Problematik eines Vermieters

Hallo,

ich muss mir eben mal etwas Luft machten:

Mieterin A ist am 01.09.2010 eingezogen mit ihrem Lebensgefährten B und teile Dem Vermieter mit das sie einen Antrag auf ALGII gestellt hat. Nachdem im Okt. noch immer keine Miete und auch keine Kaution geflossen ist beschloss Vermieter zu kündigen.
Mieterin A rief umgehend an und beteuerte das sie nichts dafür könne,- es liege am Amt u.s.w.
Ein paar Tage später hat die Mieterin dem Vermieter dann auch ein Schreiben von der Arbeitsagentur vorgelegt das ALG II beantragt ist und für sie und und Ihrem Partner je 45m² und 297€ ab 15.09.2010 nachträglich bezahlt werden.

Daraufhin hat der Vermieter nun erstmal weiter wohnen lassen.- ist ja bestätigt worden das alles bezahlt wird…

Alle versuche vom Vermieter etwas vom Sozialamt erfahren scheiterten.

Am 3.12.2010 bekam der Vermieter einen Anruf von einer Nachbarin,- er solle schnell zu der Wohnung kommen, die Polizei sei da und hätte die Türe eingetreten. Vermieter fuhr sofort los um der Sache auf den Grund zu gehen.
Tatsache - die Kripo stand mit einem Durchsuchungsbefehl in der Wohnung,- die Eingangstüre sowie die Wohnzimmertüre war eingetreten.
Mieter B sitzt seitdem in Haft.

Den Schaden, meinte der Polizist, wird von der Polizei bezahlt - Vermieter solle einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen einreichen. Das hat er auch getan. Schaden 1850€
Nun, so die Polizei, soll der Vermieter entweder reparieren lassen und erstmal in vorkasse gehen damit die Rechnung dann eingereicht werden kann ( dauert ca. 8-10Wo bis die Rechnung dann an uns bezahlt wird ) oder wir lassen nach Kostenvoranschlag abrechnen - es werden aber nur der Betrag ohne MwsT ausbezahlt,- dafür aber sofort…
Haben die denn einen Schaden ?!?!? der Vermieter ist doch keine Bank die für 10 Wochen fast 2000€ vorschiesen kann - zumal er ja auch auf den Kosten der Wohnung sitz?!? Und einfach so 300€ weniger dafür sofort ?! Wer zahlt denn den Rest?!
Lt. Polizei sei das ja schon recht hoch - man könne doch sicher etwas reparieren und nicht alles erneuern… Hallo?! Vor dem Eintritt war alles in bestem Zustand und die Türen sind auch erst! knappe 8 Jahre alt?!?
Naja,
weiter mit der Mieterin A…
Vermieter ist am 06.12 bei der Mieterin gewesen um zu klären wie nun alles weiter laufen soll da noch immer kein Geld da ist, sie nun alleine in 80m² wohnt und das Amt das nicht bezahlt…
Vermieter bekam eine Datenschutzbefreiung ausstellen damit der Vom Amt aukunft bekommt und ist dann damit am nächsten Tag zum Sozialamt.

Nun der nächste Hammer:
Keine Unterlagen!!! Liegt noch alles bei der Arbeitsagentur.
Es wurde Aktennotiz angelegt bezüglich des Lebensgefährten B.
Die Berechnung von der Arbeitsagentur stimmt nicht - die dürfen auch keine Berechnung machen. Der Vermieter bekommt max. 435€
Vermieter soll die Bescheinigung von der Arbeitsagentur faxen. Akte wird beantragt, die Sachbearbeiterin ruft an sobald die Akte da ist.

