Problem mit Vermittler bei ARGE

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe folgendes Problem:
Bin jetzt seit zwei Jahren bei der ARGE und beziehe mal mehr, mal weniger Hartz IV.
Jetzt ist mein Vater krank geworden, aufgrund dessen wir nicht mehr so arbeiten können wir zuvor und eben auch keine Einnahmen mehr haben. (Landwirtschaftliche Urproduktion und Vermarktung)
Jetzt ist meine Vermittlerin der Meinung, sie möchte mich doch gerne in eine Maßnahme zur Weiterbildung stecken. Prinzipiell bin ich ja auch dafür, nur soll die von 8:00 bis 16:00 Uhr stattfinden und ich habe trotzdem zuhause noch diverse Tierchen zu versorgen, denn ich will die Lanswirtschaft ja aufrecht erhalten bis mein Vater wieder kann.
Kann sie mich einfach wegschicken, egal was aus meinem Tierbestand wird?
Kann sie mich zwingen meine Selbstständigkeit aufzugeben?
Beste Grüße im vorraus
Simone

Hallo,

ich kann zu dieser Konstellation wenig sagen.

Gehört die Produktion Ihnen oder Ihrem Vater?

Mir ist durchaus bekannt, dass Landwirte auch zusätzlich zu Ihrem Erlös aus der LW noch SGB II erhalten.

Wie wäre es, wenn Sie eine Maßnahme in Teilzeit machten?

MfG HBaer

Hallo!
Danke für die schnelle Antwort!
Die Produktion gehört noch meinem Vater, soll aber im nächsten Jahr auf mich übergehen.
Meine Vermittlerin hat mich schon fest in die Maßnahme mit eingeplant, mir also schon einen Platz reserviert.
Und wie sie mir heute mitteilte geht sie nunmal von früh bis nachmittags.
Und da mich meine Vermittlerin eh recht wenig mag glaube ich kaum, dass sie mir dahingehend entgegenkommen wird…
Kann sie von mir verlangen meinen gesamten Tierbestand zu schlachten, nur damit ich bei einer Maßnahme mitmachen kann??
Liebe Grüße
Simone

Hallo,

das kann es ja wohl kaum sein.

Mein Tip:
Jeder Bauer bzw. Landwirt ist doch in einem Interessenverband. Dort sind diese Probleme sicherlich bekannt. Vielleicht weiß man dort Rat.

LH HBaer

Hallo,
niemand kann dich zwingen deine Selbständigkeit aufzugeben. Sie können dir aber Alternativen unterbreiten wenn euer / dein Betrieb nicht „tragfähig“ ist. Dies muss jedoch über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Eine entsprechende EGV zur Steigerung des Einkommens muss bestehen.
Also ganz so einfach ist das mit der Maßnahme nicht.
Lass dir nochmal nen Termin bei dem Ansprechpartner geben udn sprich mit ihm in Ruhe über deine Situation. Das sollte helfen.
Gruß Marty

Hallo Simone,

sie KANN nicht nur, sie muss sogar! Es ist ihr job Dich in eine zumutbare Tätigkeit zu geben. Und wenn es tatsächlich keine Arbeit für Dich in der Region gibt, dann musst Du eine Maßnahme annehemen, wenn Du weiter Geld haben willst. So möchte es die Bundesregierung, damit verschwindest du nämlich aus der Arbeitslosenstatistik!

Nun muss geprüft werden ob das ganze zumutbar ist.
Zumutbar ist es, wenn du den Vater nicht pflegen musst. Tiere sind - wie Du sicher weißt - in Deutschland Sachen und können auch vor 8:00 Uhr und nach 16 Uhr (oder von einem Rentner aus der Nachbarschaft) gefüttert werden.
Die Zumutbarkeit ist erst überschritten wenn du mehr als 1,25 Std. Fahrtzeit zum Maßnahmeträger hast. Ansonsten hast Du Hilfebedürftigkeit angemeldet und bist erwerbsfähig und hast Dich somit dem Arbeitsnmarkt zur Verfügung zu stellen. So will es das Gesetz.

Dazu gehören auch Maßnahmen, die die Arbeitsausfnahmemöglichkeiten verbessern. Das tun sie fast immer, denn sie vermeiden mindestens Lücken im Lebenslauf.

Wenn Du immer wieder Leistungen vom Amt benötigst ist die Selbstständigkeit nicht lukrativ. Von daher kannst du gezwungen werden sie aufzugeben.

Du könntest aber mit einem Widerspruch Erfolg haben, wenn Du nachweisen kannst, dass 1. der Vater Deine Pflege braucht (Attest vom Arzt), 2.) der vater nur vorrübergehend erkrankt ist, so dass es für das Amt wirtschaftlicher wäre Dich eine kurze Zeit die Tiere erhalten zu lassen, damit hinterher die Produktion wieder Gewinne abwerfen kann. und 3. in dem Du nachweist dass ihr meist nur wenig vom Amt dazu bekommen habt und euch weitestgehend selbst versorgen konntet. dann ist es nämlich auch nicht wirtschaftlich die TIere wegzugeben.

