Hallo,
angenommen ein Mieter ist mit Kind (10 J) in eine Wohnung gezogen, wo einige Mängel sind, bei Wohnungsübergabe jedoch kein Mängelprotokoll erstellt wurde und Mängel auch nicht sofort ersichtlich waren.
Nun wäre es so, dass sich der Mieter und dessen Kind trotz der schönen Wohnung und deren Lage in der Wohnung ansich sehr stark beeinträchtigt fühlen.
Angefangen beim schlimmsten: die Hellhörigkeit. Angenommen man hört jeden Pups. Kind kann früh nicht mehr schlafen wenn man sich früh in der Wohnung normal frei bewegt und wird ja schon durch den -nicht zu lauten- Wecker des Erwachsenen geweckt. Und dann kann es nicht mehr weiterschlafen wenn der Boiler läuft (genau über Kindes Zimmer, Decke ist nur mit Holzplatten bedeckt, drüber eben eine kleine mit Brettern ausgelegte Galerie mit dem Boiler). Von mal Ausschlafen ist ohnehin schon keine Rede mehr. Abends kommt Kind um 10 aus dem Zimmer und sagt, dass es nicht schlafen kann, wenn Mama telefoniert (und die spricht nicht laut), jedes Wort ist zu hören. Und was erst dann, wenn Mama mal einen Mann mit nachhause bringt oder auch Junior mal Ruhe und Intimsphäre möchte - das gibt es hier nicht (jedenfalls nicht akustisch). In keinem Raum/Ecke ist ein gesprochenes Wort möglich, ohne dass es der andere hört. Ja sogar den Pups aus dem Bad hört man in der nebenan liegenden Küche oder auch in einer anderen Ecke der Wohnung. Mama kann abends nicht fernsehen, weil Kind sonst nicht schlafen kann oder aufwacht. Am nächsten Tag ist Kind unausgeschlafen und unkonzentriert, weil es eben nicht richtig geschlafen hat.
Die Hellhörigkeit geht soweit, wenn man vor der Wohnungstür steht, dass man auch dann jedes Wort welches in der Wohnung fällt bestens hört. Wenn man an die Wände pocht, klingt es, als würde man an eine Tür pochen. Was ist das?
Nun hat Frau Mieterin nichts davon bei Mietvertragsabschluss geahnt und das Ausmaß erst 3-4 Wochen nach Einzug festgestellt bzw. richtig wahrgenommen. Was könnte man hier tun bzw. was ist in so einem Fall rechtens?
Und weiter angenommen, die Mängelei ginge weiter, bspw. im Bad sei zwischen den Fugen Schimmelflecken und 2-3 Fugen haben bereits mit Schimmelentferner nicht mehr zu beseitigende Schimmelflecken.
Die Badtür ist (vermutlich durch Feuchtigkeit im Raum nach Baden im Laufe der Jahre) mittig in Höhe des Schlosses so nach innen gebogen/gewölbt, dass sie sich etwas schwer schließen lässt.
Die Treppen und die Treppenwand, die bereits zur Wohnung gehören (also Wohnungstür auf, dann Treppen zum Wohnzimmer hinauflaufen - nennt sich wohl Treppenflur), sind eiskalt. Man kann jedoch keinen kalten Zug orten. Aber dadurch heizt man sicher viel für die Katz.
Die kleineren Mängel seien hier mal nicht erwähnt.
Zu guterletzt - angenommen die besagte Whg. sei eine Dachwohnung, 55m²- 2-Raum-Wohnung, in guter Lage. Man war froh dass man eine Whg. gefunden hatte, weil es schwer war in Schulnähe und Arbeit eine Whg zu finden. Einen erneuten Umzug könne man sich nun nicht leisten.
Müsste Vermieter Mängelbeseitigung schaffen trotz fehlenden Mängelprotokolls bei Einzug? Oder hat die Mieterin mit ihrem Kind nun einfach Pech? Darf man so eine Wohnung in dem Fall überhaupt als 2-Raum-Wohnung anbieten/vermieten, wenn die 2-Räume sich allein nur darauf beziehen, dass man sich nicht sieht (also lediglich eine sichtliche Trennung da ist, nicht aber die akustische)?
Wenn Mängelbeseitigung - wie sähe die aus, was könnte man tun, damit man wenigstens einen Raum mit gewahrter Privats-/Intimsphäre hat? Wieviel Aufwand/Kosten wäre das? Und die Sache mit der kalten Treppen-/ und Treppenwand?
Wenn Aufwand/Kosten höher als Kosten eines Umzuges (ca. 800 Euro) - müsste in dem Fall der Vermieter den Umzug in eine andere Wohnung bezahlen?
Was könnte man tun?
Vielen Dank!!
