Problem mit Unfallschaden und Versicherung

Hallo,
mir ist meine Nachbarin beim Ausparken in mein Auto gefahren. Versicherung etc wurde alles gemeldet. Jetzt will die Versicherung den Kostenvoranschlag von BMW nicht akzeptieren und schlägt mir Billigwerkstätten vor. Das Fahrzeug ist scheckgepflegt von BMW. Ich will das Auto nicht reparieren lassen sondern mir das Geld auszahlen lassen. Kann ich mir nicht einen Gutachter aussuchen, der bewertet den Schaden und dieses Geld erhalte ich?

Die Versicherung MUSS den Kostenvoranschlag der BMW-Werkstatt akzeptieren, außer dieser läuft derartig „aus dem Ruder“, dass ein Gefälligkeitskostenvoranschlag dahinter vermutet wird. Dann kann die Versicherung das Fahrzeug durch eigenen Gutachter begutachten lassen. Wenn Sie sich das Geld ausbezahlen lassen wollen, so erhalten Sie den Nettopreis (also ohne Mehrwertsteuer!).
Sollten Sie einen Kostenvoranschlag über mehrere Tausend Euro wegen eines „Parkremplers“ eingereicht haben, so wird die Versicherung, meines Erachtens nach zu Recht, kritisch. Die Versicherung kann Ihnen eine Vertragswerkstatt ihres Gusto anbieten, Sie müssen dieses Angebot jedoch nicht akzeptieren.
Falls die Versicherung sich tatsächlich weigert den Schaden zu übernehmen, so würde ich eine angemessene Frist für die Schadensregulierung setzen (mind. 2 Wochen) und zugleich mitteilen, dass Sie nach Ablauf dieser Frist einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser muss dann auch durch die Versicherung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist natürlich, dass ihre Schadensforderung gerechtfertigt ist.
Wenn Sie allerdings einen scheckheftgepflegten BMW fahren, so verstehe ich nicht, wieso sie den Schaden nicht reparieren lassen wollen.
Falls es Ihnen um „Rechnung nach BMW-Standard“ und Reparatur durch „Billigwerkstatt“ geht, so denken Sie bitte auch daran, dass mit diesem Verfahren alle Kfz-Versicherungen teurer werden, also auch die ihre.

Wenn die gegn. Haftpflichtvers. solche Späne macht, würde ich mir einen Anwalt nehmen und den alles Weitere machen lassen.
Bei klarer Verschuldensfrage muss den RA auch die Haftpflichtvers. mit zahlen.

Werkstatt: der Geschädigte hat Anspruch auf Rep. in einer Marken-Fachwerkstatt (auch bei fiktiver Abrechnung) und muss sich nicht mit billigeren Angeboten von No-Name-Werkstätten abgeben.
Aber wie gesagt, ich würde mir einen RA nehmen.

Diese Frage kann man pauschal ohne Kenntnis der Versicherungsbedingungen nicht beantworten.

Hallo, bitte hier lesen:
http://www.classic-tax.de/

das problem ist, daß die versicherungen bei einem kostenvoranschlag meißtens zickt.wenn der schaden über 750,00 euro liegt kannst du dir einen eigenen sachverständigen nehmen, ein gutachten erstellen lassen und ficktiv abrechnen, das heißt du bekommst nur den nettobetrag ohne mwst. die mwst wird nur ausbezahlt wenn sie wircklich anfällt. alo bei rechnung und erfolgter reparatur.
kannst mir auch mal den fahrzeugschein senden per mail und ein bild vom schaden, kann dir dann ca sagen wie hoch der schaden wircklich ist.du hast auf jeden fall auch freie werkstattwahl das kann dir niemand vorschreiben wenn das auto nicht so alt ist und scheckheft gepflegt ist könntest du auch zu bmw gehen.

einfach melden wenn es noch fragen gibt.

