Problem mit Stalking im Facebook?

Also hab folgendes Problem ich werd jetzt seit ungefähr 1 Jahr von diversen fake-facebook accounts angeschrieben diese schicken mir immer bilder von meiner jetzigen freundinschreiben das sie magersüchtig aussehe schicken auch alle meinen freunden dieses bild und schreiben" ***freuhndin sieht voll magersüchtig aus ne.:open_mouth: " schreiben dumme sachen wie ich müsste ja schwul sein auf sowas zu stehen und schreiben halt das sie hässlich ist. Den Schwestern von meiner neuen werden Bilder geschickt von meinem angeblichen Kind. Ich habe definitiv keins! ich persönlich glaube es ist meine ex-freundin die mich alle 2-3tage mit nem neuen fake account anschreibt und diesen dann direkt löscht.

Aufjedenfall was kann ich da gegen machen? Ich habe meine ex schon mal angezeigt.Es wurd aufgrund mangels öffentliche Interesses eingestellt.Ich wurde auf eine Privatklage verwiesen mir ist allerdings klar das da ohne beweise nichts läuft.

Kann ich vielleicht nochmal eine anzeige gegen unbekannt starten? Dann muss die Polizei doch versuchen die Ip seitens facebook zu bekommen oder bei Anzeige gegen unbekannt? Immerhin werde ich jetzt schon seit einm Jahr gestalket und meine freunde werden auch belästigt oder meint ihr es ist zwecklos und wird wieder eignestellt? Nützt es vielleicht eher was wenn meine Freundin die Person anzeigt also gegen unbekannt?

Danke für eure Hilfe.

Hi, gleich als Erstes: Ich bin kein Jurist und kenne auch die deutsche Gesetzgebung nicht, da ich Schweizer bin. Jedoch habe berufliche Erfahrung mit Ermittlungen in der Schweiz. Vielleicht hilft dir das ja weiter:

Kann ich vielleicht nochmal eine anzeige gegen unbekannt
starten?

Sicher kannst du das. Die Frage ist, was es bringt. In der Schweiz verlaufen Anzeigen gegen Unbekannt leider oft im Sand.

Dann muss die Polizei doch versuchen die Ip seitens

facebook zu bekommen oder bei Anzeige gegen unbekannt?

Hier stellt sich die Frage nach der Datenschutzgesetzgebung, wohl auch nach jener in den USA, weil Facebook dort seinen Sitz hat. Normalerweise dürfen Online-Dienstleister IP-Nummern nur auf richterliche Anweisung herausgeben.

Nützt es vielleicht eher

was wenn meine Freundin die Person anzeigt also gegen
unbekannt?

Ich denke nicht, dass das einen Unterschied macht. Ermittlungen gegen Unbekannt sind immer schwierig, da spielt es keine grosse Rolle, ob du oder deine Freundin die Anzeige erstattet hat.