Problem mit Verkäufer

Angenommen, eine Person hat über die Plattform Ebay Software gekauft, aber diese wurde nicht geliefert. Auf Mails reagiert der Verkäufer nicht.
Ist dann ein Brief wie ich ihn im folgenden zitiere juristisch einwandfrei?

"Guten Tag Herr x,

am 14. Dezember 2004 habe ich über die Auktionsplattform Ebay die Vollversion von XY (Ebay-Transaktionsnummer: 7119056xxx) gekauft. Obwohl ich noch am selben Tag die Überweisung der geforderten 46,80 € vorgenommen habe, haben Sie es bisher unterlassen die Ware zu versenden. Auch meine per E-Mail gesendete Mahnung (vom 3. Januar 2005) und die darin gesetzte Frist (15. Januar 2005) haben Sie verstreichen lassen.
Ich fordere Sie nun auf, den Artikel innerhalb der nächsten 5 Tage (spätestens zum 23. Januar 2005) zu zusenden oder mir umgehend den gezahlten Betrag (46,80 €) auf mein Konto zu überweisen. Sollten Sie diese Frist erneut verstreichen lassen, werde ich juristische Schritte gegen Sie einleiten und Sie wegen Betruges anzeigen.

Mit freundlichen Grüßen"

Angenommen, eine Person hat über die Plattform Ebay Software
gekauft, aber diese wurde nicht geliefert. Auf Mails reagiert
der Verkäufer nicht.
Ist dann ein Brief wie ich ihn im folgenden zitiere juristisch
einwandfrei?

"Guten Tag Herr x,

am 14. Dezember 2004 habe ich über die Auktionsplattform Ebay
die Vollversion von XY (Ebay-Transaktionsnummer: 7119056xxx)
gekauft. Obwohl ich noch am selben Tag die Überweisung der
geforderten 46,80 € vorgenommen habe, haben Sie es bisher
unterlassen die Ware zu versenden. Auch meine per E-Mail
gesendete Mahnung (vom 3. Januar 2005) und die darin gesetzte
Frist (15. Januar 2005) haben Sie verstreichen lassen.
Ich fordere Sie nun auf, den Artikel innerhalb der nächsten 5
Tage (spätestens zum 23. Januar 2005) zu zusenden oder mir
umgehend den gezahlten Betrag (46,80 €) auf mein Konto zu
überweisen. Sollten Sie diese Frist erneut verstreichen
lassen, werde ich juristische Schritte gegen Sie einleiten und
mich bei Ebay über Sie beschweren.
Ich werden dann das Mahnverfahren durch einen Rechtsanwalt einleiten :lassen.

Machs lieber so.
Jakob
Betrug ist nicht beweisbar, weil man Ihm nachweisen muss , daß er von vorne herrein keine Erfüllungsabsicht hatte.
Das dürfte Dir nicht gelingen.

Mit freundlichen Grüßen"

Hallo Jakob,

vielen Dank für die schnelle Hilfe. Leider ist die Beschwerde bei Ebay kein besonderes Druckmittel mehr, der Verkäufer ist dort nämlich nicht mehr als Mitglied geführt. Der Verdacht des Betruges liegt jedoch nah, da es noch weitere Geschädigte aus diesem Verkauf gibt (zusammen mindestens 5 Geschädigte).
Ist der Betrugsverdacht und die Anzeige bei der Polizei in diuesem Fall nicht doch sinnvoll?

Viele Grüße aus der Lausitz
Claudius

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moien

ignorier Johannes einfach - ihm wurde nicht umsonst verboten hier zu posten…

Eine Anzeige bei er Polizei ist auf jeden Fall sinnvoll (bzw. direkt bei der Staatsanwaltschaft), denn der Betrugsverdacht ist hier rel. naheliegend. Dies dann zu klären obliegt der Staatsanwaltschaft.

Dieser Schritt ist auch sinnvoll, weil du auf diese Weise erfährst, ob zivilrechtliche Schritte überhaupt sinnvoll sind und mit etwas Glück bekommst du sogar auf diesem Wege dein Geld wieder - z. B. im Rahmen einer Bewährungsauflage.

