Wir haben einen Samsung Laser-Farbdrucker gekauft,Garantie besteht noch.
Als Ersatz für die teuren Original-Toner,haben wir preiswertere Toner im Fachhandel gekauft.
Plötzlich streikt der Drucker,der von Samsung entsandte Mechaniker schafft nicht zu reparieren.
Jetzt schickt der " Reparateur" eine Rechnung über 600.-€ und teilt mit,dass der Schaden durch die Benutzung des „falschen“ Toners entstanden sei und die Garantie somit erloschen sei.
Drucker kann entsorgt werden. ???
Das kann ja wohl so nicht funktionieren.
Kann mir jemand weiterhelfen?
MFG Dieter
Hi,
du hast einen Fehler gemacht,du hättest die alte originale reinmachen sollen bevor du den Kundendienst in Anspruch nimmst.Jetzt schiebt man dir den schwarzen Peter zu.
PS. Verschiedene Gerichtsurteile besagen ganz klar, dass die OEM lediglich dann ihre Garantieleistungen verweigern dürfen, wenn der eindeutige Nachweis erbracht ist, dass ein Schaden an einem Gerät unmittelbar durch eine fremde Kartusche oder Patrone verursacht wurde.
Ann-Kathrin
Hallo,
hier muss man unterscheiden zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und der Garantie durch den Hersteller. Dein Händler (nicht der Hersteller) muss in den ersten 6 Monaten nach Kauf dir beweisen, dass durch die Verwendung des falschen Toners das Gerät beschädigt wurde, danach hast du bis zum Ablauf von zwei Jahren die Beweispflicht, d.h. du musst nach 6 Monaten dem Händler beweisen, dass durch die Verwendung eines Fremdtoners der Schaden nicht aufgetreten ist, was wohl kaum möglich ist. Verkauft der gleiche Händler aber auch Nicht-Originaltoner für dein Gerät, so hast du gute Karten, denn er bekundet damit, (da er ja nur ordentliche Ware verkauft), dass der Fremdtoner auch deinem Gerät nicht schadet.
Verkauft dein Händler keinen Fremdtoner, so musst du davon ausgehen, dass du auf den 600 Euros sitzen bleibst. Der Händler kann ja nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn du das Gerät nicht ordnungsgemäß verwendest.
Die Garantie ist eine zusätzliche Vereinbarung, die du meist mit dem Hersteller des Druckers durch den Kauf getroffen hast. Sie mindert auf keinen Fall deinen gesetzlichen Anspruch.
siehe auch http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec1/221.html
LG Culles
Hallo,
kannst du den Drucker und den Fehler mal näher beschreiben?
Gruß
Bernd