23.12.2010
Noch immer kein Rückruf vom Amt. Vermieter ruft selbst an.
Akte da, Sachbearbeiterin nicht da, eine andere Dame hilft weiter…
Die Zahlung wird ab dem 03.12 bewilligt - aber nur für die Mieterin A,- es liegt ein Untermietvertrag vor für den Herrn B ( ??? Hallo??? es ist der Lebensgefährte und was soll denn ein Untermietvertrag ohne Zustimmung vom Vermieter???)
Er bekommt kein Geld - er sitzt ja in Haft

Sooo, nun also nur noch max. 297€

Vermieter soll sich an die Arbeitsagentur wenden,- das sei ein Fehler von denen, die dürfen keine Berechnung und auch eine Zusagen machen ab wann gezahlt wird…

Ohje…

Also schreibt der Vermieter einen Brief an die Arbeitsagentur und Brief an die Mieterin mit der ordentlichen Kündigung da das Amt keine 80m² für eine Person bewilligt.
Vermieter fährt zur Wohnung und kann nicht in die Einfahrt fahren da der Bau des neuen Hauses das auf dem unbebauten Grundstück vor dem Haus indem der Vermieter die Wohnung hat, begonnen wurde.
Durch die Baugrube wurde die Hälfte der Einfahrt mit abgerissen und die Zufahrt zur Garage somit weggerissen.
Ein Schild:
… wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen…hängt da.

Vermieter hat zwar Vermietungsrechtschutz/ Grundstücksrechtschutz bez. der Mieterin und dem Grundstück - allerdings mit Sperrfrist von 3 Monaten und die Versicherung ist erst zum 01.11 angelaufen.

Was meint Ihr wie sich der Vermieter weiter verhalten soll???
Wie würdet Ihr mit der Sache umgehn…

Hallo

Was meint Ihr wie sich der Vermieter weiter verhalten soll???
Wie würdet Ihr mit der Sache umgehn…

Wenn der Vermieter mit seiner Sicht der Dinge recht hat, ist es völlig unerheblich, ob seine Vermieter-Rechtsschutzversicherung drei Monate Sperrfrist hat oder nicht.

smalbop

Hallo smalbop,

Wenn der Vermieter mit seiner Sicht der Dinge recht hat, ist
es völlig unerheblich, ob seine
Vermieter-Rechtsschutzversicherung drei Monate Sperrfrist hat
oder nicht.

Naja, da der Vermieter erst mal den Rechtsanwalt und die Gerichtskosten selbst bezahlt ist das nicht so völlig unerheblich.

Gruß

Joschi

Tipps fürs Bessermachen, Umgang mit Hartz IV uä
Hallo

ich muss mir eben mal etwas Luft machten:

Schon mal tröstend vorweg, der VM scheint kein Profi auf dem Gebiet der Vermietung insbesondere von Wohnraum zu sein.
Dies hilft jetzt wenig, kann aber für die Zukunft entscheidend sein über Verlust oder Gewinn. So wie es nun aussieht wäre ein Verlust nicht mehr zu vermeiden, die Frage wäre also wieviel läßt sich noch retten.

Mieterin A ist am 01.09.2010 eingezogen mit ihrem
Lebensgefährten B und teile Dem Vermieter mit das sie einen
Antrag auf ALGII gestellt hat. Nachdem im Okt. noch immer
keine Miete und auch keine Kaution geflossen ist beschloss
Vermieter zu kündigen.

Hier liegt schon der erste Fehler.
Das Amt muß einen bezuschußten MV - vorher - zustimmen. Wird dies nicht beachten, egal vom M oder VM, so behält sie es sich vor zu bezahlen und prüft idR lange und gründlich. Der VM kann dann sehen wie die Miete hereinkommt. Deshalb wäre es günstiger eine Kaution bei Vertragsabschuß zu vereinbaren und auch gleich auf den Tisch legen zu lassen mitsammt der ersten Miete. Erst dann sollte díe VM Unterschrift getätig werden. Diese Beträge kann sich der M vom Amt vorweg auf Antrag leihen.
IdR kann ein Mietinteressent beim Amt auf Abfertigung drängen, solang der MV noch nicht unterschrieben, aber ausgefertigt vorliegt. Dabei muß auch klar sein, wer Hauptmieter etc. sein soll und wie hoch die Kaution (max. 3 Nettomonatsmieten) wäre.

