Problem mit komunalen Gebühren Bauamt

Für Ihre ausführliche Antwort möchte ich mich hertzlich bedanken

Für Ihre ausfürliche Antwort möchte ich mich bei Ihnen sehr hertzlich bedanken.

Für Ihre Anwort möchte ich mich bei Ihnen hertzlich bedanken

Das ist ein sehr heikles Kapitel. Da die Kommunen immer danach schauen, wo sie Geld bekommen können, um Haushaltslöcher zu stopfen, wird seit einiger Zeit auch in meiner Stadt von Geschäftsleuten verlangt, mit der Einrichtung eines Gewerbes - egal ob Gastronomie, Handel oder Industrie - nach einer von der Kommune erteilten Auflage zusätzliche Parkflächen zu errichten Oder sich freizukaufen.

Da es sich in Deinem Fall a) schon um vorhandene Parkplätze handelt und es wohl wenig Sinn macht, in der Innenstadt solche zu errichten, sollte man nachfragen, ob in Deinem Falle ein Irrtum vorliegt Denn nicht selten verrichten die Sachbearbeiter in solchen Fällen ihre Arbeit nach Schema F.

Ich würde anDeiner Stelle würd die Beratung von enem einen Fachanwalt für Baurecht in Anspruch nehmen. Diese Beratungen kosten nicht viel, aber sie können enorm hilfreich sein.

Ich möchte mich für deine Antwort sehr hertzlich bedanken. Werde wohl einen Anwalt nehmen.

Hallo Hr. Eckert,

mich würde sehr interessieren, wie IHR FALL ausgehen wird. Vielleicht haben Sie mal Zeit dann zu berichten, wenns was Neues gibt.

Viel Erfolg und schöne Grüße

C.Streibel

Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort, Sie haben mir
weitergeholfen.

Hallo,

verzeih die späte Antwort, die Anzahl der Stellplätze ist nicht willkürlich bestimmt sonndern folgt den- Richtzahlen für den Stellplatzbedarf (NRW), Anlage zu Nr. 51.11 VV Bauordnung NRW in Ergänzung des § 51 Abs. 1 BauO NRW-. Am Besten googlest du einmal nach!

Bitte rechne anhand deiner Nutzfläche nach, wie viele Stellplätze du benötigst. Wenn die Zahl stimmt hast du keine Wahl und musst in den sauren Apfel beissen die Plätze abzulösen.

Ich hoffe dir mit dieser kurzen Nachricht weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüße, Peter

Möchte mich sehr hertzlich für deine Anrwort bedanken.Werde mir wohl einen Anwalt nehmen müssen.

Bei der Erteilung einer Baugenehmigung muss der Behörde der Stallplatznachweis i. d. R. auf dem zu bebauenden/umzunutzenden Grundstück vorliegen, sonst ist der Antrag abzulehnen.
In besonderen Baulagen, können die Stellplätze auch auf einem anderen in unmittelbaren Nähe befindlichen Grundstück nachgewisen werden. Nach meiner Kenntnis, sollten die Stellplätze aber max. 50 - 100 Meter vom umzunutzenden Grundstück entfernt sein.
Ansonsten geht es wohl nur mit dieser geforderten Ablösegbühr.

mfg db

Hallo, das Problem in Selm hat sich erledigt.