Guten Tag zusammen!
Folgende Frage habe ich an die Experten.
Wenn Firma A die Anweisung herausgibt das für Mitarbeiter keinen Urlaub über 2 Wochen mehr gibt, ist das Rechtlich OK! Gleichzeitig ist es für Person B wichtig ob das auch für einen Schwerbehinderten gelten würde?
mfg
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Guten Tag!
Wenn Firma A die Anweisung herausgibt das für Mitarbeiter
keinen Urlaub über 2 Wochen mehr gibt, ist das Rechtlich OK!
Nennt man Urlaubssperre und das gibts in vielen Firmen aus den verschiedensten Gründen. Wie kurz- oder langfristig und aus welchem Grund soll die Uralubssperre denn verhängt werden?
Gleichzeitig ist es für Person B wichtig ob das auch für einen
Schwerbehinderten gelten würde?
Klar gilt das dann auch für Schwerbehinderte in der Firma (wenn es für alle Mitarbeiter gilt). Warum sollte es für sie nicht gelten?
MfG
Hallo Xolophos
Wenn Firma A die Anweisung herausgibt das für Mitarbeiter
keinen Urlaub über 2 Wochen mehr gibt, ist das Rechtlich OK!
Nennt man Urlaubssperre und das gibts in vielen Firmen aus den
verschiedensten Gründen. Wie kurz- oder langfristig und aus
welchem Grund soll die Urlaubssperre denn verhängt werden?
Ich denke, es geht nicht um eine Urlaubssperre, sondern darum, daß zukünftig niemand mehr als 2 Wochen am Stück Urlaub nehmen darf…
Gruß,
LeoLo
Hallo
Wie lautet denn die Begründung des AG zu dieser Anweisung?
Gruß,
LeoLo
Richtig es geht nicht um eine Urlaubssperre, es handelt sich um eine permanente Unterbesetzung. Und nun will die Firma A das halt einführen und das nicht nur für nächstes Jahr sondern grundsätzlich.
Gruß
Chris
MOD: Modifiziert
Nun zu diesem Zeitpunkt liegen darüber noch keine Informationen vor wie er es gegründen will. Warscheinlich gar nicht. Es wird wieder ein Memo geben, das es ab Zeitpunkt X so ist und dann ist es halt so.
Hallo,
es ist vielleicht zweifelhaft, ob die Anweisung mit dem BUrlG in Einklang steht, aber es müßte dann halt jeder einzelne AN vor Gericht gegen die entsprechende Urlaubs(nicht)genehmigung länger als 2 Wochen vorgehen. Ob das wirklich der Bringer ist, stelle ich mal in Frage.
Ansonsten gibt es nur eine Möglichkeit, das Direktionsrecht des AG’s einzuschränken, nämlich…
…Betriebsrat gründen !
Der hätte dann volle Mitbestimmung und könnte kollektive Lösungen vereinbaren.
&Tschüß
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nun das habe ich und 2 kollegen schon 1994 getan. der betriebsrat wurde auch gegründet, mit kollegen die der GF stimmig waren, die zwei die mit mir das durchgezogen haben sind seit 1994 und 1996 nicht mehr da, ich hatte glück oder anders gesagt 50% schwerbehinderung
.
ich hatte 4 jahre darunter zu leiden. ich mache das nicht nochmal. das vertrauen zu den kollegen ist weg. wenn es eine möglichkeit gibt ohne meinen namen preiß zu geben dann gerne.