Hallo ich hab mal eine Frage wie Ihr euch verhalten würdet:
Eine ältere Dame kündigt ihr Mietverhältnis per Einschreiben zum 27.10., allerdings ohne Rückschein (Quittung liegt vor).
Sie ruft mehrmals bei der Wohnungsgesellschaft an und erkundigt sich nach de Verbleib der Kündigung. Am 3.11. ist das Schreiben angeblich immer noch nicht eingangen. Also erfragt sie, ob sie die Kündigung zur Fristwahrung auch vorab per Fax schicken kann, was nicht verneint wird.
Sie schickt die Kündigung noch am selben Tag per Fax und lässt sich den Erhalt direkt telefonisch bestätigen (da im Geschäft keine Sendebestätigung ausgestellt wird).
Das Orginal der Kündigung schickt sie etwas später, per Einschreiben diesmal mir Rückschein, hinterher.
So…
Nun bekommt sie ne Kündigungsbestätigung worin der Erhalt der Kündigung zum 25.10.(??) bestätigt wird und die Wohnung somit fristgerecht zum 29.2. gekündigt ist (???).
Mehrmals ruft sie nun da an um klar zu stellen was nun ist und um eine richtiggestellte Kündigungsbestätigung zum 30.1. zu erhalten (reguläre 3 monatige Kündigungsfrist ist gegeben).
Mal heißt es, ja sie haben recht, wir ändern das, mal weiß keiner von irgendetwas und das neue Schriftstück kommt auch nicht an. Nach dem 4. mal anrufen kommt plötzlich ein Schreiben, dass nach Prüfung der Unterlagen die Kündigung zu spät eingegangen ist und eine Kündigung somit erst zum 29.2. gültig ist.
Die Wohnung ist derweil schon renoviert und übergeben worden…
So, wie sollte man sich nun verhalten?
Die ältere Dame hat im Vorfelde ja bei den zahlreichen Telefonaten ihren Kündigungswunsch deutlich gemacht! Außerdem hält sie es für eine fadenscheinige Behauptung, das die erste Kündigung, die per Einschreiben ohne Rückschein geschickt wurde,nicht angekommen sei.
Zwar soll eine Kündigung per Fax nicht rechtskräftig sein, aber niemand hat sie darauf hingewiese das auch keine fristwahrende Wirkung geltend gemacht werden kann, obwohl sie deswegen mehrmal mit der Wohnunggesellschaft telefoniert hat.
Zunächst versucht sie sich noch mit der Gesellschaft gütlich zu einigen, setzt ein Schreiben auf, indem Sie ihre zahlreichen Bemühungen und Telefonate aufführt. Sie gibt auch an das sie all ihre Pflichten (Renovierung ect.) vorbildlich nachgekommen ist und zudem die Wohnung wertgesteigert hinterlässt wg. Einbau eines hochwertigen Parkettfußbodens erst vor 3 Jahren.
Doch wie soll sie weiter verfahren, falls der Vermieter keine Kulanz zeigt? Mietzahlung einstellen und abwarten? Oder lieber gleich zum Anwalt?
Was kann ihr im schlimmsten Falle drohen? Das der Vermieter einen Teil der Kaution einbehält oder schlimmeres?
Eine ältere Dame kündigt ihr Mietverhältnis per Einschreiben
zum 27.10., allerdings ohne Rückschein (Quittung liegt vor).
Wenn die Kündigung mit einem Einwurfeinschreiben erfolgt ist, kann man bei der Post erfragen, wann der Zusteller die Kündigung in den Postkasten des VM eingeworfen hat. Dies wird bei einem Einschreiben nähmlich notiert! Mit dieser Information weiss man dann auch ob die Kündigung fristgerecht zugegangen ist. Wenn die Kündigung fristgerecht eingegangen ist, stellt man mit Ablauf der Mietzeit die Zahlung ein. In diesem Fall ist es übrigens unerheblich, wann ein Sachbearbeiter die Kündigung auf seinem Schreibtisch hat, sondern es zählt das Datum, wann der Zusteller die Kündigung zugestellt hat.
Die Wohnung ist derweil schon renoviert und übergeben
worden…
Wurde die Wohnung tatsächlich von der Verwaltung übernommen, ggf. mit Protokoll, aber auf alle Fälle der Schlüssel? Dann würde ich auf keinen Fall mehr Miete zahlen, da das Objekt ja durch schlüssiges Verhalten übernommen wurde.
Wenn die Hausverwaltung sich perdu querstellt, kann man sich nur auf das Rechtliche und Beweisbare konzentrieren:
Für eine Kündigung zum 31.01.2008 hätte z.B. die Kündigung bis spätestens Samstag 03.11.2007 zur Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist dem Empfänger zugegangen sein müssen.
Also bleibt die (erste) schriftliche Kündigung per einfachem Einschreiben.
Nun bekommt sie ne Kündigungsbestätigung worin der Erhalt der Kündigung zum 25.10.(??) bestätigt wird und die Wohnung somit fristgerecht zum 29.2. gekündigt ist (???).
Eine Bestätigung der Hausverwaltung „Kündigungserhalt am 25.10.“ ist ja schon mal was - auch wenn darin die Wirkung zum 29.02. nicht korrekt angegeben ist …
Wann hat die Dame denn das erste Einschreiben aufgegeben?
Auch ein einfaches Einschreiben hat eine Sendungsnummer (siehe Quittung) und der Status/Zugang/Zustellung kann anhand von Nummer und Einlieferungsdatum sogar per Internet verfolgt werden http://www.deutschepost.de/dpag?skin=hi&check=yes&la…
Massgeblich ist das Datum der Zustellung in den Briefkasten der Hausverwaltung - und nicht, wann die Kündigung auf dem Schreibtisch der/s SachbearbeiterIn gelandet ist.
Die Wohnung ist derweil schon renoviert und übergeben worden…
Ganz so einfach wie von Karin gesagt ist es nicht - aber ggfs. wäre hier ein weiterer Ansatzpunkt
Gibt es etwas Beweisbares darüber, ob der Vermieter die Wohnung zurückgefordert hat - oder hat der Mieter ganz freiwillig die Wohnung vorzeitig zurückgegeben?
Ist die Wohnung vor dem 01.02. bereits weitervermietet - oder in irgendeiner Form vom Vermieter selbst genutzt (z.B. für Umbauten/Renovierungen o.Ä.)?
Was kann ihr im schlimmsten Falle drohen? Das der Vermieter einen Teil der Kaution einbehält oder schlimmeres?
Wenn das alles nichts hergibt, dann ist die Miete bis zum Mietende aufgrund Kündigungszugang + Kündigungsfrist zu zahlen.
Sollte die Kaution dazu nicht ausreichen, könnte der Vermieter auf Zahlung klagen, wodurch weitere Kosten entstehen.