Hallo,
angenommen man vermietet eine Wohnung und diese soll zum 01.08. neue Mieter haben, die auch bereits einen den Mietvertrag unterschrieben haben.
Nun zum Problem : Was wäre, wenn die Wohnung durch z.B. einen Wasserschaden beschädigt wäre und zur Zeit noch ein Gutachten erstellt wird um die Schadensursache herauszufinden. Wie sollte sich der Vermieter verhalten und was wird die Zukunft bringen?
Um eure Antworten bin ich dankbar,
Gruß
WKN
Hallo,
angenommen man vermietet eine Wohnung und diese soll zum
01.08. neue Mieter haben, die auch bereits einen den
Mietvertrag unterschrieben haben.
Nun zum Problem : Was wäre, wenn die Wohnung durch z.B. einen
Wasserschaden beschädigt wäre und zur Zeit noch ein Gutachten
erstellt wird um die Schadensursache herauszufinden. Wie
sollte sich der Vermieter verhalten und was wird die Zukunft
bringen?
Um eure Antworten bin ich dankbar,
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Hallo,
der VM sollte dieses Problem mit dem Gutachter und der Versicherung klären, denn letztlich geht es auch um Schadenersatz aus den Verlusten für Mieteinahmen.
Möglicherweise muss der künftige Mieter rechtzeitig hingewiesen werden, dass er nicht rechtzeitig einziehen kann und der VM muss Ersatzwohnraum anbieten oder den Mieter aus dem Vertrag entlassen. Keinesfalls darf der VM abwarten, ob es vielleicht doch klappt zum 01.08… Hier helfen nur klare Gespräche zwischen alle Beteiligten wie die Sachen kostengünstig für alle gelöst werden kann.
Grüsse Günter
Hallo WKN,
es ist m.E. schwierig, auf deine Frage zu antworten. Was die Zukunft bringt, liegt nämlich genau in dieser Zukunft. Die Leute ohne Kristallkugel werden da Schwierigkeiten bekommen, gehaltvoll zu antworten.
Es ist auch für mich nicht ganz klar, was du überhaupt wissen willst. Aber trotzdem folgendes: Ist die Wohnung nicht vermietbar durch den Wasserschaden? Dann hat der neue Mieter evtl. das Problem für einige Zeit z.B. im Hotel unterkommen zu müssen, oder aber mindestens seine Sachen einlagern zu müssen, wenn er nämlich seine alte Wohnung zu verlassen hat. Die Zukunft könnte hier also durchaus Schadensersatzforderungen bringen, wenn die Schuld an dem Wasserschaden z.B. dem Vermieter zugeordnet wird.
Der Vermieter sollte m.E. möglichst versuchen, die Wohnung bewohnbar zu machen, wenn dies dem laufenden Gutachterverfahren nicht entgegensteht. So vermeidet er o.g. Szenario. Evtl. - da bin ich nicht sicher, da du nicht sagst, wie weit der „Streit“ um die Verschuldung des Wasserschadens bereits fortgeschritten ist - könnte/muss man dies entsprechend dokumentieren (Anwalt?), damit die Kosten für die Instandsetzung weitergegeben werden können, wenn denn der alte Mieter an dem Wasserschaden schuld sein sollte.
Ich hoffe, dass das wirklich deine Fragen waren.
Gruß
Nita
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