Problem mit krankenkasse

ich bin Student und habe monatl. einkünfte von ca. 400€ netto,
ich war bei einer ortskrankenkasse seit 08.2009 freiwillig versichert,
im jan.2010 erfolgte erneut die überprüfung der jahreseinkünfte,
auf grund fehlender unterlagen habe ich formular nicht rechtzeitig eingereicht,
im april.2010 Beschluss der krankenkasse (kostenschätzung/-festsetzung mit einschreiben) mit nachreichfrist,
mein fristgerechtes schreiben soll nicht eingegangen sein,

man fordert weiterhin für april den beitragshöchstsatz von 600€ ( zu der zeit bekanntes/nachgewiesenes einkommen = 400€ ),
ratenvereinbarung nur gegen schuldanerkenntnis und akzeptanz von 5% zinsen pro monat ( => ca 300€ zinsen ),

ist dies alles korrekt: verhältnismäßigkeit, nötigung, wucher?
ist der beschluß ein vorläufiger beschluss?
die einkünfte werden auf ein jahr bezogen, der höchstbeitrag bezieht dsich auf einmonatseinkommen, bei mir wurde nach sechs monaten erneut überprüft - korrekt?

ich hatte vor und während des beschlusses telefonisch kontakt, alle aussagen der krankenkasse dort sind scheinbar unerheblich.
zeitgleich hatte ich eine ähnliche überprüfung vom amtsgericht bzgl. prozesskostenhilfe, dort wurde sogar ein richterlicher beschluss geändert.

mit grüssen
han-san

Hallo,

hört sich alles so an, als wäre es richtig gelaufen.

Freiwillig Versicherte zahlen den Beitrag berechnet nach der Beitragsbemessungsgrenze, können aber auf Antrag einkommensabhängig verbeitragt werden. Dieser Antrag muss jährlich wiederholt werden, die KK hat wohl auch an die Einreichung erinnert. Wenn keine Unterlagen kommen, geht die KK folgerichtig davon aus, dass eine einkommesabhängige Einstufung nicht mehr gewünscht wird und setzt den Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze fest. Das war dann wohl im April.

Mit Erteilung des Beitragsbescheides hat man 1 Monat lang Zeit, fehlende Einkommensnachweise einzureichen, um diesen wieder (rückwirkend) zu korrigieren. Verstreicht diese Frist, kann eine Änderung des Beitrags nach dem nachgewiesenen Einkommen nur noch für die Zukunft, nie rückwirkend geschehen. Für das fristgerechte Einreichen ist der Versicherte verantwortlich, man kann also „verschwundene“ Unterlagen nicht als Verschulden der KK anrechnen. Der Versicherte hat Bringepflicht, nicht die KK Holpflicht. Man hätte es ja auch persönlich bei der KK gegen Quittung abgeben können, per E-Mail oder Fax(da hätte man ja den Nachweis der fristgerechten Einreichung) oder per Post als Einschreiben mit Rückschein.

Die jetzt entstandene Kosten ab April müssen gezahlt werden. Entweder in einer Summe oder in Raten mit 5% Zinsen pro Monat (der Zinsssatz ist bei allen KK gleich). Eine Ratenzahlung kann auch nur auf Antrag hin getätigt werden, natürlich muss dazu der Versicherte anerkennen, das er die benannte Höhe an Beiträgen schuldet.

Ich kann hier weder Unrechtmäßigkeit oder Wucher erkennen. Der Beitragsbescheid ab April über den hohen Beitrag (festgesetzt nach der Beitragsbemessungsgrenze) ist übrigens nicht vorläufig, sondern endgültig. Vorläufig war er 1 Monat lang nach Zustellung.

Grüßle

Feffi Kunterbunt

Hallo… sofern sie die Möglichkeit hatten die Unterlagen zu beschaffen und dies nur versäumt haben, ist der Bescheid rechtens… die Kasse konnte dann nicht anders handeln und mußte das auch. Höhe der Säumniszuschläge ist gesetzlich geregelt. Sofern Sie die Unterlagen richtig nachreichen (zur Mitwirkung sind Sie verpflichtet), wird die Beiträgsfestsetzung rückwirkend geändert… Säumniszuschläge bleiben natürlich.

Gruß, Christian

Hallo han-san,

wenn die AOK wirklich keine Unterlagen von Dir bekommen hat, ist der Verfahrensablauf korrekt. Du kannst nur Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und glaubhaft machen, dass Du die Unterlagen eingereicht hast, mit jemanden telefoniert hast, usw. Du musst nur schnell sein. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bescheid eingereicht werden. Auf jeden Fall muss die Beitragsbemessung für die Zukunft umgestellt werden. Alles andere wäre auf Kulanzbasis der AOK zu regeln oder aber im Widerspruchsverfahren durchzusetzen (das kann aber dauern). Wenn die AOK Dir nicht entgegen kommt, würde ich die Kasse wechseln. Vielleicht zeigt man sich kulant, wenn Du nur damit drohst. Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du Dich gerne wieder an mich wenden.

Gruß

Harald

Sorry aber aus deinen Angaben kann ich leider nicht erkennen warum keine Versicherung als Student durchgeführt wurde.

Falls die Einstufung als freiwillig Versicherter richtig ist kann ich nur sagen, dass die Versicherung alles richtig gemacht hat.

Es gibt ja schließlich auch eine Mitwirkungspflicht.