Problem mit Immobilienmakler

Hallo liebe wer-weiss-was-Experten,

ich habe eine Frage zu einem Problem mit meinem Immobilienmakler.

Ich hatte meine Eigentumswohnung vor ca. 2 Jahren aus finanziellen Gründen zum Verkauf über eben dem genannten Immobilienmakler angeboten. Vor etwa einem dreiviertel Jahr hatte dieser einen ernsthaften Interessenten gefunden aber meine Frau und ich haben die Wohnung vom Markt zurückgezogen da es so aussah als ob wir uns finanziell wieder gefangen hätten. Dies war aber leider doch nicht so und ich habe die Wohnung beim selben Makler wieder zum Verkauf bereitgestellt.
Nun hatte er Anfang diesen Monat wieder ernsthafte Interessenten gefunden aber ich hatte gerade in der Woche als wir das vom Makler gehört hatten einen neue Arbeitsstelle begonnen mit der ich die Wohnung nun doch wieder halten kann und dem Makler dankend abgesagt.

Heute flattert mir ein Brief vom Makler ins Haus in dem dieser mich auffordert mich an seinen entstanden Kosten finanziell zu beteiligen.

Jetzt ist meine Frage ob dies rechtens ist und ob er das wirklich fordern kann?

Danke schon im Voraus für Eure Antworten.

Gruß
Wamiba

Sehr geehrter Fragesteller, der Maklerauftrag ist ein Vertrag, wenn Sie ihn vorzeitig beenden, obgleich er einen ersthaften Käufer hat, kann er Schadenersatz (der zu beweisen wäre) geltend machen, es kommt im Übrigen darauf an, ob Sie im Auftrag (AGB?) evtl. etwas geregelt haben. Jedenfalls so ganz folgenlos werden Sie wohl nicht davon kommen.
Trotzdem schönen Abend wünscht RA Streich

Im Maklerrecht gibt es eine bewegte Rechtsprechung der Gerichte. Wer nicht über den neuesten Stand informiert ist, kann Probleme bekommen. Leider habe ich keinen lückenlosen Info-Zugang. Somit ist es unsicher, hierauf verbindlich zu antworten.
Grundsätzlich gilt, dass zunächst das Vereinbarte maßgebend ist. Fehlt es daran, gelten das Gesetz und die aktuelle Rechtsprechung, hilfsweise auch die regionalen Gepflogenheiten. Unter dem genannten Vorbehalt meine ich, dass, wenn keine Absprache erfolgte, nur der Erfolg eine Zahlungspflicht auslöst. Dieser Grundsatz hat ein Jahrhundert gegolten.

Hallo Wamiba,
eine Rechtsberatung ist mir verboten, jedoch ist es mir gewiß erlaubt meine persönliche Meinung zu diesem Fall zu äußern. Dies ersetzt jedoch nicht eine professionelle Beratung durch einen Fachanwalt.

  1. Ein Blick in den Maklervertrag sollte das erste sein, was man tut. Da müsste alles geregelt sein.
  2. Maklerverträge sind von Region zu Region verschieden. In Berlin zahlt zB der Verkäufer die Maklergebühren allein.
  3. Fordern kann man vieles, du fragst aber nach der Rechtmäßigkeit. Dazu siehe Punkt 1. Ob man es bekommt ist ein Zweites. Ggf müsste dein Makler je nach Wertigkeit und was er haben will den Rechtsweg beschreiten und dich verklagen. Ist die Frage, ob ein Anwalt dafür arbeitet, ist in meinen Augen Streitwert die umsonst aufgebrachten Aufwendungen des Maklers; vielleicht aber auch der Verkaufspreis ? Weiß ich nicht.
  4. Du solltest dir schon klar sein, ob du verkaufst oder nicht. In Berllin sagt man „Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln“, wenn jemand heute mal so, morgen wieder anders entscheidet. Wäre ich dein Makler, ich würde mich mächtig "verarsc.t vorkommen.
  5. Nach meiner Ansicht arbeitet ein Makler aber bis zur Vertragsunterschrift auf eigene Gefahr (wenn nichts anders vertraglich geregelt wurde, - AGB oder so). Erst bei erfolgreichem Verkauf ist er meiner Ansicht nach berechtigt, dir seine Tätigkeit in Rechnung zu stellen. Denn bis zur notariellen Beurkundung kannst du dir das immer überlegen, ob der dir vom Makler gebrachte Kunde deinen Vorstellungen entspricht und du mit diesem einen Kaufvertrag eingehen willst.
  6. Aber zum Schluß nun mal ganz ehrlich: Da hat der Mann / die Frau für dich gearbeitet im Endeffekt für nix. Kann man sagen: „Berufsrisiko“. Aber solltest du ihn doch irgendwann noch mal brauchen, wird der wohl nicht mehr für dich arbeiten, was ich verstehen würde. Vielleicht solltest du dich mit ihm zusammen setzen und ihr solltet das mal in Ruhe besprechen, was er für dich aufgewendet hat (ist dem Text nicht zu entnehmen). Ohne über dein Geld verfügen zu wollen, solltest du dir vielleicht überlegen, ob du ohne Anerkennung einer Rechtspflicht dem guten Manne doch was gibst. Einen Anspruch darauf würde ich aus dem Bauch heraus verneinen.

Vielleicht ist es nicht ganz so das, was du hören wolltest, aber ich denke, du solltest dich mal in seine Situation versetzen und überlegen, ob du nicht genauso handeln würdest wie der Makler.

Hallo Regfin,

erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Zu 1. Im Maklervertrag steht das nur bei Zustandekommen des Verkaufs eine Provision von 1,85% (je vom Verkäufer und Käufer) zu zahlen sind, ansonsten nichts.

Zu 4. Wie ich schon geschrieben habe wurde die Wohnung schon am 20.04.2011 bei dem Makler eingestellt. Das sind über 2 Jahre und 3 Monate. In der Zeit kann sich vieles verändern (und hat sich nun auch Gott sei Dank für uns).
Außerdem wurden uns vom jetzigen Käufer über 11% weniger Geld geboten als wir zum Verkauf angesetzt hatten, das hätte noch nicht einmal meine Verbindlichkeiten plus Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank gedeckt. Somit hätten wir den Verkauf finanziell garnicht durchführen können!
Des Weiteren haben wir mittlerweile leider einen Wasserschaden im Bad entdeckt welcher den Kaufpreis wahrscheinlich wiederum nach unten gedrückt hätte. Dies wäre von uns finanziell nicht zu kompensieren gewesen!

Zu 6. Ich hatte bestimmt nicht vor den Makler zu verarschen, im Gegenteil. Ich wollte ihm sogar schon bevor er die Forderung gestellt hat anbieten dass er meine Anschlussfinanzierung welche in geraumer Zeit ansteht durchzuführen. Daran dürfte er als Entschädigung wohl genug verdienen. An Finanzierungen verdient er sowieso am meisten, das sieht man auch schon an der Verkaufsprovision von insgesamt 3,7%. Ich finde nur den Brief ziemlich frech (ganz besonders wie er geschrieben ist). Wir hatten eigentlich ein gutes Verhältnis und ich wünschte mir er hätte mit uns normal einfach darüber geredet und nicht solch einen Brief geschrieben.
Natürlich verstehe ich den Makler aber ich habe auch schon auf Provisionsbasis gearbeitet und am Ende von langwieriger und Kostenintensiver Arbeit nichts verdient da kein Vertrag zustande kam. Das ist Berufsrisiko und muss von solchen Menschen akzeptiert werden sonst ist man im falschen Beruf.