Mieterin A rief umgehend an und beteuerte das sie nichts dafür
könne,- es liege am Amt u.s.w.

Solche Nebelbomben sollte sofort mißtrausch machen…

Ein paar Tage später hat die Mieterin dem Vermieter dann auch
ein Schreiben von der Arbeitsagentur vorgelegt das ALG II
beantragt ist und für sie und und Ihrem Partner je 45m² und
297€ ab 15.09.2010 nachträglich bezahlt werden.

Dies kann auch eine Absichtserklärung sein. Besser wäre es zB die Transferleistungen für die Miete direkt vom AMt an den VM zahlen zu lassen. Dies kann vereinbart werden. (Nur kann leider später dies rückgangig gemacht werden, aber ersteinmal fließt das Geld vom Amt.)

Daraufhin hat der Vermieter nun erstmal weiter wohnen lassen.-
ist ja bestätigt worden das alles bezahlt wird…

Dies kann auch gut gehen (eigene Erfahrung). Wichtig wäre aber eine telefonische Rückversicherung beim Amt, ob dies auch wirklich alles stimmt. Die M erzählen manchmal das blaue vom Himmel…

Alle versuche vom Vermieter etwas vom Sozialamt erfahren
scheiterten.

Man kann sich vom M auch die Kontaktperson mit Telefonnummer geben lassen. Die Abwimmelmethode mit dem Datenschutz fruchtet nur, wenn der Vertrag schon unterschieben wurde. Weil ansonsten das Amt in Zeitnot kommt, wenn A und B aus einer anderen Wohnung ausziehen müssen. In diesem Fall sollte das Amt den Obdachlosen ggf. eine Wohnung zuweisen. Das möchten die meisten Ämter aus guten Gründen gern vermeiden.

Am 3.12.2010 bekam der Vermieter einen Anruf von einer
Nachbarin,- er solle schnell zu der Wohnung kommen, die
Polizei sei da und hätte die Türe eingetreten. Vermieter fuhr
sofort los um der Sache auf den Grund zu gehen.
Tatsache - die Kripo stand mit einem Durchsuchungsbefehl in
der Wohnung,- die Eingangstüre sowie die Wohnzimmertüre war
eingetreten.
Mieter B sitzt seitdem in Haft.

Es gibt auch eine große Zahl an Transferempfänger, die nicht kriminell sind. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte aber nicht an Transferempfänger vermieten.

Den Schaden, meinte der Polizist, wird von der Polizei bezahlt

  • Vermieter solle einen Kostenvoranschlag machen lassen und
    diesen einreichen.

Zum Glück hat dies ein VM mal bis zum BGH druchgeklagt, sonst würden die sich nicht so kulant zeigen.

Das hat er auch getan. Schaden 1850€
Nun, so die Polizei, soll der Vermieter entweder reparieren
lassen und erstmal in vorkasse gehen damit die Rechnung dann
eingereicht werden kann ( dauert ca. 8-10Wo bis die Rechnung
dann an uns bezahlt wird ) oder wir lassen nach
Kostenvoranschlag abrechnen - es werden aber nur der Betrag
ohne MwsT ausbezahlt,- dafür aber sofort…

Schöner Versuch die Kosten klein zu halten. Die Zinsen sind wohl bei der Berechnung mit einzubeziehen.

Haben die denn einen Schaden ?!?!? der Vermieter ist doch
keine Bank die für 10 Wochen fast 2000€ vorschiesen kann -
zumal er ja auch auf den Kosten der Wohnung sitz?!? Und
einfach so 300€ weniger dafür sofort ?! Wer zahlt denn den
Rest?!

Tja, das Amt muß einem Inhaftierten 6 Monate die Wohnung (bei anerkannten MV) bezahlen.

Lt. Polizei sei das ja schon recht hoch - man könne doch
sicher etwas reparieren und nicht alles erneuern… Hallo?!
Vor dem Eintritt war alles in bestem Zustand und die Türen
sind auch erst! knappe 8 Jahre alt?!?