Nach Abschluss der Ermittlungen kannst du dann immer noch entscheiden, ob Klage sinnvoll erscheint oder du das Geld abschreiben kannst!

Gruß

Bernd

Hallo Jakob,

vielen Dank für die schnelle Hilfe. Leider ist die Beschwerde
bei Ebay kein besonderes Druckmittel mehr, der Verkäufer ist
dort nämlich nicht mehr als Mitglied geführt. Der Verdacht des
Betruges liegt jedoch nah, da es noch weitere Geschädigte aus
diesem Verkauf gibt (zusammen mindestens 5 Geschädigte).

Ist kein Beweis

Ist der Betrugsverdacht und die Anzeige bei der Polizei in
diuesem Fall nicht doch sinnvoll?

Versuchen kann man das, aber ich sehe nur verschwendete Zeit,
denn die werden Dir sagen, daß Absicht das erste Tatbestandsmerkmal ist bei §263, daß muss vorhanden sein hier mag es vorhanden sein ist aber kaum zu beweisen.
Wohlgemerkt die „Absicht“ zu betrügen MUSS von Anfang an bestehen, die spätere Entscheidung ich könnte jetzt ja reicht nicht aus.
Das mehrer am Schluss der Mitgliedschaft runstehen ist schlimm aber kein Beweis.
Sowas endet mit der Einstellung des Verfahrens.
Jakob

Da helfen Dir die Streiche des Frühchenvates BerndW nicht.

Was die Leute gemeiniglich als Schicksal nennen, sind meistens nur ihre eigenen dummen Streiche. (Arthur Schopenhauer)

Viele Grüße aus der Lausitz
Claudius

Angenommen, eine Person hat über die Plattform Ebay Software
gekauft, aber diese wurde nicht geliefert. Auf Mails reagiert
der Verkäufer nicht.
Ist dann ein Brief wie ich ihn im folgenden zitiere juristisch
einwandfrei?

"Guten Tag Herr x,

am 14. Dezember 2004 habe ich über die Auktionsplattform Ebay
die Vollversion von XY (Ebay-Transaktionsnummer: 7119056xxx)
gekauft. Obwohl ich noch am selben Tag die Überweisung der
geforderten 46,80 € vorgenommen habe, haben Sie es bisher
unterlassen die Ware zu versenden. Auch meine per E-Mail
gesendete Mahnung (vom 3. Januar 2005) und die darin gesetzte
Frist (15. Januar 2005) haben Sie verstreichen lassen.
Ich fordere Sie nun auf, den Artikel innerhalb der nächsten 5
Tage (spätestens zum 23. Januar 2005) zu zusenden oder mir
umgehend den gezahlten Betrag (46,80 €) auf mein Konto zu
überweisen. Sollten Sie diese Frist erneut verstreichen
lassen, werde ich juristische Schritte gegen Sie einleiten und
mich bei Ebay über Sie beschweren.
Ich werden dann das Mahnverfahren durch einen Rechtsanwalt einleiten :lassen.

Machs lieber so.
Jakob
Betrug ist nicht beweisbar, weil man Ihm nachweisen muss , daß
er von vorne herrein keine Erfüllungsabsicht hatte.
Das dürfte Dir nicht gelingen.

Mit freundlichen Grüßen"

Hallo,

an deiner Stelle wüsste ich jetzt nicht, ob man mehr Bernd oder Jakob glauben sollte, deswegen gebe ich dir einfach auch nochmal einen Rat. Da ich weder ein Problem mit Bernd noch mit Jakob habe hoffe ich es vollkommen wertfrei tun zu können.

Dein Schreiben scheint in Ordnung zu sein, ich würde nur geringfügig ändern:

Sollten Sie diese Frist erneut verstreichen
lassen, werde ich juristische Schritte gegen Sie einleiten und
Sie wegen Betruges anzeigen.

in
Sollten Sie diese Frist verstreichen lassen werde ich zivil- und strafrechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

So kommt nicht der Verdacht auf, du würdest ihn unangemessen unter Druck setzen wollen und letztlich bedeutet es das Gleiche wie du es geschrieben hast.
Nach Ablauf der Frist würde ich dann auch direkt Nägel mit Köpfen machen und ein Mahnverfahren einleiten (würde ich selbst machen, für die Summe lohnt sich kein Anwalt) und ihn auch bei der Polizei anzeigen wegen Verdacht des Betruges. Die Polizei muss dem ohnehin nachgehen und wenn dabei nichts rauskommt dann wird das dem Menschen vielleicht trotzdem eine Lehre sein, denn ich denke es ist nicht gerade schön so ein Verfahren gegen sich am Laufen zu haben. Zumal Betrug ja auch kein geringer Vorwurf ist.

