Hallo.
Angenommen, eine Person A hat ein neues Handy bekommen, weil der 2-Jahresvertrag abgelaufen war. Der Vertrag wurde um 1 Jahr verlängert und es gab wie angenommen, das neue Handy.
Das Handy funktionierte aber nicht (der Akku ließ sich nicht aufladen). Mittlerweile wurde das Handy 2mal getauscht. Aber das dritte Handy funktioniert noch immer nicht.
Der Handybetreiber weigert sich einen weiteren Tausch vorzunehmen, da seiner Ansicht nach ein Beleg fehlt, der beweist, dass Person A tatsächlich ein drittes Handy bekommen hat. Es gibt aber einen Beleg.
Könnte Person A nun vom Vertrag zurücktreten, da ja 2mal eine Nachbesserung vorgenommen wurde?
da nicht einmal bekannt ist, welche Vetragsform der Lieferung zu Grunde liegt (Kauf, Schenkung, Leihe, Miete …) halte ich es für sehr gewagt, was Du hier von Dir gibst …
Gruß
S.J.
Ja.
Klingt für mich jedenfalls logisch. Ich würde es machen. Weg
mit dem Schrott.
Wenn er es beweisen kann, und du schreibst ja, er kann es.
da nicht einmal bekannt ist, welche Vetragsform der Lieferung
zu Grunde liegt (Kauf, Schenkung, Leihe, Miete …) halte ich
es für sehr gewagt, was Du hier von Dir gibst …
Wenn der Vertrag die Lieferung eines Handys beinhaltet, und das Handy funktioniert nicht, dann ist der Vertrag nicht erfüllt, egal, ob Kauf oder Miete.
Ein Handy muß funktionieren, es sei denn, es wird z.B. als Bastlergerät angeboten, aber das ist ja hier nicht der Fall, jedenfalls steht davon hier nichts.
Wenn ein Vertrag auch nach zweimaliger Nachbesserung nicht erfüllt ist, dann darf man, denke ich, zurücktreten.
Und um Schenkung oder Leihe wird es sich wohl kaum handeln bei einem Handyvertrag, schließlich ist ein solcher nie kostenlos.
Sollte ich mich da irgendwo geirrt haben? Wenn ja, wo?
Wenn ein Vertrag auch nach zweimaliger Nachbesserung nicht
erfüllt ist, dann darf man, denke ich, zurücktreten.
Das trifft bedingt auf Kaufverträge zu.
Und um Schenkung oder Leihe wird es sich wohl kaum handeln bei
einem Handyvertrag, schließlich ist ein solcher nie kostenlos.
Das sehe ich ganz anders. Sicher entstehen durch den Vertrag Kosten, aber in vielen Fällen gibt es für einen Vertragsabschluss eine kostenlose Prämie. Oder das Gerät wird während der Mietzeit kostenlos zur Nutzung überlassen. Welches Recht wendet man da an? Das lässt sich nicht so ohne weiteres beantworten. Kaufrecht kommt hier aber ganz sicher nicht zur Anwendung, Mietrecht wohl auch nicht.
Sollte ich mich da irgendwo geirrt haben? Wenn ja, wo?
Ohne den Vertrag genau zu kennen ist die Frage nicht zu beantworten. Du legst hier einfach Recht zu Grunde was aller Wahrscheinlichkeit nach nicht anwendbar ist. Damit ist deine Antwort auch nur ein „Schuss in´s blaue“.
Ich bin, zugegeben, kein Anwalt, und kann mich auch irren, aber wenn ich einer wäre, würde ich die volle Verantwortung übernehmen für meine Ansicht und denen ordentlich was husten.
Wenn der Vertrag die Lieferung eines Handys beinhaltet, und
das Handy funktioniert nicht, dann ist der Vertrag nicht
erfüllt, egal, ob Kauf oder Miete.
Sorry, aber wenn ich mich recht erinnere haben das Gerichte in anderen Fällen ganz anders gesehen. Da musste der Laufzeitvertrag erfüllt werden, obwohl das Handy nicht (mehr) funktionierte. Der Käufer durfte es nur gegen Geld-zurück zurückgeben. Was sich natürlich bei einem 1€-Handy richtig gelohnt hat.
Gruß
loderunner (ianal)
Klingt nicht logisch. Da könnte ja jeder ein Schrotthandy vom
Müll verkaufen mit teurem Vertrag.
Es ist aber logisch. Zum einen schließt man zwei Verträge ab, zum zweiten sucht man sich das Handy selber aus.
Ich habe nochmal gegoogelt. Es gibt genau ein anders lautendes Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf, nach dem der Vertrag bei defektem Handy gekündigt werden kann. Alle anderen Gerichte sind anderer Meinung.