ich bin Student und habe monatl. einkünfte von ca. 400€ netto,
ich war bei einer ortskrankenkasse seit 08.2009 freiwillig versichert,
im jan.2010 erfolgte erneut die überprüfung der jahreseinkünfte,
auf grund fehlender unterlagen habe ich formular nicht rechtzeitig eingereicht,
im april.2010 Beschluss der krankenkasse (kostenschätzung/-festsetzung mit einschreiben) mit nachreichfrist,
mein fristgerechtes schreiben soll nicht eingegangen sein,
man fordert weiterhin für april den beitragshöchstsatz von 600€ ( zu der zeit bekanntes/nachgewiesenes einkommen = 400€ ),
ratenvereinbarung nur gegen schuldanerkenntnis und akzeptanz von 5% zinsen pro monat ( => ca 300€ zinsen ),
ist dies alles korrekt: verhältnismäßigkeit, nötigung, wucher?
ist der beschluß ein vorläufiger beschluss?
die einkünfte werden auf ein jahr bezogen, der höchstbeitrag bezieht dsich auf einmonatseinkommen, bei mir wurde nach sechs monaten erneut überprüft - korrekt?
ich hatte vor und während des beschlusses telefonisch kontakt, alle aussagen der krankenkasse dort sind scheinbar unerheblich.
zeitgleich hatte ich eine ähnliche überprüfung vom amtsgericht bzgl. prozesskostenhilfe, dort wurde sogar ein richterlicher beschluss geändert.
mit grüssen
han-san