Hallo!
Ich habe einen gut 25 Jahre alten DDR-Kofferplattenspieler verkauft. In der Beschreibung habe ich nicht viel gesagt, ausser dass das Gerät getestet ist und es Platten abspielt. Ich habe es als Plattenspieler für den Park oder das Freibad angepriesen. Also als Nutzgerät.
Der Käufer wollte das Geschäft dann per Selbstabholung abwickeln, obwohl ich das nicht angeboten hatte. Ich bin dann nach etwas zögern drauf eingegangen, obwohl ich zur Zeit arbeitsbedingt gar nicht in Hamburg wohne. Ich hatte meine Adresse noch nicht aktualisiert. Die Abholung konnte ich dann so organisieren, dass ein Freund das Gerät mit nach Hamburg genommen hat und es dort einem anderen Freund von mir vorbeigebracht hat, der im Einzelhandel arbeitet. In diesem Geschäft konnte das Gerät dann abgeholt werden. Das finde ich schonmal sehr zuvorkommend von mir.
Kurze Zeit später schreibt mir der Käufer, dass das Gerät nicht seinen Ansprüchen genügt. Er wäre Sammler und hätte das Gerät einmal auseinander und wieder zusammengebaut. Seine Mängelliste kann ich grösstenteils leider nicht nachvollziehen. Bestritten, dass das Gerät Platten abspielt, hat er jedenfalls nicht. Der Schliessmechanismus, den ich getestet hatte, funktionierte noch als ich das Gerät weggegeben habe (stand auch in der Artikelbeschreibung). Der Käufer sagt jetzt, dass der Schliessmechanismus nicht funktioniert.
Er schrieb mir weiterhin, dass er insgesamt mit dem Gerät nichts anzufangen weiss.
Ich habe dann erstmal das Vergnügen gehabt meine Bekannten anzurufen und nochmal zu fragen, ob sie den ganzen Handel nochmal rückgängig machen würden. Jedenfalls habe ich dann dem Käufer geschrieben, dass er das Gerät wieder zurückgeben kann, wenn er nicht zufrieden ist, obwohl ich Umtausch und Rücknahme im Angebot eigentlich ausgeschlossen habe (Privatverkäufer). Das Geld würde ich ihm überweisen. Ausschliesslich, weil der Schliessmachanismus nach seinen Angaben nicht funktionierte (Diesen Defekt hätte er aber schon bei der Abholung bemerken müssen, wenn er da schon existiert hätte) und das Gerät damit nicht genau der Beschreibung entsprach, habe ich dann einer Rücknahme zugestimmt.
Der Käufer hat nach diesem Angebot meinerseits zurückgeschrieben, dass er das Gerät für 50 Euro Nachlass (auf 100 Euro Gesamtkosten) auch behalten würde. Weil ich mich auf so eine Preisfeilscherei gar nicht erst einlasse. habe ich ihm geantwortet, dass ich keinen Nachlass gebe, er das Gerät aber gerne Zurückgeben kann.
Seine Reaktion darauf: Er hat unser Geschäft bei Ebay wegen Unstimmigkeiten markiert. Ohne Begründung. Das hat mich erstmal umgehauen.
Was würdet ihr hier an meiner Stelle unternehmen? Nach diesem Verhalten habe ich nicht wenig Lust die Rücknahme abzulehnen, weil der Defekt ja auch durch seine Schrauberei entstanden sein könnte. Zudem der „Defekt“ ja direkt bei Abholung hätte bemerkt werden können (meine Vermutung ist, dass er den Defekt selbst verursacht hat) und weil ich nirgends geschrieben habe, dass der Gebrauchsgegenstand in so gutem zustand wäre, dass er Sammleransprüchen genügt (vor Abgabe seines Gebots hat er deswegen auch nicht nachgefragt).
Auch finde ich seine Emails widersprüchlich: Einmal kann er nichts damit anfangen, dann würde er ihn aber für ca. 50% Preisnachlass doch nehmen.
Also ich weiss grad nicht, was ich machen soll. Habe über 200 ausschliesslich positive Bewertungen und jetzt macht mir so ein merkwürdiger Sammler alles kaputt, obwohl ich ihm meiner Meinung nach sehr entgegen gekommen bin.
Was genau heisst dies „Melden einer Unstimmigkeit“ genau? Hatte das noch nie. Welche Konsequenzen hat das für mich (schlimmstenfalls)?
Was soll ich machen?
LG, Sunny