Tipps fürs Bessermachen, Umgang mit Hartz IV uä
Hallo
ich muss mir eben mal etwas Luft machten:
Schon mal tröstend vorweg, der VM scheint kein Profi auf dem Gebiet der Vermietung insbesondere von Wohnraum zu sein.
Dies hilft jetzt wenig, kann aber für die Zukunft entscheidend sein über Verlust oder Gewinn. So wie es nun aussieht wäre ein Verlust nicht mehr zu vermeiden, die Frage wäre also wieviel läßt sich noch retten.
Mieterin A ist am 01.09.2010 eingezogen mit ihrem
Lebensgefährten B und teile Dem Vermieter mit das sie einen
Antrag auf ALGII gestellt hat. Nachdem im Okt. noch immer
keine Miete und auch keine Kaution geflossen ist beschloss
Vermieter zu kündigen.
Hier liegt schon der erste Fehler.
Das Amt muß einen bezuschußten MV - vorher - zustimmen. Wird dies nicht beachten, egal vom M oder VM, so behält sie es sich vor zu bezahlen und prüft idR lange und gründlich. Der VM kann dann sehen wie die Miete hereinkommt. Deshalb wäre es günstiger eine Kaution bei Vertragsabschuß zu vereinbaren und auch gleich auf den Tisch legen zu lassen mitsammt der ersten Miete. Erst dann sollte díe VM Unterschrift getätig werden. Diese Beträge kann sich der M vom Amt vorweg auf Antrag leihen.
IdR kann ein Mietinteressent beim Amt auf Abfertigung drängen, solang der MV noch nicht unterschrieben, aber ausgefertigt vorliegt. Dabei muß auch klar sein, wer Hauptmieter etc. sein soll und wie hoch die Kaution (max. 3 Nettomonatsmieten) wäre.
Mieterin A rief umgehend an und beteuerte das sie nichts dafür
könne,- es liege am Amt u.s.w.
Solche Nebelbomben sollte sofort mißtrausch machen…
Ein paar Tage später hat die Mieterin dem Vermieter dann auch
ein Schreiben von der Arbeitsagentur vorgelegt das ALG II
beantragt ist und für sie und und Ihrem Partner je 45m² und
297€ ab 15.09.2010 nachträglich bezahlt werden.
Dies kann auch eine Absichtserklärung sein. Besser wäre es zB die Transferleistungen für die Miete direkt vom AMt an den VM zahlen zu lassen. Dies kann vereinbart werden. (Nur kann leider später dies rückgangig gemacht werden, aber ersteinmal fließt das Geld vom Amt.)
Daraufhin hat der Vermieter nun erstmal weiter wohnen lassen.-
ist ja bestätigt worden das alles bezahlt wird…
Dies kann auch gut gehen (eigene Erfahrung). Wichtig wäre aber eine telefonische Rückversicherung beim Amt, ob dies auch wirklich alles stimmt. Die M erzählen manchmal das blaue vom Himmel…
Alle versuche vom Vermieter etwas vom Sozialamt erfahren
scheiterten.
Man kann sich vom M auch die Kontaktperson mit Telefonnummer geben lassen. Die Abwimmelmethode mit dem Datenschutz fruchtet nur, wenn der Vertrag schon unterschieben wurde. Weil ansonsten das Amt in Zeitnot kommt, wenn A und B aus einer anderen Wohnung ausziehen müssen. In diesem Fall sollte das Amt den Obdachlosen ggf. eine Wohnung zuweisen. Das möchten die meisten Ämter aus guten Gründen gern vermeiden.
Am 3.12.2010 bekam der Vermieter einen Anruf von einer
Nachbarin,- er solle schnell zu der Wohnung kommen, die
Polizei sei da und hätte die Türe eingetreten. Vermieter fuhr
sofort los um der Sache auf den Grund zu gehen.