Liebe Grüße
Timi
*die hofft, dass sich Bernd und Jakob jetzt nicht gegen sie verschwören :wink:*

Danke Timi,

Du siehst es richtig, ich war wirklich nicht im klaren. Was deinen Hinweis angeht: In einer früheren Mail hatte ich bereits geschrieben, dass ich mir juristische Schritte vorbehalten werde, deshalb wollte ich nun schon konkreter werden.
Ansonsten Danke für den Tipp zum nachfolgenden Prozedere. Und dafür gibts ein Sternchen.

Liebe Grüße aus der Lausitz
Claudius

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ein Mahnverfahren - wie funktioniert das?
Nochmal ich liebe timi,

der Tipp mit dem Mahnverfahren, wie funktioniert das. Was ist zu machen, wie muß ich vorgehen und mi welchen Kosten ist zu rechnen?

Schönen Grüße aus der LAusitz
Claudius

Hallo,

zu deiner Antwort unten: Ich würde es trotzdem eher nicht konkretisieren, du weißt nicht mit was für einem Menschen du es zu tun hast und wenn du (berechtigte) Drohungen aussprichst rennt der vielleicht direkt zur Polizei und zeigt dich wegen Nötigung an. Wenn du es konkretisieren möchtest dann sprich davon, dass du ein mahnverfahren einleiten wirst und über eine Anzeige wegen Verdacht des Betruges (Verdacht ist dabei ganz wichtig!) nachdenken wirst.

Zum Mahnverfahren: Du gehst einfach in eine Schreibwarenhandel und kaufst einen Mahnbescheidvordruck (Kosten etwa 1,50 €). Den füllst du aus, Ausfüllhinweise findest du anbei, massig im Netz oder notfalls fragst du einfach hier noch mal nach. Auch beim Amtsgericht kann man dir da kostenlos weiterhelfen. Den schickst du dann ausgefüllt ans Amtsgericht und entrichtest die Gebühr (12,50 € bis zu einem Betrag von 350 € - falls es nicht erhöht wurde). Dann wird der Mahnbescheid an den Schuldner geschickt. Der kann entweder bezahlen, Widerspruch einlegen oder nichts tun. Im 1. Fall sind alle glücklich, im 2. Fall beantragst du dann die Durchführung eines streitigen Verfahrens und im 3. Fall beantragst du einen Vollstreckungsbescheid (Fall 2 kommt recht selten vor, deswegen lass ich den erstmal außen vor).

Wenn der Mahnbescheid dem Schuldner zugestellt wurde erhälst du kurz darauf vom gericht einen Vordruck für einen Vollstreckungsbescheid. Wenn du nach 14 Tagen keine Nachricht über einen Widersprcuh des Schuldners bekommen hast (vom Gericht an dich, nicht vom Schuldner selbst, da er sich dafür ans Gericht wenden muss) sendest du wiederum den Vollstreckungsbescheid ans Gericht. der wird dann dem Schuldner zugestellt und er hat letztmalig eine 14-Tage-Frist für einen Widerspruch. Lässt er die verstreichen hast du einen Titel gegen ihn, mit dem du ggf. einen Gerichtsvollzieher mit einer Vollstreckung beauftragen kannst. Dieser Titel gilt 30 Jahre lang, du kannst also auch in 25 Jahren erst vollstrecken.

Die Kosten hast du übrigens nur vorzulegen, sie werden zu dem gemahnten Betrag mit addiert und letztlich hat sie der Schuldner zu tragen.

Ob sich das ganze Procedere für 50 € lohnt musst du natürlich selbst entscheiden (beim ersten Mal steht man wohl oft da und es sieht alles furchtbar kompliziert aus). Ich persönlich würde es schon aus Prinzip so machen.

