Hallo,
bei einer Bank wurden für Eheleute zwei separate Einzelkonten geführt.
Bank verweigerte für 2009 eine pro Einzelkonto verlangte Steuerbescheinigung für Kapitalerträge, sondern stellte nur e i n e Bescheinigung für beide Konten aus mit der Begründung, diese Option sei 2009 gesetzlich erlaubt. Den Eheleuten entstehen dadurch steuerliche Nachteile, wenn die sehr unterschiedlichen Kapitalerträge/Steuerabzüge nicht pro Einzelkonto nachgewiesen werden können.
Fragen:
- Ist das eigenmächtige Verhalten der Bank für 2009 zulässig? Wie ist die Rechtslage ab 2010?
- Hat jeder Einzelkontoinhaber Anspruch auf eine SEPARATE Steuerbescheinigung der Bank?
- Muß die Bank bei Eheleuten für jedes Einzelkonto einen gewünschten SEPARATEN
Freistellungsauftrag akzeptieren?
Besten Dank für hilfreiche Hinweise.