Tatsache - die Kripo stand mit einem Durchsuchungsbefehl in
der Wohnung,- die Eingangstüre sowie die Wohnzimmertüre war
eingetreten.
Mieter B sitzt seitdem in Haft.
Es gibt auch eine große Zahl an Transferempfänger, die nicht kriminell sind. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte aber nicht an Transferempfänger vermieten.
Den Schaden, meinte der Polizist, wird von der Polizei bezahlt
- Vermieter solle einen Kostenvoranschlag machen lassen und
diesen einreichen.
Zum Glück hat dies ein VM mal bis zum BGH druchgeklagt, sonst würden die sich nicht so kulant zeigen.
Das hat er auch getan. Schaden 1850€
Nun, so die Polizei, soll der Vermieter entweder reparieren
lassen und erstmal in vorkasse gehen damit die Rechnung dann
eingereicht werden kann ( dauert ca. 8-10Wo bis die Rechnung
dann an uns bezahlt wird ) oder wir lassen nach
Kostenvoranschlag abrechnen - es werden aber nur der Betrag
ohne MwsT ausbezahlt,- dafür aber sofort…
Schöner Versuch die Kosten klein zu halten. Die Zinsen sind wohl bei der Berechnung mit einzubeziehen.
Haben die denn einen Schaden ?!?!? der Vermieter ist doch
keine Bank die für 10 Wochen fast 2000€ vorschiesen kann -
zumal er ja auch auf den Kosten der Wohnung sitz?!? Und
einfach so 300€ weniger dafür sofort ?! Wer zahlt denn den
Rest?!
Tja, das Amt muß einem Inhaftierten 6 Monate die Wohnung (bei anerkannten MV) bezahlen.
Lt. Polizei sei das ja schon recht hoch - man könne doch
sicher etwas reparieren und nicht alles erneuern… Hallo?!
Vor dem Eintritt war alles in bestem Zustand und die Türen
sind auch erst! knappe 8 Jahre alt?!?
Es geht um Schadensersatz. Es steht keine 8 Jahre alte Ersatztüre zur Verfügung. Also kann nur etwas neues eingebaut werden. Damit weite Miete verlangt werden kann, muß die Eingangtür in Funktion versetzt werden.
Naja,
weiter mit der Mieterin A…
Vermieter ist am 06.12 bei der Mieterin gewesen um zu klären
wie nun alles weiter laufen soll da noch immer kein Geld da
ist, sie nun alleine in 80m² wohnt und das Amt das nicht
bezahlt…
Sind A und B im MV M, so kann die gesamte Miete auch von einem, also von A oder B, verlangt werden. Ob die dann bezahlt werden kann, steht auf einem anderen Blatt.
Vermieter bekam eine Datenschutzbefreiung ausstellen damit der
Vom Amt aukunft bekommt und ist dann damit am nächsten Tag
zum Sozialamt.
Das Amt richtet sich auch damit nicht immer nach den Auskunftswünschen. Das Amt könnte der Meinung sein, der VM hätte diesen MV nicht ohne dem Amt vergeben dürfen und reagiert deshalb übervorsichtig dem VM gegenüber.
Nun der nächste Hammer:
Keine Unterlagen!!! Liegt noch alles bei der Arbeitsagentur.
Es wurde Aktennotiz angelegt bezüglich des Lebensgefährten B.
Die Berechnung von der Arbeitsagentur stimmt nicht - die
dürfen auch keine Berechnung machen. Der Vermieter bekommt
max. 435€
Es kann an einem Chaos beim Amt liegen, kann aber auch vorgeschützt sein.
Vermieter soll die Bescheinigung von der Arbeitsagentur faxen.
Akte wird beantragt, die Sachbearbeiterin ruft an sobald die
Akte da ist.
So wird Zeit gewonnen, das Amt spart ggf. Zinsen für die Transferleistungen. Je langer desto besser für das Amt. Imho kann das Amt bis zu drei Monate prüfen uws.
