Hallo Zusammen,
Habe mir vor einigen Wochen beim Fussballspielen einen Muskelfaserriss im biceps femoris (Beinbeuger) zugezogen.
Die Ursache war das ich beim Versuch eines schnellen Sprints leicht weggerutscht bin. Der Plötzliche Schmerz ließ mich sofort aufhören. Nun bin ich seit 3 wochen Arbeitsunfähig und es wird vorraussichtlich auch noch etwas dauern.
Nun meine frage, bringt es was diesen Fall bei meiner Unfallversicherung zu melden? Ich mein war dies überhaupt ein Unfall oder ist es mein Eigenverschulden?
Ich frage deshalb weil ein bekannter vor einiger zeit einen ähnlichen fall hatte. Seine Unfallversicherung lehnte die Zahlung mit der Begründung ab, das es sich um kein Unfallereignis im Sinne der Versicherung handle.
Gruß
Eigenverschulden ist auch ein Unfall, die Frage ist, welches „von aussen“ kommendes ereignis hat zu dem muskelfaserriss geführt, z.b. ein zu fester tritt in die erde, statt gegen den ball.
oder eine prellung durch einen mitspieler…
melden würde ich es in jedem fall - eine evtl. ablehnung muss die gesellschaft begründen.
gute besserung & viele grüße
r h!
Ein freundliches Hallo zurück,
nach meinem Wissen gilt es als Unfall.
Zitat: als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.
aber das ist nur die allgemeine Regelung, die Versicherer können in Ihren Tarifbedingungen davon abweichen und etwas anderes vereinbaren.
Nur zur Info, ein Unfall ist „PAUK“, d. h.
Plötzlich
von Aussen
Unfreiwillige
Gesundheitsschädigend
in diesem Sinne, bis denne
wenn du seither in ärztlicher behandlung bist, ja.
denn der Arzt hat dich ja aufgrund einer Diagnose krankgeschrieben.
Hallo, ich würde den Unfall auf jeden Fall melden so wie er geschehen ist.
Frage, war es nicht doch bei einem Zweikampf?
Hallo, ich würde den Unfall auf jeden Fall melden so wie er
geschehen ist.
Frage, war es nicht doch bei einem Zweikampf?
Hallo , danke für die Antwort. Nein auf keinen fall ein Zweikampf , alle anderen Mitspieler waren weiter entfernt. Verstehe ich das richtig ? Bei einem zweikampf kein Unfall im sinne der Versicherung ?
hallo,
bei einem Zweikampf verletzt zu werden ist - im gegensatz zu der geschilderten „Eigenbewegung“ nicht so problematisch.
Also, welcher Zustand des Platzes herrschte?
War Glatteis dabei?Konntest Du damit rechnen, dass Du ausrutschen würdest?
Ich weiss Fragen über Fragen…
Grundsätzlich muss jeder Schaden-/Leistungsfall unverzüglich beim Versicherer gemeldet werden, wenn man nicht ebenso grundsätzlich alle etwaigen Ansprüche verwirken möchte.
Wenn künftig mal eine (Unfal-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo
hier zunächst die allg. Definition :
Versicherungsfall in der privaten Unfallversicherung ist der Unfall. Wesensmerkmale des Unfalles im Sinne der Versicherung sind das plötzlich von außen auf den Versicherten wirkende Unfallereignis und die dadurch verursachte Verletzung. In § 178 Abs. 2, S. 1 VVG wird der Unfallbegriff folgendermaßen definiert:
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
Insofern dürfte ein Unfall vorliegen, der auf alle Fälle gemeldet werden soll.
gruß
johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de