Problem mit Schadensregulierung KFZ-Vers

Hallo, liebe Experten!

Vor ca. einem halben Jahr hatten wir einen Kfz-Unfall aufgrund dessen jetzt Probleme auftauchen:

Der Unfall war ein „Dreier-Unfall“ bei dem unser Auto unserer Meinung nach von hinten auf das vordere aufgeschoben wurde.

Der Schaden an unserem KFZ (Total) wurde von der Versicherung des Hinteren KFZ voll übernommen. Wir hatten unserer Versicherung mitgeteilt, dass keine Regulierung stattfinden soll (für den Schaden des Vordermannes), da wie schon gesagt, der Unfall duch das Aufschieben zustande gekommen ist.

Mittlerweile hat der Vordermann gegen uns und unsere Versicherung geklagt. Diese hat zuerst Rechtsvertretung gegenüber dem Gericht angezeigt um dann 3 (!!!) Tage später uns mitzuteilen, dass sie nach Prüfung der Rechtslage den Schaden mittlerweile beglichen habe, und die Angelegenheit somit auch für uns erledigt sei. Dass wir dadurch von 55% auf 85% in der SFK gerutscht sind blieb aber bestehen.

Zur Info: ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit (zu enges Auffahren) wurde nach einem Einspruch eingestellt.

Kann ich von der Versicherung verlangen mich wieder in die alte Klasse (55%) einzustufen, weil eine Regulierung gegen die von uns vertretene Rechtslage erfolgte, oder muss ich diese Entscheidung so hinnehmen??

Vielen Dank!

Axel

Hallo,

Das Vorgehen Ihrer Versicherung ist schon etwas merkwürdig, da die Versicherungen heutzutage nicht so im Geld schwimmen, dass sie es zum Fenster rausschmeißen.

Prinzipiell haben Sie kein Recht, Ihrer Versicherung vorzuschreiben, ob diese einen Schaden reguliert oder nicht. Sie sollten aber Ihre Gesellschaft deshalb erst einmal kontaktieren, womit sie ein Verschuldden Ihrerseits begründet. Sollte diese Antwort unbefriediegend für Sie sein, können Sie sich an den Versichreungs-Ombudsmann wenden und ihm Ihr Anliegen erneut vortragen.

Unabhängig davon sollten Sie zum nächsten Jahreswechsel eine neue Versicherung wählen.

MfG

Jörg Mührmann

Hallo Axel,

wodurch seid ihr denn dem Vordermann drauf gerutscht? Habt ihr und der Vordermann gestanden und dann ist der hinter dir aufgefahren oder alle im fließenden Verkehr?

Gruß
marco

Alle drei Fahrzeuge sind gefahren, der Vorderste hat seine Geschwindigeit verringert, wir ebenfalls, der letzte war zu schnell und hat uns dann vorne aufgeschoben (unserer Meinung nach). Der hintere siehts wohl etwas anders, der Vordere hat an der Unfallstelle angegeben „einen Aufprall“ gespürt zu haben. Trotzdem hat er jetzt uns und unsere Versicherung verklagt.
Vielen Dank für jede Hilfe!

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Hallo Axel,

hierzu gibt es ein Grundsatzurteil. Wer von einem drauffahrenden Fahrzeug auf ein davorfahrendes Fahrzeug geschoben wird, der hat nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten. Daher begründet sich eine Teilschuld und das wird wohl auch die Ursache gewesen sein, warum der Versicherer geleistet hat.

So in etwa lautete das Urteil.

Gruß
Marco

Hallo Marco!

Vielen Dank für deine Antwort. Kann dann nicht unsere Versicherung die hintere für einen Teil des Schadens des Vordersten verantwortlich machen?? Schließlich hat er das ganze ja verursacht…?

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Hallo Axel,
normalerweise würde jeder Schaden von jedem mit seinem Anteil getragen werden müssen. Daher würde ich dann das ganze nochmal aufrollen und ggf. prüfen.

Gruß
Marco

Hallo Axel,
gibt es Zeugen (vielleich sogar der eigentliche Unfallverursacher?. Der hat sowieso nicht zu befürchten, da es für dessen Rückstufung der SF-Klasse egal ist, ob sein Versicher 10.000 oder 20.000 Euro zahlt, die Rückstufung bleibt gleich!), die aussagen können, dass es Dir möglich war Dein Fahrzeug zum anhalten zu bringen. Wie hoch war die Geschwindigkeit vor dem Auffahrunfall?

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