23.12.2010
Noch immer kein Rückruf vom Amt. Vermieter ruft selbst an.
Akte da, Sachbearbeiterin nicht da, eine andere Dame hilft
weiter…
Die Zahlung wird ab dem 03.12 bewilligt - aber nur für die
Mieterin A,- es liegt ein Untermietvertrag vor für den Herrn B
( ??? Hallo??? es ist der Lebensgefährte und was soll denn
ein Untermietvertrag ohne Zustimmung vom Vermieter???)
Er bekommt kein Geld - er sitzt ja in Haft
Gut, wenn A für die gesamte Wohnung das Geld vom Amt bekommt, kann B ja egal sein. Der VM kann A mitteilen, das der VM keinen UM B zustimmen wird, zB aus kriminellen Gründen.
Sooo, nun also nur noch max. 297€
Das wäre ein Problem von M A. Der VM hat einen Anspruch auf den Betrag der im MV steht, egal was das Amt dazu sagt. Es steht dem VM aber frei die Miete einseitig zu senken.
Vermieter soll sich an die Arbeitsagentur wenden,- das sei ein
Fehler von denen, die dürfen keine Berechnung und auch eine
Zusagen machen ab wann gezahlt wird…
Der VM hat nur einen Anspruch auf Erfüllung des MV mit dem M, nicht mit dem Amt. Der M müß sich mit dem Amt beschäftigen.
Ohje…
Puuuh
Also schreibt der Vermieter einen Brief an die Arbeitsagentur
und Brief an die Mieterin mit der ordentlichen Kündigung da
das Amt keine 80m² für eine Person bewilligt.
Die Kündigung nur an den M A und wenn B auch im MV steht auch an B hätte gereicht. Wenn nur A gekündigt wurde, so besteht der MV noch für B, auch wenn B nichts bisher bezahlte.
Vermieter fährt zur Wohnung und kann nicht in die Einfahrt
fahren da der Bau des neuen Hauses das auf dem unbebauten
Grundstück vor dem Haus indem der Vermieter die Wohnung hat,
begonnen wurde.
Durch die Baugrube wurde die Hälfte der Einfahrt mit
abgerissen und die Zufahrt zur Garage somit weggerissen.
Ein Schild:
… wir bitten die Unannehmlichkeiten zu
entschuldigen…hängt da.
Hat mit dem MV Problemen nichts zu tun und gehört auch in ein anderes Brett.
Vermieter hat zwar Vermietungsrechtschutz/
Grundstücksrechtschutz bez. der Mieterin und dem Grundstück -
allerdings mit Sperrfrist von 3 Monaten und die Versicherung
ist erst zum 01.11 angelaufen.
Dies gehört in das Versicherungsbrett.
Was meint Ihr wie sich der Vermieter weiter verhalten soll???
Der VM sollte sich einem Vermieterbund anschließen, Zb Haus & Grundeigentümerverband etc. Die beraten ggf. an Mitgleider ersteimal kostenfrei und geben auch im Vorfeld schon mal wertvolle Tipps fürs Vermieten. Denn hier fehlt es doch am Wissen an allen Enden.
Wie würdet Ihr mit der Sache umgehn…
Fristlos A und B kündigen, hilfsweise eine fristgerechte Kündigung gleichzeitig unter Zeugen (schriftlich festhalten) zustellen. Zusehen diese M so schnell wie möglich loszuwerden. GGf. die Mietschulden einklagen, wobei die Aussichten…
Aber dies kann ein Fachanwalt, bzw. eine Rechtsberatung eines guten VM-Verbandes auch leisten, bzw. übernommen werden. Dies gilt nicht mur für die MV sondern auch für das übrigen Umfeld wie die Probleme mit der Polizei, Nachbarschaftrecht etc.
Ach ja, die nicht gezahlten Auslagen für die Betriebskosten können bei der Steuererklärung als Verlust geltend gemacht werden.
Viel Glück und vlg MC