Problem mit krankenkasse

ein Student x mit monatl. einkünften von ca. 400€ netto,
x war bei einer ortskrankenkasse seit 08.2009 freiwillig versichert,
im jan.2010 erfolgte erneut die überprüfung der jahreseinkünfte,
auf grund fehlender unterlagen hat x formular nicht rechtzeitig eingereicht,
im april.2010 Beschluss der krankenkasse (kostenschätzung/-festsetzung mit einschreiben) mit nachreichfrist,
x fristgerechtes schreiben soll nicht eingegangen sein,

man fordert weiterhin für april den beitragshöchstsatz von 600€ ( zu der zeit bekanntes/nachgewiesenes einkommen = 400€ ),
ratenvereinbarung nur gegen schuldanerkenntnis und akzeptanz von 5% zinsen pro monat ( => ca 300€ zinsen ),

ist dies alles korrekt: verhältnismäßigkeit, nötigung, wucher?
ist der beschluß ein vorläufiger beschluss?
die einkünfte werden auf ein jahr bezogen, der höchstbeitrag bezieht sich auf ein monatseinkommen, bei x wurde nach sechs monaten erneut überprüft - korrekt?

x hatte vor und während des beschlusses telefonisch kontakt, alle aussagen der krankenkasse dort sind scheinbar unerheblich.
zeitgleich hatte x eine ähnliche überprüfung vom amtsgericht bzgl. prozesskostenhilfe, dort wurde sogar ein richterlicher beschluss geändert.

mit grüssen
han-san