Problem mit Rückprojektions-TV

Hallo!

Ich hätte eine Frage zu meinem Fernseher von Thomson:

Das Gerät habe ich im Dezember 2004 gekauft. War von Anfang an zufrieden damit und hatte auch keine Probleme. Seit einigen Tagen bzw. 2 Wochen ist es aber so, dass der TV plötzlich einen „Grünstich“ bekommt und das Bild etwas verzerrt ist.
Dieses Problem lässt sich beheben, indem ich ihn entweder ausschalte oder einen kleinen „Klabs“ gebe. Entweder funktioniert das oder ich muss einfach einige Minuten warten, dann hab ich wieder ein normales Bild.

Was kann daran schuld sein?
Ich hoffe dass es nichts schlimmes ist bzw. der TV beim kaputt werden ist?

Wäre für Hilfe SEHR dankbar.

Liebe Grüße

Chris

Hi Chris,

das sieht nach einer „kalten Lötstelle“ aus. Solltest Du Deinen Händler anrufen (Dez.2004 - Aug.2006 sind noch nicht 2 Jahre Gewährleistung) und um Besuch eines Fernsehtechnikers bitten (kann man vor Ort machen).

Gruß
WB

Hallo.

Vielen Dank für die Antwort.
Also sind es doch 2 Jahre Garantie? Ich dachte es wäre nur ein Jahr … hab den Händler schon angeschrieben, bekam bis jetzt noch keine Antwort, werde ihn aber gegebenfalls noch mal anrufen.

Liebe Grüße

Chris

Hallo,

Also sind es doch 2 Jahre Garantie? Ich dachte es wäre nur ein
Jahr …

Es gibt 2 Jahre Gewährleistung auf Mängel, die bereits beim Kauf vorlagen. In den ersten 6Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer ggf. nachweisen, dass der Mangel nach dem Kauf aufgetreten ist (also eine Beweislastumkehr), danach muss der Käufer ggf. nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag (jeder muss normalerweise das beweisen, was für ihn vorteilhaft ist, so auch hier).
Leider kann man bei technischen Geräten in aller Regel weder das eine noch das andere beweisen, weshalb man als Käufer mehr als 6Monate nach dem Kauf oft auf Kulanz des Händlers angewiesen ist.
Oder auf eine meist vom Hersteller zugesicherte Garantie. Ob das der Fall ist, geht aus den dann mitgelieferten Garantiebedingungen hervor. Sie sind nicht gesetzlich geregelt, so dass der Hersteller hier alles mögliche reinschreiben kann (oft: Ausschluß von Verschleißteilen, Kaufbelege erforderlich, manchmal Registrierung erforderlich, manchmal Originalkarton vorgeschireben etc.). Dafür entfällt die Notwendigkeit, das Vorhandensein eines Mangels schon beim Kaufzeitpunkt nachweisen zu müssen.
Gruß
loderunner