Es geht um Schadensersatz. Es steht keine 8 Jahre alte Ersatztüre zur Verfügung. Also kann nur etwas neues eingebaut werden. Damit weite Miete verlangt werden kann, muß die Eingangtür in Funktion versetzt werden.

Naja,
weiter mit der Mieterin A…
Vermieter ist am 06.12 bei der Mieterin gewesen um zu klären
wie nun alles weiter laufen soll da noch immer kein Geld da
ist, sie nun alleine in 80m² wohnt und das Amt das nicht
bezahlt…

Sind A und B im MV M, so kann die gesamte Miete auch von einem, also von A oder B, verlangt werden. Ob die dann bezahlt werden kann, steht auf einem anderen Blatt.

Vermieter bekam eine Datenschutzbefreiung ausstellen damit der
Vom Amt aukunft bekommt und ist dann damit am nächsten Tag
zum Sozialamt.

Das Amt richtet sich auch damit nicht immer nach den Auskunftswünschen. Das Amt könnte der Meinung sein, der VM hätte diesen MV nicht ohne dem Amt vergeben dürfen und reagiert deshalb übervorsichtig dem VM gegenüber.

Nun der nächste Hammer:
Keine Unterlagen!!! Liegt noch alles bei der Arbeitsagentur.
Es wurde Aktennotiz angelegt bezüglich des Lebensgefährten B.
Die Berechnung von der Arbeitsagentur stimmt nicht - die
dürfen auch keine Berechnung machen. Der Vermieter bekommt
max. 435€

Es kann an einem Chaos beim Amt liegen, kann aber auch vorgeschützt sein.

Vermieter soll die Bescheinigung von der Arbeitsagentur faxen.
Akte wird beantragt, die Sachbearbeiterin ruft an sobald die
Akte da ist.

So wird Zeit gewonnen, das Amt spart ggf. Zinsen für die Transferleistungen. Je langer desto besser für das Amt. Imho kann das Amt bis zu drei Monate prüfen uws.

23.12.2010
Noch immer kein Rückruf vom Amt. Vermieter ruft selbst an.
Akte da, Sachbearbeiterin nicht da, eine andere Dame hilft
weiter…
Die Zahlung wird ab dem 03.12 bewilligt - aber nur für die
Mieterin A,- es liegt ein Untermietvertrag vor für den Herrn B
( ??? Hallo??? es ist der Lebensgefährte und was soll denn
ein Untermietvertrag ohne Zustimmung vom Vermieter???)
Er bekommt kein Geld - er sitzt ja in Haft

Gut, wenn A für die gesamte Wohnung das Geld vom Amt bekommt, kann B ja egal sein. Der VM kann A mitteilen, das der VM keinen UM B zustimmen wird, zB aus kriminellen Gründen.

Sooo, nun also nur noch max. 297€

Das wäre ein Problem von M A. Der VM hat einen Anspruch auf den Betrag der im MV steht, egal was das Amt dazu sagt. Es steht dem VM aber frei die Miete einseitig zu senken.

Vermieter soll sich an die Arbeitsagentur wenden,- das sei ein
Fehler von denen, die dürfen keine Berechnung und auch eine
Zusagen machen ab wann gezahlt wird…

Der VM hat nur einen Anspruch auf Erfüllung des MV mit dem M, nicht mit dem Amt. Der M müß sich mit dem Amt beschäftigen.

Ohje…

Puuuh

Also schreibt der Vermieter einen Brief an die Arbeitsagentur
und Brief an die Mieterin mit der ordentlichen Kündigung da
das Amt keine 80m² für eine Person bewilligt.

Die Kündigung nur an den M A und wenn B auch im MV steht auch an B hätte gereicht. Wenn nur A gekündigt wurde, so besteht der MV noch für B, auch wenn B nichts bisher bezahlte.