Grundsätzlich sieht es aber so aus dass eine Arbeit, die nichtnachhaltig dazu führt den LEbensunterhalt dauerhaft selbstständig zu verdienen IMMER für eine Arbeit die dies ermöglicht (z.B. 9 Std. Täglich bei MC Doof arbeiten…) aufgegeben werden muss.

ALG II ist eine freiwillige Leistung! Falls Du ein freier Mensch sein möchtest Und Dich nicht dem Zwang des Amtes unterwerfen willst suche Dir einen Zusatzjob oder eine andere Einnahmequelle und erkläre den Verzicht auf die Leistungen. Dann könne Sie Dir gar nichts mehr.

Gruß Gwenyhfar

Liebes Mondblut,

ich denke im Steuerrecht gilt eine Selbstständigkeit, die nach zwei Jahren keinen signifikanten Gewinn abwirft als Liebhaberei.
Diese Einschätzung wird auch von den ARGEn geteilt. Zwingen kann die ARGE dich nicht, die Selbstständigkeit aufzugeben. Jedoch kann sie erwarten, und dies auch ggf. durchsetzen, dass Du dich um deinen Lebensunterhalt kümmerst - mehr als um eine Liebhaberei.
Ich bin mir sicher, dass die Vermittlerin bereit ist, über Pläne, Ideen und Fristen zu sprechen.
Ich weiß nicht, wie krank dein Vater ist, aber falls es wirklich nur vorrüber gehend ist, ist vielleicht die Vermittlerin bereit, die Qualifizierung noch etwas zu verschieben.
R.

Hallo,
ich hab mich mal umgehört…schaut ganz so aus als müsste ich mich einfach erstmal bei der ARGE abmelden.
Weil um die Maßnahme komm ich nicht drum rum…
Vielen lieben Dank für deine Hilfe!
Liebe Grüße
Simone

Hallo,

danke für deine schnelle Hilfe!
Ich hab am Montag nen Termin in der Leistungsabteilung, dann schau ich mal weiter, ich hab ja Frist bis zum 21.02.^^
Aber ich glaube ich werde mich erstmal in der ARGE abmelden - ist für mich und meine Tierchen ertsmal das Beste!
Vielen Dank nochmal!
Liebe Grüße
Simone

Hallo!

Hm…die liebe Statistik…
Erstmal Dankeschön für die sehr ausführliche Antwort!

Da ich persönlich die Meunung vertrete, dass es mit unserem System nicht mehr lange so weitergeht werde ich mich vom Amt abmelden.
Lieber erstmal kein Geld als dann wenn alles krachen geht kein Essen…

Besten Dank nochmal!
Liebe Grüße
Simone

Hallo,

über Pläne habe ich mir ihr gesprochen und auch darüber dass es eben eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt ein Geschäft aufzubauen.
Allerdings sind wir mit unserer Landwirtschaft hier in der Gegend ein absoluter Sonderfall. Das heißt keiner kann uns in irgeneine Schublade stecken und sie müssen sich echt mal mit uns befassen. Das geht der Dame vom Amt mächtig auf den Zünder, weshalb sie mich am liebsten „Zitat: In einem dreischicht-Betrieb“ sehen würde.
Aber, dass wir mit unseren Sachen nicht nur unseren Lebensunterhalt bestreiten können, da wir ja unser Essen selbst produzieren können, sondern auch andere Menschen in der Region mit guten und vorallem absolut chemie-freien Lebensmitteln versorgen können ist egal.
Außerdem zählt unser selbst erzeuges Essen auch nicht als Gewinn, sodass wir ihnen auch nicht plausibel machen könne, dass es mit der Produktion aufwärts geht.
Wie gesagt - lieber verzichte ich jetzt auf 170€ vom Amt im Monat, als dass ich mir meinen Lebensunterhalt streitig machen lasse.
Dankeschön für die viele und ausführliche Hilfe!
Ihr habt mich alle in meinem Entschluss bestätigt, auf die Hilfe der ARGE zu verzichten und lieber meinen Weg zu gehen!
Dankeschön!
Liebe Grüße
Simone

Hallo Simone,

das kann ich so nicht beantworten. Ich würde der Vermittlerin vorschlagen, an der Maßnahme teilzunehmen, sobald sich Dein Vater wieder um die Tiere kümmern kann.
Übrigens kannst Du drei Vermittlungsvorschläge ablehnen…

Gruß,
Rainer

Du kannst dir nicht das beste rauspicken.
Entweder stehst du zur Verfügung, weil die Landwirtschaft nicht mehr geht oder nicht.
Von daher hat die SB Recht.

Hallo Simone,
ich war längere Zeit erkrankt und konnte nicht antworten. Ist dein Thema noch aktuell?
Viele Grüße
Cindy

Hallo Cindy,

ist schon ok! Aber das Problem hat sich mittlerweile erledigt…ich habe mich abgemeldet und schlage mich jetzt so durch :smile: Ist allemal besser als so eine „nette“ Vermittlerin die eh keinen Job anbieten kann…

Liebe Grüße
Simone