Hallo,
ich bin ein Kleinunternehmer und habe einen Amazon-Shop. Ein Bekannter hat mir erzählt, dass ich bei meiner Steuerklärung aufpassen muss, da Unternehmen wie Amazon oder Ebay Sonderfälle sind. (Sitz im Ausland)
Ich bekomme von Amazon immer eine Umsatzsteuerabrechnung (netto) für die Verkaufsgebühren, die ich bis dato nur meiner Steuererklärung beigelegt habe und als Betriebsausgabe deklariert habe.
Was genau muss ich da beachten bzw. wie teile ich das meinem Finanzamt mit? Muss ich ein extra Formular ausfüllen?
Vielen Dank im Voraus
Thomas