Vermieter fährt zur Wohnung und kann nicht in die Einfahrt
fahren da der Bau des neuen Hauses das auf dem unbebauten
Grundstück vor dem Haus indem der Vermieter die Wohnung hat,
begonnen wurde.
Durch die Baugrube wurde die Hälfte der Einfahrt mit
abgerissen und die Zufahrt zur Garage somit weggerissen.
Ein Schild:
… wir bitten die Unannehmlichkeiten zu
entschuldigen…hängt da.

Hat mit dem MV Problemen nichts zu tun und gehört auch in ein anderes Brett.

Vermieter hat zwar Vermietungsrechtschutz/
Grundstücksrechtschutz bez. der Mieterin und dem Grundstück -
allerdings mit Sperrfrist von 3 Monaten und die Versicherung
ist erst zum 01.11 angelaufen.

Dies gehört in das Versicherungsbrett.

Was meint Ihr wie sich der Vermieter weiter verhalten soll???

Der VM sollte sich einem Vermieterbund anschließen, Zb Haus & Grundeigentümerverband etc. Die beraten ggf. an Mitgleider ersteimal kostenfrei und geben auch im Vorfeld schon mal wertvolle Tipps fürs Vermieten. Denn hier fehlt es doch am Wissen an allen Enden.

Wie würdet Ihr mit der Sache umgehn…

Fristlos A und B kündigen, hilfsweise eine fristgerechte Kündigung gleichzeitig unter Zeugen (schriftlich festhalten) zustellen. Zusehen diese M so schnell wie möglich loszuwerden. GGf. die Mietschulden einklagen, wobei die Aussichten…

Aber dies kann ein Fachanwalt, bzw. eine Rechtsberatung eines guten VM-Verbandes auch leisten, bzw. übernommen werden. Dies gilt nicht mur für die MV sondern auch für das übrigen Umfeld wie die Probleme mit der Polizei, Nachbarschaftrecht etc.

Ach ja, die nicht gezahlten Auslagen für die Betriebskosten können bei der Steuererklärung als Verlust geltend gemacht werden.

Viel Glück und vlg MC

Es gibt auch eine große Zahl an Transferempfänger, die nicht
kriminell sind. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte
aber nicht an Transferempfänger vermieten.

Wer das Risiko einer Hausdurchsuchng ausschließen will, sollte nicht an Transferempfänger vermieten? Das ist ja mal eine fachliche Auskunft, deren Nährwert du sicherlich mit irgendetwas handfestem untermauern kannst.

Welche Aussage ist es, die du damit treffen willst?

Alle Transferempfänger sind Kriminelle - nicht.

Aber dafür: Alle Kriminelle sind Transferempfänger?

Oder: Alle Kriminelle, deren Wohnungen durchsucht werden, sind Transferempfänger?

4 „Gefällt mir“

Hallo, liebe Vermieterin,

da kann man nur herzliches Beileid wünschen, was da alles zusammengekommen ist. Da in diesem Fall wohl auch Behörden Fehler gemacht haben, würde ich Folgendes raten:

  1. in den Behördenangelegenheiten sollte man einen Anwalt einschalten, denn da ist man für sich allein ziemlich arm dran und wird hingehalten. Ein Anwalt sorgt da für erhebliche Beschleunigung. Die Kosten muss der Verlierer übernehmen. Da wird der Anwalt klare Aussagen dazu machen.

  2. Im Fall der Mieterin würde ich versuchen, eine schnelle fristlose Kündigung auszusprechen und mich bemühen die Frau so schnell es geht hinauszubekommen. Eine Klage macht hier keinen Sinn, da bei ihr ja nichts zu holen ist. Da bleibt man nur auf sämtlichen Kosten sitzen

sozialer Beistand,ehrenwert aber eher unangebracht
Hallo, soviel Zeit sollte sein!

Es gibt auch eine große Zahl an Transferempfänger, die nicht
kriminell sind. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte
aber nicht an Transferempfänger vermieten.