Mfg

P.Egger

Das ist der „normale“ Weg solange es sich um einen Schaden von weniger ca. 3000,- Euro handelt(von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich) liegt der Schaden über der besagten Grenze kann die Versicherung ihren eigenen Gutachter beauftragen, ein Unfallgutachten zu erstellen.

Was auf jeden Fall gilt: falls du dir die Reparaturkosten auszahlen lassen willst, wird die Mehrwertsteuer von der Versicherung nicht ausbezahlt.

Hallo,

tut mir leid aber hier bin ich überfragt.

Selbstverst. dürfen Sie einen Sachverst. selbst beauftragen, keinen von der VS. Sagen Sie dem SV, daß Sie fiktiv abrechnen wollen. Den Nettobetrag laut GU müßten Sie dann erhalten. Sie sollten auch einen Anwalt nehmen, der weiß.wie das funktioniert, und wird von der VS bezahlt.

Wenn Sie Ihr Auto bei BMW reparieren lassen, MUSS die Versicherung diese Kosten übernehmen.

Nach Kostenvoranschlag abrechnen machen nur noch wenige Versicherungen.

Wenn Sie den Schaden nicht reparieren lassen und das Geld erhalten wollen, schalten die Versicherung einen Gutachter ein. Dieser Ermittelt dann den Wert des Schaden. Den Betrag des Gutachtens erstattet Ihnen dann auch die Versicherungen. Aber die MwSt. bekommen sie dann nicht, da sie ja nicht anfällt.

Ein Beispiel, wie es bei mir vor gut einem Jahr war:
Mir ist jemand mit einer Schubkarre an meinem Audi vorbeigeschrabbt. Ich habe einen Kostenvoranschlag bei Audi machen lassen. Dieser belief sich auf 3200,–€. Da es wirklich nur ein paar Kratzer waren wollte ich mir auch einen Gutachter bestellen und den selbst beheben. Der Gutachter ermittelt einen Schaden von knapp 1200,–€, wovon dann 1000€ (-19% MwSt.) überblieben.

Sie sehen also, wenn Sie den Schaden selbst beheben können, oder aber das Geld brauchen -> Gutachter.

Wollen Sie Ihr Auto vernünftig repariert haben -> ab in die Werkstatt damit. So bleibt auch der Verkaufswert Ihres Fahrzeugs erhalten.

Also du hast das Recht dir einen Gutachter auszusuchen, die Kosten für den Gutachter muss die gegnerische Vers. auch zahlen. Wenn die Vers. nicht mit dem Gutachten einverstanden ist hat sie das Recht eien eigenen Gutachter loszuschicken.

Wenn Du den Schaden nicht reparieren willst, muss dir die Vers. die geschäzten Kosten abzüglich der Mehrwertsteuer auszahlen.

Wenn sich die Vers. weigert bleibt dir nur der Anwalt,den muss die gegenerischer Versicherung dann auch nich zahlen :wink:. Ausserdem hast du noch das Recht auf eine Kostenpauschale (Porto und co) in höhe von 20€…

Hoffe ich konnte dir helfen …

Also du hast das Recht dir einen Gutachter auszusuchen, die Kosten für den Gutachter muss die gegnerische Vers. auch zahlen. Wenn die Vers. nicht mit dem Gutachten einverstanden ist hat sie das Recht eien eigenen Gutachter loszuschicken.

Wenn Du den Schaden nocht reparieren willst, muss dir die Vers. die geschäzten Kosten abzüglich der Mehrwertsteuer auszahlen.