LG Timi

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Moien,

da mach ich dich doch lieber allein fertig ;o))

Mahnverfahren und so ist sicherlich rechtlich gesehen richtig, doch wenn bei dem Herrn eh nichts zu holen ist wirft man nur endlos Geld weg! Solche Typen widersprechen auch solchem Mahnbescheid, da sie sich bestens mit solchen Sachen auskennen…

Deswegen halt mein Rat erstmal Anzeige zu erstatten um evtl. zu shen was dies für eienr ist und evtl. ohne rechtliche Schritte im Rahmen des Strafverfahrens an sein Geld zu kommen…

Dauert länger, ist aber einfacher und günstiger ;o)

Bernd

Hallo,

da mach ich dich doch lieber allein fertig ;o))

solange du mich nicht haust und mir wenigstens hinterher ein Taschentuch gibst, wenn ich heule - ok :wink:

Mahnverfahren und so ist sicherlich rechtlich gesehen richtig,
doch wenn bei dem Herrn eh nichts zu holen ist wirft man nur
endlos Geld weg! Solche Typen widersprechen auch solchem
Mahnbescheid, da sie sich bestens mit solchen Sachen
auskennen…

Es ist ja wohl unbestritten, dass der Verkäufer dem Käufer das Geld oder die Ware schuldet. Ok, Ware kann man mit dem Mahnverfahren nicht eintreiben aber eben doch das Geld. Ich frage mich warum der V. hier Widerspruch einlegen sollte, denn auch ein streitiges Verfahren kostet Geld und ich sehe die Chancen für den Käufer hier sehr gut.

Wenn nichts zu holen ist sehe ich das nicht als Problem, dann wartet man einfach ein halbes Jahr / Jahr oder im Extremfall auch 5 oder 10 Jahre. Solange man den Titel hat kein Problem. Aber ich denke auch das geringste Einkommen (mal abgesehen von Sozialhilfe) würde ausreichen um die Forderung zu bedienen, also notfalls Lohnpfändung oder einfach Gerichtsvollzieher hinschicken. Die Kosten für den Schuldner würden sich (sofern kein streitiges Verfahren folgt) mit dem Vollstreckungsbescheid auf etwa 100 € belaufen - die wird ein Gerichtsvollzieher schon eintreiben können. Allein dass der Gv vor der Tür steht öffnet bei vielen auch schon das Portemonaie. Bei vielen reicht auch schon der Mahnbescheid aus. Denn drohen tun viele - aber wenn dann etwas vom Gericht kommt bekommen eben viele Schuldner weiche Knie :wink:

Deswegen halt mein Rat erstmal Anzeige zu erstatten um evtl.
zu shen was dies für eienr ist und evtl. ohne rechtliche
Schritte im Rahmen des Strafverfahrens an sein Geld zu
kommen…

Ist natürlich auch ne Möglichkeit, ich gehe aber eben normalerweise lieber den Weg es selbst zu regeln :wink:

Dauert länger, ist aber einfacher und günstiger ;o)

Einfacher finde ich es nicht unbedingt. Außerdem ist ja immer noch die Frage ob der Verkäufer wegen Betruges verurteilt wird - wenn nicht steht der Käufer wieder dumm da und muss dann doch den zivilen Weg gehen, denn wo keine Verurteilung da auch keine Auflagen das Geld zurückzuerstatten.
Und last but not least: Nimm mal wirklich ein Verfahren bei dem der Typ verurteilt wird, 6 Leuten ihr Geld zurückzuerstatten. Dann ist man einer von 6 Leuten. Mit dem Mahnverfahren / Titel hat man zu dem Zeitpunkt höchstwahrscheinlich schon längst sein Geld :wink:

LG Timi

Hallo!

Den
schickst du dann ausgefüllt ans Amtsgericht und entrichtest
die Gebühr (12,50 € bis zu einem Betrag von 350 € - falls es
nicht erhöht wurde).

Nicht direkt erhöht, aber es ist ein Mindestbetrag eingefgührt worden. Die Sache kostet jetzt EUR 18,-

im
2. Fall beantragst du dann die Durchführung eines streitigen
Verfahrens und im 3. Fall beantragst du einen
Vollstreckungsbescheid (Fall 2 kommt recht selten vor,
deswegen lass ich den erstmal außen vor).

