Problem mit Käufer

Hallo!

Ich habe einen gut 25 Jahre alten DDR-Kofferplattenspieler verkauft. In der Beschreibung habe ich nicht viel gesagt, ausser dass das Gerät getestet ist und es Platten abspielt. Ich habe es als Plattenspieler für den Park oder das Freibad angepriesen. Also als Nutzgerät.

Der Käufer wollte das Geschäft dann per Selbstabholung abwickeln, obwohl ich das nicht angeboten hatte. Ich bin dann nach etwas zögern drauf eingegangen, obwohl ich zur Zeit arbeitsbedingt gar nicht in Hamburg wohne. Ich hatte meine Adresse noch nicht aktualisiert. Die Abholung konnte ich dann so organisieren, dass ein Freund das Gerät mit nach Hamburg genommen hat und es dort einem anderen Freund von mir vorbeigebracht hat, der im Einzelhandel arbeitet. In diesem Geschäft konnte das Gerät dann abgeholt werden. Das finde ich schonmal sehr zuvorkommend von mir.

Kurze Zeit später schreibt mir der Käufer, dass das Gerät nicht seinen Ansprüchen genügt. Er wäre Sammler und hätte das Gerät einmal auseinander und wieder zusammengebaut. Seine Mängelliste kann ich grösstenteils leider nicht nachvollziehen. Bestritten, dass das Gerät Platten abspielt, hat er jedenfalls nicht. Der Schliessmechanismus, den ich getestet hatte, funktionierte noch als ich das Gerät weggegeben habe (stand auch in der Artikelbeschreibung). Der Käufer sagt jetzt, dass der Schliessmechanismus nicht funktioniert.
Er schrieb mir weiterhin, dass er insgesamt mit dem Gerät nichts anzufangen weiss.

Ich habe dann erstmal das Vergnügen gehabt meine Bekannten anzurufen und nochmal zu fragen, ob sie den ganzen Handel nochmal rückgängig machen würden. Jedenfalls habe ich dann dem Käufer geschrieben, dass er das Gerät wieder zurückgeben kann, wenn er nicht zufrieden ist, obwohl ich Umtausch und Rücknahme im Angebot eigentlich ausgeschlossen habe (Privatverkäufer). Das Geld würde ich ihm überweisen. Ausschliesslich, weil der Schliessmachanismus nach seinen Angaben nicht funktionierte (Diesen Defekt hätte er aber schon bei der Abholung bemerken müssen, wenn er da schon existiert hätte) und das Gerät damit nicht genau der Beschreibung entsprach, habe ich dann einer Rücknahme zugestimmt.

Der Käufer hat nach diesem Angebot meinerseits zurückgeschrieben, dass er das Gerät für 50 Euro Nachlass (auf 100 Euro Gesamtkosten) auch behalten würde. Weil ich mich auf so eine Preisfeilscherei gar nicht erst einlasse. habe ich ihm geantwortet, dass ich keinen Nachlass gebe, er das Gerät aber gerne Zurückgeben kann.

Seine Reaktion darauf: Er hat unser Geschäft bei Ebay wegen Unstimmigkeiten markiert. Ohne Begründung. Das hat mich erstmal umgehauen.

Was würdet ihr hier an meiner Stelle unternehmen? Nach diesem Verhalten habe ich nicht wenig Lust die Rücknahme abzulehnen, weil der Defekt ja auch durch seine Schrauberei entstanden sein könnte. Zudem der „Defekt“ ja direkt bei Abholung hätte bemerkt werden können (meine Vermutung ist, dass er den Defekt selbst verursacht hat) und weil ich nirgends geschrieben habe, dass der Gebrauchsgegenstand in so gutem zustand wäre, dass er Sammleransprüchen genügt (vor Abgabe seines Gebots hat er deswegen auch nicht nachgefragt).

Auch finde ich seine Emails widersprüchlich: Einmal kann er nichts damit anfangen, dann würde er ihn aber für ca. 50% Preisnachlass doch nehmen.

Also ich weiss grad nicht, was ich machen soll. Habe über 200 ausschliesslich positive Bewertungen und jetzt macht mir so ein merkwürdiger Sammler alles kaputt, obwohl ich ihm meiner Meinung nach sehr entgegen gekommen bin.

Was genau heisst dies „Melden einer Unstimmigkeit“ genau? Hatte das noch nie. Welche Konsequenzen hat das für mich (schlimmstenfalls)?

Was soll ich machen?

LG, Sunny

Hallo Sunny

Wenn Dein Käufer eine Unstimmigkeit meldet, ist das kein Problem. Du kannst darauf eingehen, das Gerät
zurückzunehmen - was Du auch wolltest. Dann passiert auch nichts betr. Bewertungen.