Wenn sich die Vers. weigert bleibt dir nur der Anwalt,den muss die gegenerischer Versicherung dann auch noch zahlen :wink:. Ausserdem hast du noch das Recht auf eine Kostenpauschale (Porto und co) in höhe von 20€…

Hoffe ich konnte dir helfen …(Tippfehler korrigiert sorry)

Ich befinde mich derzeit im urlaub und kann Dir daher zur Zeit nicht weiterhelfen.

hallo
wenn du keinerlei schuld hast,und das sicher ist, geh zu einem anwalt mit scherwerpunkt versicherungs-und verkehrsrecht, den muß die versicherung dann auch bezahlen.den gutachter kannst du dir aussuchen, wenn er nicht bekanntermaßen überteuert ist. wie alt ist das fahrzeug mit welchem km-stand ?generell mit scheckhft breuchst du dich nicht auf billigwerkstätten einlassen, auch nicht bei fiktiver abrchnung
wenn du fragen hast : tel. 0175-7910287
mfg
a.schumacher

Fahrzeug ist Bj 2006 KM: 25.000
War auch immer in der BMW Werkstatt.
Werd jetzt erstmal nen Sachverständige verständigen

Hallo,
ich denke nicht, dass Du die Billgwerkstatt akzeptieren musst. Du solltest auf einem vereidigten Gutachter bestehen und dies der gegnerischen Versicherung mitteilen. Besser im Vorfeld auf einen Gutachter einigen, als nachher auf den Kosten für das Gutachten sitzenzubleiben. Fslls Du Verkehrsrechtschutz versichert bist kannst Du das der Versicherung übertragen.
Viel Erfolg

Hallo,

Hallo

mir ist meine Nachbarin beim Ausparken in mein Auto gefahren.
Versicherung etc wurde alles gemeldet. Jetzt will die
Versicherung den Kostenvoranschlag von BMW nicht akzeptieren
und schlägt mir Billigwerkstätten vor. Das Fahrzeug ist
scheckgepflegt von BMW. Ich will das Auto nicht reparieren
lassen sondern mir das Geld auszahlen lassen. Kann ich mir
nicht einen Gutachter aussuchen, der bewertet den Schaden und
dieses Geld erhalte ich?

Leider ist die Beantwortung realer Fälle hier nicht erlaubt, da dies gegen das Rechtsberatungsgesetzt verstoßen würde. Daher versuche ich mal allgemein auf die Frage zu antworten:

Grundsätzlich steht dem Geschädigten immer das Recht zu sich einen Sachverständigen seiner Wahl zu suchen. Bei kleinen Schäden sollte man dies jedoch im Sinne der Schadenminderungspflicht tunlichst vermeiden und einen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt vorlegen.

Dies muss nicht der Hersteller sein, da dieser meist recht teuer ist ohne dabei besser zu sein (die meisten Vertragshändler reparieren den Schaden übrigens nicht selbst sondern beauftragen damit einen Karosseriefachbetrieb - warum sollte der Kunde dann nicht selbst zu diesem fahren und Geld sparen?). Allerdings kann der Versicherer den Kostenvoranschlag eines Vertragshändlers auch nicht einfach ablehnen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein berechtigtes Interesse daran besteht, dass dieser die Reparatur ausführt. Dies ist z.B. der Fall, wenn es sich um ein scheckheftgepflegtes Fahrzeug handelt, welches immer bei einem Vertragshändler gewartet / repariert wurde.

Stellt sich der Versicherer quer, dann kann man einen EIGENEN (am besten Vereidigten) Sachverständigen mit der Feststellung des Schadens beauftragen (hier hilft manchmal auch die Androhung um den Versicherer zu einem Entgegenkommen zu bewegen). Kommt dieser zum gleichen Ergebnis und stellt sich der Versicherer noch immer quer, dann hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

Gruß Knipser

Hallo,

das hängt immer von der Versicherung ab wie die das handhaben. Am besten vorher nachfragen, damit es keine Überraschungen gibt.

Gruß,
Micha

geh zum anwalt ehe du dich in kosten stürzt, die du nachher selber tragen mußt. hör doch mal auf erfahrene leute, sonst brauchste ja gar nicht zu fragen…
mfg
as

Fahrzeug ist Bj 2006 KM: 25.000
War auch immer in der BMW Werkstatt.
Werd jetzt erstmal nen Sachverständige verständigen

muss ich den anwalt auf keinen fall zahlen?