Nun ja, da habe ich andere Erfahrungen, aber by the way: Wenn man den ganzen Kram einem Rechtsanwalt gibt, kostet das incl. Vordruck EUR 30,- plus MwSt., man muss nicht eine halbe Stunde lang ausfüllen und erhält nicht nach drei Wochen eine Monierung, weil der Antrag falsch ausgefüllt wurde. Außerdem schindet es Eindruck beim Schuldner und wenn dieser zahlt, zahlt er selbstverständlich auch alle Kosten.wenn nicht, hat man gleich einen Anwalt für das streitige Verfahren.

Huch, das Wichtigste habe ich vergessen!

Da das Mahnverfahren in verschiedenen Ländern auch verschieden abläuft, hier eine Broschüre für Sachsen:

http://www.justiz.sachsen.de/smj/pdf/Mahnverfahren.pdf

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Zusatz
Hallo,
alles soweit richtig, was dir hier an Tipps gegeben wurde.
Ich mache es aus Erfahrung aber etwas wirkungsvoller :
Da du ja hoffentlich auf das namengleiche Konto des Verkäufers Geld
überwiesen hast, einfach das Konto pfänden lassen.
(Die abgebrühten Typen nehmen nämlich das Konto von Freund / Freundin
und das kannst du nicht pfänden lassen)
Das ist erheblich besser als wenn der Gerichtsvollzieher irgenwelchen
Schrott in einer Wohnung pfänden soll oder der redet sich raus - das
gehört alles meiner Freundin, ich hab hier nichts.
Dann klappt der Gerichtsvollzieher seine Mappe zu und geht mit
freundlichem Gruß wieder.
Deshalb bei ebay immer darauf bestehen, ein Konto genannt zu
bekommen, bei dem der Kontoinhaber = Verkäufer ist
Gruß
TeeBird

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Hallo,

Den
schickst du dann ausgefüllt ans Amtsgericht und entrichtest
die Gebühr (12,50 € bis zu einem Betrag von 350 € - falls es
nicht erhöht wurde).

Nicht direkt erhöht, aber es ist ein Mindestbetrag eingefgührt
worden. Die Sache kostet jetzt EUR 18,-

hey danke für die Info, dann konnt ich ja jetzt auch wieder was lernen :smile:

im
2. Fall beantragst du dann die Durchführung eines streitigen
Verfahrens und im 3. Fall beantragst du einen
Vollstreckungsbescheid (Fall 2 kommt recht selten vor,
deswegen lass ich den erstmal außen vor).

Nun ja, da habe ich andere Erfahrungen, aber by the way: Wenn
man den ganzen Kram einem Rechtsanwalt gibt, kostet das incl.
Vordruck EUR 30,- plus MwSt., man muss nicht eine halbe Stunde
lang ausfüllen und erhält nicht nach drei Wochen eine
Monierung, weil der Antrag falsch ausgefüllt wurde.

Also bei mir ist noch nie was bemängelt worden.

Außerdem
schindet es Eindruck beim Schuldner

Da hast du zweifelsohne Recht.

und wenn dieser zahlt,
zahlt er selbstverständlich auch alle Kosten.wenn nicht, hat
man gleich einen Anwalt für das streitige Verfahren.

Den braucht man ja aber nicht zwangsläufig. Sicherlich kann man es aber auch so machen. Ist vielleicht die bessere Variante bevor man irgendwas verkehrt macht.

LG Timi

hmm…
…was zahlste für das Taschentuch ;o))

Naja, die Frage ist halt wirklich ob es ein krimineller ist - was es den Anschein hat - oder nur einer der sich "vergaloppiert hat! Im zweiten Fall ist sicher was zu holen, im ersten nichts!

Deswegen halt erstmal die Anzeige…

Gruß

Bernd

Ganz herzlichen Dank für deine Beiträge und den Link.

Auch Dir nochmal herzlichen Dank für deine Mails und Tipps. Neben dem Dank auch noch ein paar Sternchen.
Gruß aus der LAusitz
Claudius