Er gibt das Gerät zurück und Du zahlst das Geld zurück. Damit ist die Sache erledigt.

So, wie Du das schilderst, will Dich der Käufer schikanieren. Mach ihm die Freude nicht.

Gruss
Heinz

Hi
genau. Und ER soll es dir ordentlich verpackt zurück schicken.
Ich hätt ja irgendwie auf den Lippen: „dann hätt’st es nicht kaufen müssen“ - aber dürftige Beschreibungen von ahnungslosen VK die meinen wenn sie nix sagen sind sie aus der Verpflichtung kann ich genausowenig ab. Wenn Funktionstüchtigkeit beschrieben wurde, dann kann man von einem vollfunktionstüchtigen Gerät ausgehen. Eigentlich muss man bei jedem Gerät was nicht als Defekt deklariert ist von einem ordnungsgemässen Zustand ausgehen können.
Ali N.

Hallo,

Verpflichtung kann ich genausowenig ab. Wenn
Funktionstüchtigkeit beschrieben wurde, dann kann man von
einem vollfunktionstüchtigen Gerät ausgehen. Eigentlich muss
man bei jedem Gerät was nicht als Defekt deklariert ist von
einem ordnungsgemässen Zustand ausgehen können.

Funktionstüchtig heißt funktionstüchtig, mehr nicht. Wenn das Gerät Platten abspielt, dann erfüllt es die Funktion, nämlich Platten abzuspielen. Ob sich irgendwas schließen lässt oder nicht, ist irrelevant, solange es nicht die Funktion beeinträchtigt.

Hallo,

Wenn Dein Käufer eine Unstimmigkeit meldet, ist das kein
Problem. Du kannst darauf eingehen, das Gerät
zurückzunehmen - was Du auch wolltest. Dann passiert auch
nichts betr. Bewertungen.

wie kommst du denn darauf Heinz? Ein mies gelaunter Käufer kann jedem noch so entgegenkommenden Verkäufer eine schlechte Bewertung verpassen. Und neuerdings kann die bei ebay nicht mal mehr einvernehmlich zurückgenommen werden.

Die einzige Möglichkeit, die mir bekannt ist, eine schlechte Käuferbewertung zu vermeiden, ist wenn der Verkäufer den Artikel ebay als nicht bezahlt meldet, der Käufer darauf nicht antwortet und der Verkäufer den Käufer dann auf seine Sperrliste setzt.

Alles in allem riskiert man also bei einem nörgelnden Käufer eh eine schlechte Bewertung. Nach der Schilderung des Falls teile ich den Verdacht, dass dem Käufer plötzlich nur der Preis zu hoch war und er nun nach einem Vorwand sucht den zu drücken.

Mit den vielen Freunden die involviert waren, gibt es keine Zeugen für die Funktionstüchtigkeit des Verschlusses? Ein Druckverschluss Knopf ist aber tatsächlich ein Teil, das schnell ausleiert, das ist z. B. bei vielen unserer älteren Handtaschen der Fall. Einen neuwertigen Zustand kann kein Käufer bei einem 25 jährigen Gerät erwarten.

Ich würde dazu tendieren, die Forderungen des Käufers zurückzuweisen. Schlecht ist es allerdings dem Käufer erst etwas zu versprechen (Rücknahme) und dann seine Meinung zu ändern, ich würde das glaube ich aber als Privatverkäufer trotzdem versuchen. Wenn man mit Sicherheit Privatverkäufer ist und nicht ungemeldet gewerblich.

Stephanie

Hi
das halte ich für diskussionswürdig,
platten abspielen würde das ding auch noch mit defektem Motor wenn ich mit dem Finger den Teller drehe.
Ein Gerät in funktionstüchigem Zustand sollte ALLE seine Funktionen haben, und nicht bloss eine.

Ali N.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ergänzung: wenn bei ebay eine Unstimmigkeit eröffnet wurde muss man unbedingt baldmöglichst, spätestens binnen 7 Tagen antworten, über die den bereitgestellten ebay Button. Sonst bekennt man sich in den Augen von ebay automatisch schuldig. Und kann wenn sich so was häuft von ebay lebenslänglich ausgeschlossen werden.

Man sollte, wenn tatsächlich ein Fehler vorliegt versprechen den baldmöglichst zu beheben. Liegt eine unbegründete Unterstellung vor, sollte man die Forderungen zurückweisen und falls man einen Beweis hat, darauf hinweisen.

Stephanie

Hallo,

Ein Gerät in funktionstüchigem Zustand sollte ALLE seine
Funktionen haben, und nicht bloss eine.

Dann wäre folglich jedes gebrauchte Gerät als funktionsunfähig oder defekt zu deklarieren, denn selbst Gebrauchsspuren wie Kratzer würden die Funktion beeinträchtigen, nämlich neu auszusehen.

