Problem mit jobcenter

hallo. aufgrund einer ordnungswidrigkeit wurde mein sohn,legastheniker und auf ausbildungssuche zu einem bussgeld in höhe von fast tausend euro verurteilt. er hatte eine wohnung angemietet und mich gebeten mit ihm zu renovieren.im zuge der renovierung zeigte die wohnug gravierende mängel.so zb ,war das bad nicht benutzbar,dusche defekt waschbecken nicht vorhanden etc. vermieterin war nie zu erreichen weil auf geschäftsreise.reparatur war von ihr zugesichert.laminat wurde im auftrage von ihr von zwei handwerkern abends verlegt.dauer  der arbeit über einen monat. ich habe meinem sohn geraten zu kündigen da es seitens der vermieterin keinen fortgang gab. das jobcenter das die miete bezahlte, argumentierte damit das die mitteilungspflicht verletzt wurde ,da zu spät mitgeteilt das die wohnung nicht zu beziehen sei.dies sei ordnungswidrig daher das bussgeld.   mein sohn ist mittellos und hat kein einkommen. ich habe daher der behörde mitgeteilt das ich ratenzahlung erbitte und sie selbst übernehme, aber aufgrund meiner finanziellen verhältnisse ,bin rentner durch dialyse und beziehe rente in höhe von 860 ,. euro nur eine rate von zehn euro zahlen kann. nun erging bescheid ,höhe der rate dreissig euro. mir scheint das der sachbearbeiter die höhe der rate willkürlich festgelegt hat.er hat weder unsere wirtschaftlichen verhältnisse geprüft noch angefordert.nun die frage. kann ich die rate halbieren und überweisen oder muss ich die höhere rate akzeptieren.gibt es dazu verwaltungsvorschriften die die höhe einer rate festlegt…ihr würdet mir mit antworten sehr helfen.  danke

Das Thema übersteigt eigentlich die Rahmenbedingungen und kann von mir nur aus der „Lebenserfahrung“ halbwegs beantwortet werden, um nicht den „WeißNixSchalter“ zu bedienen …
Es kommen mehrere Komplexe zusammen und ich würde den JobcenterSB als ersten ins Gebet nehmen. Er hat zwar nicht die Aufgaben eines Behindertenbetreuers aber eine Fürsorgepflicht, speziell bei einem Azubifall und insoweit ist eine Bußgeldbestrafung überhaupt nicht akzeptabel, Fristen hat er ebenso zu beachten und entsprechend zu mahnen usw. Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in einer WillkürDiktatur.
Der junge Mann hat sich um eine Bleibe bemüht und ist reingelegt worden, das müßte auch ein JSB verstehen und respektieren. Wenn nicht würde ich Dienstaufsichtsbeschwerde ankündigen, das hilft in den meisten Fällen.
Das nächste Kapitel ist die Vermieterin, da hilft aber wahrscheinlich nur ein Anwalt oder der Mieterschutzverein. Wenn die Kündigung evtl. schon durch ist und keine Geldforderung mehr im Raum steht sieht die Sache wieder anders aus ! ?

Rundherum geht es hier um soziale Angelegenheiten für die das Sozialamt in welcher Form auch immer zuständig und ansprechbar ist. Ggf. gibt es im Amtsgericht einen Rechtspfleger, der sich der Sache annimmt. Die Frage der Volljährigkeit beim Sohn spielt sicher auch noch eine Rolle und inwieweit er für sich selber sorgen kann; soll heißen „geschäftsfähig ist“.

Jedes Schicksal hat seine Sorgen und Nöte. Würde mich freuen, ein wenig Licht in den Tunnel gebracht zu haben.
Viel Erfolg

FAQ 1129 nicht gelesen?
und Umschalttaste defekt?
Hallo,
das Nichtbenutzen der Umschalttaste und die umschweifende Sachverhaltsdarstellung (Mietprobleme) erschweren das Lesen- ich habe abgeschaltet. Gegen jeden Bescheid ist der Widerspruch zulässig.

Gruß
Otto