Problem, Versehentlich ein Auto beschädigt

Hallo,

Heute um die Mittagszeit rum, ist ein Klappstuhl von meinen Balkon (3OG) auf ein Parkendes Auto gefallen, Ich frage mich wie das passieren konnte, es wehte kein Wind, der Stuhl lag auf dem Balkon :frowning:

Die Dame wollte keine Polizei rufen, sondern es „so“ mit mir regeln, da sie weiß wo Ich wohne, setzt sie sich mit mir die Tage in Verbindung.

MEIN Problem, Ich bin nicht Haftpflichtversichert, ich verdiene gerade mal 400€ in meiner Ausbildung und kann mich gerade so durch´s leben mogeln, was kann Ich tun? bzw. was kann Sie tun?? ohh man…

Der Haftpflichtanspruch besteht (§823 BGB) und du musst den entstandenen Schaden begleichen - egal wie hoch der Fahrzeugschaden ist.
Es ist grosszügig von der Geschädigten, keine Anzeige zu erstatten, sonst kämen diese Kosten auch noch auf Dich zu.
Für die Zukunft ist es in jedem Fall sehr zu empfehlen, eine Private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Du wohnst in einer Mietwohnung,fährst Fahrrad, gehst spazieren…schnell kann etwas passieren. Es ist beruhigend, wenn ein Schaden durch eine ordentliche Versicherung abgesichert ist. Kosten im Monat ca 5-7 Euro.
Rückwirkend ist leider kein Versicherungsschutz möglich.

Wenn jemand einen Schaden verusacht, dann ist er zunächst einmal unbeschränkt haftpflichtig, entweder durch eine abgeschlossen Haftpflichtversicherung, oder mit dem zur Verfügung stehenden Vermögen/Einkommen.

MfG
F.-W. Hollmann-Raabe

leider am falschen Ende gespart… ne Haftpfl. kostet nicht mal 50€/Jahr…

dumm gelaufen… mehr arbeiten um den Schaden zu bezahlen…

Sorry - aber das lernt man bereits in der Schule…

Eine Privathaftpflicht gibt es schon ab 3 Euro im Monat…

Grundsätzlich haftet der Verursacher eines Schadens auch dafür. Das dürfte mehr als eine kleine Beule sein.
Den Schaden wirst Du ihr wohl ersetzten müssen.

Du kannst mit ihr sprechen, auf deine Situation hinweisen und einen Kompromiss aushandeln, dass Du eine kleine Summe als Wertminderung für das Auto bezahlst.

Hallo,
verschiedene Versicherungsfälle sind denkbar.

  1. bei einem VOR Abschluß einer privaten Haftpflichtversicherung eingetretenen Schadenfall (Beschädigung, Unfall) gibt der Antragsteller (Andi8812, …) dies dem Versicherungsvertreter (Makler, festangestellten Mitarbeiter, Innendienst-Angestellten) an. Ob die Versicherung dies übernimmt, würde sich dann zeigen (möglich aber unsicher).
  2. wenn z. B. bei einer Party/Besuch ein Dritter („Fremder“), also jemand der nicht in der Wohnung wohnt, von der ein Unfall/Schädigung verursacht wird, privat haftpflicht versichert ist (Beitrag bezahlst, Versicherung besteht …), würde dann dieser Dritte diesen Schaden seiner Versicherung melden
  3. eine Leistung einer Versicherung in Anspruch zu nehmen ohne einen Versicherungsvertrag zu haben ist selbstverständlich nicht möglich, dies würde sonst zu einem Versicherungsbetrug führen, der in schweren Fällen bis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren münden kann (sehr selten)
    Mit freundlichem Gruß
    Fitzliputzli 1

komisch, die anfrage kam nie zu meinen mails …
ist das noch aktuell

Hallo,
verschiedene Versicherungsfälle sind denkbar.

  1. bei einem VOR Abschluß einer privaten Haftpflichtversicherung eingetretenen Schadenfall (Beschädigung, Unfall) gibt der Antragsteller (Andi8812, …) dies dem Versicherungsvertreter (Makler, festangestellten Mitarbeiter, Innendienst-Angestellten) an. Ob die Versicherung dies übernimmt, würde sich dann zeigen (möglich aber unsicher).
  2. wenn z. B. bei einer Party/Besuch ein Dritter („Fremder“), also jemand der nicht in der Wohnung wohnt, von der ein Unfall/Schädigung verursacht wird, privat haftpflicht versichert ist (Beitrag bezahlst, Versicherung besteht …), würde dann dieser Dritte diesen Schaden seiner Versicherung melden
  3. eine Leistung einer Versicherung in Anspruch zu nehmen ohne einen Versicherungsvertrag zu haben ist selbstverständlich nicht möglich, dies würde sonst zu einem Versicherungsbetrug führen, der in schweren Fällen bis zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren münden kann (sehr selten)
    Mit freundlichem Gruß
    Fitzliputzli 1

Guten Tag,

Später zahlen. Sie kann einen gerichtlichen Mahnbescheid (bie unstrittiger Forderung) erwirken und einen Titel bekommen. Kostet einfach unnötig Geld. Rede doch mit ihr. Fazit? Privathaftpflicht abschließen…