Ein nicht verschließbarer Deckel ist ein Mangel, der die Funktion nicht beeinträchtigt, aber in jedem Fall anzugeben ist (versteckte Mängel). Schließlich wird kein verschließbarer Deckel verkauft, der zusätzliche Funktionen wie Platten abspielen beinhaltet. Ein nicht mehr verschließbarer Deckel sind ebenso Gebrauchsspuren bei einem Plattenspieler, wie ausgenuddelte Antriebsriemen oder abgetragene Nadeln oder Reibräder.

Warum ich darauf hinweisen möchte ist, dass besonders die Deutschen darauf achten und solche Sachen dann gerne herauskramen, um einen Preis zu drücken oder das Gerät zurückzugeben, wenn ihnen dieses nicht gefällt. Von mutwilliger Beschädigung, die unmöglich zu beweisen sind mal ganz abgesehen.

Wie sich das äußert, ist in Wildwüchsen bei Ebay erkennbar, wo funktionierende Geräte als defekt deklariert werden, weil man u.a. nicht alles testen konnte, mehr aber um frei von irgendwelchen Ansprüchen zu sein.

Danke^^
Habe nützliche Infos bekommen.

Hi

Dann wäre folglich jedes gebrauchte Gerät als funktionsunfähig
oder defekt zu deklarieren, denn selbst Gebrauchsspuren wie
Kratzer würden die Funktion beeinträchtigen, nämlich neu
auszusehen.

so ein Quatsch. Ich dachte ich wäre Korinthenkacker. Ok, dann ist deine Freundin auch defekt. mit Sicherheit.

Ali N.

Ein Blick ins Gesetz sollte reichen…
… um euer Wortgefecht abzukürzen:

http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Gruß

S.J.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Kurze Zeit später schreibt mir der Käufer, dass das Gerät
nicht seinen Ansprüchen genügt. Er wäre Sammler und hätte das
Gerät einmal auseinander und wieder zusammengebaut. Seine
Mängelliste kann ich grösstenteils leider nicht
nachvollziehen. Bestritten, dass das Gerät Platten abspielt,
hat er jedenfalls nicht. Der Schliessmechanismus, den ich
getestet hatte, funktionierte noch als ich das Gerät
weggegeben habe (stand auch in der Artikelbeschreibung). Der
Käufer sagt jetzt, dass der Schliessmechanismus nicht
funktioniert. Er schrieb mir weiterhin, dass er insgesamt
mit dem Gerät nichts anzufangen weiss.

das muss dich nicht interessieren, wenn du privater verkäufer bist.

Seine Reaktion darauf: Er hat unser Geschäft bei Ebay wegen
Unstimmigkeiten markiert. Ohne Begründung. Das hat mich
erstmal umgehauen.

ohne begründung? das geht soweit ich weiß gar nicht. ich meine man muss aus einer liste von möglichen gründen was auswählen. wichtig ist dass du innerhalb 7 tagen nach seiner meldung direkt im bereich http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewDispute…
auf seine anschuldigung reagieren (ablehnend natürlich).
wenn du das nicht machst, kann er dir ne schlechte note reinwürgen, währen deine note von ebay gestrichen werden würde. speichere für den notfall die korrespondenz, wo er zugibt, dass er das gerät zerlegt hatte, und dass er nicht recht weiß, was er damit anfangen soll. damit ist nämlich klar, dass die situation seine schuld ist, und jeder mangel durch seinen eingriff verursacht werden konnte. deine unschuld brauchst du als privater ebayer nicht beweisen.

Was würdet ihr hier an meiner Stelle unternehmen? Nach diesem
Verhalten habe ich nicht wenig Lust die Rücknahme abzulehnen,
weil der Defekt ja auch durch seine Schrauberei entstanden
sein könnte.

keinen mm breit von deiner position abweichen!
falls du tatsächlich (s. deine frage weiter oben) den fehler machst, das nun defekt-reparierte gerät zurückzunehmen, dann nur per vorkasse und auf seine kosten. verkaufen kannst du das defekte gerät aber nimmer, so dass die 50 euro doch die „weniger schlechte“ alternative wäre.
darum: keine rückgabe mehr anbieten!

Also ich weiss grad nicht, was ich machen soll. Habe über 200
ausschliesslich positive Bewertungen und jetzt macht mir so
ein merkwürdiger Sammler alles kaputt, obwohl ich ihm meiner
Meinung nach sehr entgegen gekommen bin.

idioten gibt es immer. wenn du 200 auktionen lang noch nicht an einen solchen gekommen bist, dann rechne spätestens nach der einführung des neuen bewertungssystems damit. dann fängt die willkür von schlechten käufern erst richtig an.

lg, pit