Problem mit UmsatzSt. in Einkommenssteuererklärung

Hallo,

nach Fertigstellung meiner Einkommenserklärung als Student und GewTr. mit IST-Besteuerung habe ich folgendes Problem.
Nach eigenen Berechnungen muß ich ca. DM 2.000,-- Umsatzsteuer an nach FA nachzahlen.
Nach WISO Sparbuch2002 aber nichts. Dort wird eine Berechnung angestellt, der ich nicht folgen kann.
Einnahmen (brutto)

  • Ausgaben
  • gezahlte Vorsteuer
  • an das FA abgeführte UmstSt.

= Gewinn = DM 13.500,–

Sind Einkommenssteuer und UmsatzST. nicht unterschiedlich. Ich muß doch eine Jahresumsatzsteuererklärung abgeben, (wo ein Fehlbetrag von DM 2.000,-- herauskommt = Nachzahlung).
In meiner Einkommenserklärung ist das dann gewinnmindernd, obwohl die UmsatzSt. ein duchlaufender Posten ist, ich hätte also 15.500 Gewinn. Ich muß aber unbedingt unter DM 14.000 bleiben. Habe ich da einen Denkfehler gemacht?
Als IST-Besteuerter muß ich doch nur die Daten verwenden, die in dem Jahr aus tatsächlich eingenommen bzw. ausgegeben wurden ist das dann auch bei der UmsatzSt. der Fall?
Hätte für das 4.Quartal 2001 zu zahlen, nach Fertigstellung meiner Umsatzsteuererklärung habe ich diesen Betrag aber erst 2002 überwiesen. Zählt das jetzt als gezahlte UmsatzSt. für 2001?

Vielen Dank für die Antwort.
Grüße Sven

Hi Sven,

Das WISO Programm hat schon Recht:

Die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer ist erst in dem Jahr gewinnmindernd, in dem du die Umsatzsteuer auch zahlst.
Da du vermutlich eine Gwinermittlung nach § 4 Abs 3 EStG machst (also keine Bilanz) gilt für dich unbedingt der § 11 EStG, nämlich das Zu-und Abflussprinzip.

Gruß

Peter

Hallo!

Ich denke, der Kardinalfehler der Überlegung besteht in der Annahme, die Umsatzsteuerzahlungen seien durchlaufende Posten.

„Ist-Besteuerung“ bedeutet:
a) bei ESt = Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung (§ 4 III EStG) - ohne Antrag
b) bei USt = Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (nur auf Antrag), also nicht bereits bei Rechnungslegung wie im Regelfall.

Wenn nun a und b gemeinsam vorliegen, sind die Erlöse zzgl. USt als Betriebseinnahme anzusetzen, die an Dritte bzw. das Finanzamt bezahlte Umsatzsteuer ist Betriebsausgabe im Zeitpunkt der Bezahlung. Eine Umsatzsteuernachzahlung ist demnach Betriebsausgabe im folgenden Jahr (bzw. später).

Dagegen ist die Vorsteuer für die USt-Erkärung nur unter den Voraussetzungen des §15UStG abziehbar - unabhängig vom Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnung (vgl. Wortlaut §15 Abs.1 Nr.1 UStG):

"§ 15
(1) Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:

  1. die in Rechnungen im Sinne des § 14 gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von anderen Unternehmern für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung dieser Umsätze entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist;
  2. (…)"

Ciao!
Nemo