Problem nach dem Ersteigern

Hallo liebe Experten,

also:

A hat in einem Online-Auktionoshaus ein, als gebraucht gekennzeichnetes, Produkt von B ersteigert.
B hatte in der Artikelbescheibung Fotos beigefügt, wo das Produkt im einwandfreien Zustand zu sehen war (wegen diesem Kriterum hat A geboten).
Als das Produkt bei A eingetroffen ist, wies es erhebliche Mängel auf, die auf dem Fotos nicht zu erkennen waren. Auf Anfrage von A an B wurden die Mängel bestätigt und gesagt die Fotos seien entstanden als die Ware noch neu war.
Liegt eine Täuschung vor?
Kann A Preisminderung verlangen?

MFG Cresii

Hallo, ich denke, dass auf jeden Fall über einen Preisnachlass verhandelt werden kann. Wenn ein Artikel beschädigt oder mit erheblichen Mängeln angeboten wird, dann muss das unbedingt dazu geschrieben werden, sonst liegt eine Täuschung vor und man kann von dem Kauf zurücktreten. Im Notfall an das Autkionshaus wenden.

Gruß, Ribbelralle

Hallo. Also meiner Meinung nach liegt auf jeden Fall zumindest ein versuchter Betrug gem § 263 STGB vor. Zwar wurde in der Beschreibung ja auf Mängel eingegangen, aber so wie Sie schreiben, wies der Artikel erhebliche Schäden auf, die auch in der Beschreibung nicht erwähnt waren. Zudem täuscht er mit dem Foto vor, dass die Mängel gar nicht existieren. Andererseits gibt es Unterschiede, ob er als Privatmann oder als Händler gehandelt hat. Ich würde vor einer Anzeige auf eine Preisminderung oder eine Rücknahme des Artikels bestehen und versuchen, mich gütlich zu einigen. Geht er darauf nicht ein, müssen sie davon ausgehen, dass er eine Täuschungshandlung begangen hat, um den Artikel überhaupt verkaufen zu können und dann würde ich ihn wegen Betruges anzeigen und dem Auktionshaus melden…Gruß aus Hessen