Problem mit Vorausbuchung einer Reise !

Hallo Forum,

ich habe folgende Frage : Im Juli 2001 fragte ich in einem Reisebüro an ob im Dez./01, 2 Plätze in einem Hotel mit Flug freiwären. Der Reiseberater bejahte dieses und meinte zu mir, dass er diese Option ca. 10 Tage im Computer freihalten könne und nach dieser Zeit es automatisch herausgenommen wird. Diese Variante wäre Kundenfreundlich um Ihnen Gedenkzeit ohne Risiko einzuräumen. Das Ende der 10 Tage rückte immer näher und es kam eine Krankheit dazwischen so dass ich erst nach 14 Tage (mit keinem schlechten Gewissen ) das Reisebüro aufsuchen konnte.

Der Reiseberater begrüsste mich mit den Worten : " Na, das mit der Türkei klappt ja jetzt doch, Papiere sind schon unterwegs " !!! Ich antworte darauf hin, dass da etwas von seiner Seite schief lief, da er ja diese Option nur freihielt. Ich leistete keinerlei Unterschrift sowie Anzahlung. Der Reiseberater meinte dass WIR da jetzt schauen müssten um gut aus der Sache herauszukommen!!! Er hätte gesagt, dass diese Vorausbuchung nach 10 Tagen fest wird ( und das auch ohne Unterschrift )

Nach ca. 8 Wochen bekam ich vom Reiseverstalter eine 2. Mahnung um den Betrag XXX schnellstens zu überweisen obwohl ich vorher keine einzige Rechnung geschweige 1. Mahnung bekommen habe. Ich nahm sofort mit dem Reiseberater Kontakt auf und verlangte von ihm Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen.
Er meinte, dass da was nicht stimmen kann. Laut seinem PC wäre meine Reise schon storniert und ich einfach warten soll bis nochmal was von dem Reiseveranstalter kommen würde.

Meiner Meinung geht das nicht ganz mit rechten Dingen zu und glaube das er da was verpennt hat und ich dafür blechen soll.
Was soll ich jetzt tun, bevor eine 3. Mahnung oder sogar der Gerichtsvollzieher kommt. Bin ich etwa falsch informiert, das eine Vorausbuchung : Mit Bemerkung 7 ODER 14 TAGE + OPTION 10 TAGE ONHE UNTERSCHRIFT UND WUNSCHFLUGHAFEN für mich bindend ist !! Wollte eigentlich schon selbst Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen unterlies dieses aber auf Wunsch vom Reiseberater - Blöd, oder ???

Ich bedanke mich schon im voraus für jede Hilfe.

Günter

Hi Günter,

das scheint mir ja eine ganz schön verkorkste Geschichte zu sein. Erst einmal zu der rechtlichen Seite:

Ein Reisevertrag kommt formlos zustande d.h. er kann auch mündlich geschlossen werden. Insofern spielt es keine Rolle ob Du eine Unterschrift geleistet hast oder nicht.

Allerdings musst Du eine Reisebestätigung erhalten haben in der die gesamten Daten noch einmal angegeben werden. Ist dies nicht der Fall ist m.E. kein Vertrag zustande gekommen.

Was mich stört ist, dass der Verkäufer Dir eine Optionsfrist von 10 Tagen einräumt und dann eine Stornierung verspricht um Dir dann mitzuteilen die Reservierung sei fest geworden. Ein stillschweigendes Einverständnis kann er nicht voraussetzen. Zumindest hätte er, bei Festwerden der Option, noch einmal Rücksprache mit Dir halten müssen. Zudem kenne ich keinen Reiseveranstalter der eine Option für zehn Tage hält…

Anscheinend handelt es sich um einen Veranstalter mit Direktinkasso d.h. Du hast die Anzahlungsrechnung (=normalerweise die Bestätigung) direkt zugeschickt bekommen. Wenn dies nicht der Fall ist und Du nun lediglich eine Mahnung erhalten hast dann stimmt wirklich was nicht.

Lass Dir die Adresse des Veranstalters geben (müsste auch auf der Mahnung stehen) und schildere den Vorgang. Dein Vertragspartner für den Reisevertrag ist der Veranstalter und nicht das Reisbüro. Dieses hat lediglich vermittelt wobei dann eben nachzuweisen wäre dass bei der Vermittlung ein Fehler gemacht worden ist.

Bei Fragen mail mir oder ruf mich an :smile:

Rolf

Moien!

An Deiner Stelle würde ich gar nichts machen! Um dir einen Gerichtsvollzieher schicken zu können müßten sie das Geld erstmal erfolgreich einklagen.
Da du keinen Vertrag unterschrieben hast werden sie dies tunlichst unterlassen - von daher würde ich keine Energie verschwenden…

Verträge können zwar auch mündlich geregelt werden, aber selbst hier hast du ja nichts zugestimmt…

Bernd
P.S.: Du solltest aber schon vorsichtshalber dafür sorgen, daß du vom Reisebüro auch etwas schriftliches hast…