ich habe in einer 3er WG gewohnt, wo man keine Kaution braucht.
Das Problem ist, ein Mitbewohner hat von 01.02.2008 bis zum Februar 2009 gewohnt.
Er hat keine Nachmieter gefunden und nach der Kündigung auch keine Miete bezahlt. Ohne Kaution konnte er ja einfach ausziehen.
Unser Vermieter hatte keine Information von ihm.
Dann sind ich und andere Mitbewohnerin im Juli 2009 ausgezogen.
Und ich habe im Dezember Nebenkostenabrechnung bekommen.
01.09.2008 - 31.07.2009 576,34 Euro steht da.
Deswegen muss ich mit meiner ehemaligen Mitbewohnerin zu zweit bezahlen.
Aber es ist für uns zu teuer und ich weiß nicht, ob das recht ist.
bei dir besteht das Problem, wer im Mietvertrag als Mieter der Wohngemeinschaft aufgeführt ist. Diese sind für den Vermieter die Ansprechpartner, also auch für die NK Abrechnung.
Wenn die im Mietvertrag genannten Mieter eine Untervermietung oder Wohngemeinschaft betreiben, die dem Vermieter nicht bekannt ist bzw. nicht im Mietvertrag aufgeführt ist, dann müssen sie selbst regeln, wie sie vom Untermieter/Wohngemeingschaftsmitglied die NK bekommen.
Mehr kann ich leider nicht aus deinen Aussagen entnehmen und hoffe sie helfen dir.
leider erwähnen Sie hier nicht den Mietvertrag, der den gesamten Nebenkostenablauf regelt.
Das Mietrecht schreibt für den Mieter eine 3 monatige Kündigung vor und das hat nichts damit zu tun, ob eine Kaution gezahlt wurde oder nicht.
Ich kann daher mit Ihrer Anfrage nichts anfangen, ohne den Inhalt des Mietvertrages zu kennen, oder hatten Sie gar keinen schriftlichen Mietvertrag?
wer stand denn als Mieter im Mietvertrag? Derjenige/Diejenigen ist/sind zumindest rechtlich haftbar…
Habt ihr noch Kontakt zu dem ehemaligen Mitbewohner? Er sollte eigentlich einsehen, dass er sich anteilmäßig an den Nebenkosten für den Zeitraum vom 01.09.2008 bis zu seinem Auszug im Februar 2009 beteiligen sollte.
Grob gerechnet wären das 288,17 Euro für 6 Monate, geteilt durch 3, macht für den Mitbewohner einen Anteil von ca. 96 Euro.
Hallo, bevor ich Ihre Fragen beantworten kann, habe ich eine Frage. Hatten Sie einen Mietvertrag von Ihren Vermieter erhalten in dem die Nebenkosten geregelt sind ?
Freundliche Grüße Memorys
Hallo,
teilen Sie Ihren Vermieter mit, dass Sie nicht für die Kosten des anderen Mieters aufkommen und nur den Anteil bezahlen der Sie selbst betrifft. Ihr Vermieter darf die Kosten nicht einfach auf Sie umlegen, er muss sich selbst darum kümmern dass er den ehemaligen Mieter findet. Dazu muss er lediglich eine Einwohnermeldeanfrage machen dann erfährt er auch die neue Adresse.
Viele Grüße Memorys