Hallo,habe folgendes Problem.Ich habe in Selm (Kreis Unna) ein Haus gekauft mit einem Geschäft ( war früher ein Zoo-Geschäft und davor ein Kaffee). Da ich einen Imbiss eröffnen möchte habe ich einen Nutzungsänderungsantrag bei der Gemeinde (Bauamt) gestellt.Daraufhin wurde ich aufgefordert einen Nachweis über 5 Stellplätze zu erbringen, oder pro Stellplatz 3700€ zu zahlen. Das heißt insgesammt 18500€. Mit der Summe kann ich mich sozusagen „freikaufen“. Sonst verweigert mir das Bauamt die Baugenehmigung. Ich habe direkt am Geschäft 6 freie Parkplätze die ohne Probleme den Gästen zur Verfügung stehen würden. Der Imbiss befindet sich in einer fussgängerähnlichen Zone ohne Durchgansverkehr.Imbissgrösse 76 qm, geplant sin 16 Sitzplätze.
Folgende Fragen habe ich:
- Muss man in einer Altstadt und Fussgängerzone unbedingt Parkplätze für einen Imbiss bereistellen?
- Wenn ja gibt es eine gesetzliche Regelung §51BauONRW regelt nicht die Anzahl.
3.Liegt es im Ermessen der Gemeinde? - Wie kann ich mich davon befreien da die Forderung meinen Kostenrahmen sprengt und ich die Imobilie nicht finanzieren kann.
P.S. In dem Gebäude gibt es seit 1969 Geschäfte. Noch nie wurden zusätzliche Parkplätze verlangt.
Ich hoffe, dass mir jemand helfen, ich wäre seht dankbar.