus wegen eines Umzuges nichtig würde.
Was Ich versuchen würde wäre folgendes:
Einfach da mal anrufen,als Neukunde Mayer,Müller,Schultz. Man behauptet einen Wechsel in Betracht zu ziehen und wolle sich erkundingen,ob dieser Bonus aber auch dann bestünde,wenn man in 6 Monaten umziehen würde,da das eventuell anstünde. Immer freundlich bleiben und wenn (wovon ich ausgehe) die Auskunft kommt,dass das kein Problem ist,um eine schriftliche Bestätigung dessen bitten. Alernativ kann man das ganze natürlich auch direkt per Email machen,dann muss man nicht mit denen reden.
Ich nehme an,dass man das einfach nur versucht,wenn genug Leute sich nicht wehren,ist das wie so oft schon ein enormer Gewinn. Eine schriftliche Aussage des Konzerns kann man ja gegen sie verwenden und darauf hinweisen,dass wenn dem so ist, auch nichts dergleichen an Bedingungen im Vertrag steht. Sollten Sie selbst nicht sicher sein dieses Verragsdeutsch zu verstehen empfiehlt sich eine kundige Hilfe: Verbraucherzentrale oder Rechtsanwalt. Haben Sie keine Rechtsschutzversicherung können Sie mit dem Anwalt ein Beratungshonorar vereinbaren,wenn Ihnen das wert ist.
Aber bei dn Formulierungen die ich fand bezüglich dieses Bonus, konnte ich nichts finden,außer dass regelmäßig (meist per Lastschrift) und pünktlich bezahlt werden muss für 12 Monate. Allerdings könnte etwas allgemeineres bezüglich dessen woander im Vertrag stehen,dass er nur für eine Lieferstelle gilt.
Aber ohne den Vertrag lesen zu können ist das alles nur rein hypothetisch!
Außerdem möchte ich auf ergangene Urteile (zu meist zu Gunstern der Kunden) hinweisen(zb Gericht Heidelberg),die auch den Bonus betreffen, bei denen sich allerdings auf die Laufzeit bezogen wird. Leider habe ich keine Zeit mir die Urteile en Detail anzusehen und kann daher nicht sagen ob nicht dennoch Passagen darin vorkommen die hier nützlich sein könnten,oder sich analoges für diesen Fall herleiten ließe.
Wenn alles im Guten von Ihnen nichts nutzt und es Ihnen wert ist und Sie die Mittel haben,sollten Sie es von jemand rechtskundigen prüfen lassen.
Ich wünsche viel Glück