Hallo,
ich will mich in nächster Zeit selbsständig machen und dafür Überbrückungsgeld beantragen. Nun ist folgendes Problem aufgetaucht: Es heisst, man muss gemeinsam mit dem Antrag auf Überbrückungsgeld die Anmeldung beim Finanzamt einreichen bzw. sofern man schon eine Steuernummer hat, die Kopie der Erstanmeldung und eine Erklärung, dass man während des Bezugs vn ALG keine Einkünfte hatte etc. Soweit so gut.
Jetzt habe ich beim Finanzamt nachgefragt, die sagen, sie würden mich einfach weiter so führen, eine Ab- und erneute Anmeldung sei nicht nötig. Jetzt befürchte ich aber, dass das Arbeitamt bei meinem Antrag Schwierigkeiten macht (odr ihn gar ablehnt), weil ich ja schon eine Steuernummer habe und somit ja quasi schon selbständig war, auch wenn es nur eine Nebentätigkeit gewesen ist.
Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik oder ähnliches schon erlebt/gehört? Hat es Sinn, mich beim Finanzamt ab- und dann wieder anzumelden, nur um auf Nummer sicher zu gehen? Und: meine zukünftige Tätigkeit wird meiner Meinung nach von dem, was jetzt beim Finanzamt steht, nämlich „journalistische Tätigkeit“ schon abweichen, weil ich mehr und auch ganz anderes machen will/werde.
Hilfe.Hilfe.Hilfe — finde das alles mega kompliziert.
Freue mich über hilfreiche Antworten. Merci. Kathrin