hallo Experten, Beim Renault Twingo ca.3 Jahre mit 26000 KM wurde vor kurzem ein Klopfen-poltern-knarren dass wirklich nervt Radseite vo.rechts bei Unebenheiten- anfahren bemerkt? Dieser wurde vor kurzerm gekauft. Wenn man das Auto nun L nach R schaukelt hört man ein knacken. Beim anheben des Autos im Bereich Tür-Dach, also hochdrücken knarrt es im Radkasten. Dazu sei erwähnt, dass nach dem Kauf aufgefallen ist, dass diese linke Seite unten am Rahmen wo das ganze Rad-Gehänge dran ist, keine Ahnung wie das heißt gegenüber der anderen Seite schon etwas rostig war, da ist normal U-.Boden-Wachs drauf und im Motorraum das Dom-Gummi verwittert weiß. Lt. Werkstatt-Autohaus Renault, spritz Salz sei da ran gekommen so wie auch an andere Teile im Motorraum Lichtmaschine etc. Schaut eher aus, als hätte er in der Nordsee gebadet und wurde trocken gelegt, von dort kommt er auch als Liesing -Fahrzeug. So liebe Experten, müsste die Car Garantie oder die Gewährleistung das nicht übernehmen bei 2 Monaten und 3000 km Fahrt ? Danke schon mal für eure Hilfe und Tips
bevor man da was zu sagen kann muss man erst mal wissen, worin die ursache des mangels liegt. und was die garantie beinhaltet.
Das nennt man und das ist es auch, die Radaufhängung
radaufhängung - Google Suche ramses90
Hi,
ich beneide Dich nicht um den Streit, aber falls es beim Lenken auch knarrt, dann lass das Auto stehen, weil es lebensgefährlich wird.
Hallo,
ich gebe ehrlich zu, dass ich nicht jedes Detail des Wort-Wustes verstanden habe.
Aber bei Streitigkeiten mit einem Autoverkäufer hat es sich bewährt, dass Fahrzeug einer anderen Werkstatt oder einem Gutachter vorzuführen, die die Schäden untersuchen und die Kosten der Behebung ermitteln.
Mit diesem Schrieb geht man zum Autohaus und klopft wegen der Gewährleistung auf den Tisch. Man kann sich damit auch gerne an den Garantievertragspartner wenden.
Ich möchte Dich darauf hinweisen, dass dieses Forum nur dazu dienen kann, einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung und/oder Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.
Für eine vernünftige Antwort ist es wichtig, zu wissen, wie alt das Fahrzeug genau ist, wie lange die Gewährleistung des Herstellers geht, ob das Fahrzeug lückenlos gewartet wurde und ob es überhaupt eine Garantieverlängerung über die CarGarantie gibt.
Data
gibt es nicht.
uninteressant.
warum sollte er sonst danach fragen?
wobei das natürlich auch keine garantieverlängerung, sondern eine versicherung gegen mängel an gebrauchtwagen nach kauf ist.
was versteht man hier nicht ?
danke, aber das Alter steht doch da und die Gewährleistungszeit lässt sich dadurch ableiten ![]()
Gewährleistungszeit sind gesetzlich 2 Jahre