Hallo,
folgender Sachverhalt: Frau A steht an einer roten Ampel. Herr B kann nicht mehr bremsen und fährt auf. Die Anhängerkupplung von Frau A ist verbeult. Herr B meldet Schaden der Versicherung. Frau A überträgt die Schadensregulierung einer Werkstatt. Diese schickt Kostenvoranschlag an Versicherung von Herrn B. Diese akzeptiert den Kostenvoranschlag nicht und schickte einen eigenen Gutachter. Dabei konnte Frau A einen Blick auf den Kostenvoranschlag der Werkstatt einen Blick werfen, wobei sie feststellen mußte, das dieser falsche Angaben enthielt (z.B. abnehmbare Kupplung statt starrer Kupplung, Lackierarbeiten obwohl kein Lackschaden). Frau A hat nun den Verdacht, dass Werkstatt Versicherung betrügen wollte. Kann Frau A eine Kopie vom Kostenvoranschlag von der Werkstatt verlangen? Und kann sie vom Reparaturvertrag zurücktreten, wenn sich ihr Verdacht bestätigt? Sie hat auch noch nicht das Gutachten von der Versicherung erhalten. Wie sind da die Erfahrungen bezüglich der Fristen?
Es handelt sich ja eigentlich nur um ein Bagatellschaden. Aber sollte man bei diesem Sachverhalt trotzdem einen Anwalt einschalten?
Vielen Dank im voraus.
maeusl1976