Hallo lieber Experte,
angenommener kontruierter Fall:
jemand baut 2 Doppelhaushälften. Diese DHH sollen nur einmal aus Kostengründen mit Strom/ Wasser/ Abwasser und Telekom erschlossen werden. Dieser jemand lässt sich von der Stadt eine Baulast eintragen, dass er diese Erschliessung nur in eine DHH machen darf. Nachdem er dann die Anträge für Strom, Wasser und Telekom stellt, sagt der Wasserversorger, dass man beide DHH einzeln mit Wasser anschliessen muss, da diese beiden DHH als separate wirtschaftliche Einheiten anzusehen sind. Dieser jemand kontaktiert daraufhin die Stadt und erhält als Aussage, dass der einmalige Anschluss von 2 DHH durchaus gängig. Allerdings gelte die Baulast nur für den einmaligen Entwässerungsanschluss. Versorgung wäre privatrechtliche Ebene und dazu kann die Stadt keine Aussage treffen.
Durch googeln hat dieser jemand leider keinen ähnlichen Fall gefunden. Was kann dieser jemand tun, um hier evt. Hilfe zu diesem Problem zu erhalten.
Die Anschlüsse sind in den beiden DHH schon so gelegt, dass es für eine Versorgung ausgelegt ist…
Vielen Dank
jemand baut 2 Doppelhaushälften. Diese DHH sollen nur einmal
aus Kostengründen mit Strom/ Wasser/ Abwasser und Telekom
erschlossen werden.
Da handelt jemand mit Zitronen. Dadurch diese falsche Sparsamkeit werden die Häuser schwer zu vermieten und nahezu unverkäuflich.
Hallo,
Handelt es sich wirklich um Doppelhaushälften, d. h. jedes Haus hat auch sein eigenes Grundstück, oder ist es „nur“ Wohneigentum, denn dann wären es „Eigentumswohnungen, die wie Doppelhaushälften aussehen“?
Gruß
Jörg Zabel
Lieber Jemand,
die Antwort auf die Frage dieses Jemand hängt von landes- und ggf. auch kommunalrechtlichen Vorschriften ab und kann daher von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen. Meines Erachtens ist daher keine verantwortbare Aussage möglich. Außerdem ist das Problem so speziell, daß man sich dazu Unterlagen des konkreten Einzelfalls ansehen müßte, was im Wege eines solchen Forums nicht möglich ist.
Hallo,
mit Verlaub gesagt,ist das eine „Schnapsidee“…auf die ich mich als Käufer der einen Haushälfte auch nicht einlassen würde…schließlich ist der Anschluß-Inhaber
sozusagen „Gott“ und könnte den anderen schikanieren ohne Ende…
Außerdem lauern in so einer Konstellation noch mehr Fallstricke…man denke nur an
-Arbeitslosigkeit
-Erwerbsunfähigkeit
-Scheidung
usw.
des Anschluß-Inhabers und damit Zahlunsgunfähigkeit für den Anschluß.