Hallo, ich denke das es 2 Wege gib: 1) Der Vertrag besteht klar mir der Mitbewohnerin aus dem Ausland, aber das Konto ist Eurer Konto und dies ist nicht identisch mit Namen vom Vertraginhaber, also könnt Ihr die Abbuchung Widerrufen und es geht nichts mehr von Eurerm Konto ab, da die Telefongesellschaft Euch ja auch nicht als Vertragspartner anerkennt kann Sie auch nicht auf 2 Hochzeiten spielen, denn wenn Sie Euch als Vertragspartner nicht anerkennt , dann darf Sie auch nicht bei Euch abbuchen, es läuft aber dann in diesem Fall die Forderung gegen den Mitbewohner im Ausland weiter bis zur Kündingung wegen nicht zahlens, was aber der Mitbewohnerin hier in Deutschland einen Kostenberg anhäuft den sie dann vielleicht irgenwann mal zahlen muß kehrt sie wieder nach Hause, dan n hat sie Ärger.
2.) Ihr fertigt ein Schreiben an als normale Kündigung mit Absender und Unterschrift der ehemaligen Mitbewohnerin, was zwar nicht 100% richtig ist, aber sagen wir mal soweit OK, das wenn die Mitbewohnerin da wäre sie auch Unterschreiben würde, man macht es mit Ihrem stillen Einverständnis, trotzdem ist es nicht ganz legal, aber was die Telefongesellschaft macht ist auch stur und nicht Kaufmännich die gute Art. Normal wird eine Kündigung nicht zum Unterschriften Schachverständigen gebracht, schreibt sie nur besser als Einschreiben
So, nun sucht Euc was aus, oder versucht die Mitbewohnerin zu finden und sie sendet die Kündigung aus dem Ausland.Aber Telefonverträge werden zu tausende täglich gemacht und gekündigt, das ist Tagesgeschäft.Mfg. F.H.