Wer das Risiko einer Hausdurchsuchng ausschließen will, sollte
nicht an Transferempfänger vermieten? Das ist ja mal eine
fachliche Auskunft, deren Nährwert du sicherlich mit
irgendetwas handfestem untermauern kannst.

Ja, und nicht nur deswegen (eigene mehrjährige Erfahrungen). Das Riskio Verluste zu erleiden, wenn man Transferempänger
(oder Leuten, denen etwas zusteht, aber nichts beantragen, warum auch immer)
eine Wohnung vermietet ist ungleich höher als an andere.

Imho wird von mir dies auf ca. 1:40 eingeschätzt.

Welche Aussage ist es, die du damit treffen willst?

Wir sind noch nicht beim Du!

Das es für dieses Risiko keinen Risikoaufschlag wie in anderen Brachen üblich verlangt werden kann. Der VM wird also auf den Verlusten weitgehend sitzenbleiben. Greif mal einen nackten Mann in die Tasche, Ehrenwort da ist nichts!

Alle Transferempfänger sind Kriminelle - nicht.

???

Aber dafür: Alle Kriminelle sind Transferempfänger?

Falls es noch nicht bemerkt wurde, es ging um ein Risiko. Da Risiken zum Unternehmertum dazu gehören, kann der Unternehmer entscheiden wie er mit dem Risiko umgeht. Es gibt aber auch viele Menschen, die sich um solche Dinge keine Gedanken machen.

Diese sind dann aber auch meist keine Unternehmertypen (wie zB für ein VM von Vorteil wäre)…
…sondern vielleicht eher Tansferempfänger…
…die machmal auch so komische Kommentare schreiben, weil sie von der Vermietermaterie keine Ahnung besitzen.

Oder: Alle Kriminelle, deren Wohnungen durchsucht werden, sind
Transferempfänger?

???

Allen Blödsinn muß man nicht kommentieren.

Allerdings sind die kriminellen M aus meiner beruflichen Erfahrung komischerweise immer dem VM Geld etc. schuldig geblieben.

  • Aber alle müßten es ja nicht sein, nein natürlich nicht. -
    Man hatte ja nur persönliches Pech!
    Dies mag dann auch noch für die Hinhaltungen, Beschimpfungen, Beleidigungen und Drohungen gelten, wenn der VM sein Geld einfordert.

Wem dies zu einseitig erscheint, möge doch selber Wohnungen an potentiell nichtzahlenden Mieter oder mutmaßliche Kriminelle vergeben.
Einen schönen Einblick bot ja das UP.

vlg MC

PS:
Ja, bei mir zahlen auch Transferempfänger regelmäßig Miete. Ja, man vermietet auch mal ab und an an Transferempfänger, um dann überwiegend (> 50%) die gleiche Erfahrung zu wiederholen. Ja, nicht alle Transferempfänger veräppeln ihren VM, zB einer von 40 mag da besser…

2 „Gefällt mir“

Zu all dem anderen Kram habe ich nichts geschrieben und werde es nicht tun.

Aber du hast ganz eindeutig und nachlesbar geschrieben:

Es gibt auch eine große Zahl an Transferempfänger, die nicht
kriminell sind. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte
aber nicht an Transferempfänger vermieten.

Dort steht „Risiko ausschließen“, gemeint ist die Hausdurchsuchung. Das heißt nun mal: Wer einen Nicht-Transferempfänger als Mieter hat, hat das Risiko ausgeschlossen, dass es zur Hausdurchsuchung (mit kaputter Tür) kommt. Dieser Ausschluss ist auf Basis dieser Aussage nur logisch (die muss vorhanden sein) falls es bei der großen Gruppe der Nicht-Transferempfänger sicher zu keinen Hausdurchsuchungen kommt.

Allen Blödsinn muß man nicht kommentieren.

Eigentlich hast du recht.

Allerdings sind die kriminellen M aus meiner beruflichen
Erfahrung komischerweise immer dem VM Geld etc. schuldig
geblieben…

All dies Gefasel und das weitere hat mit meinem Hinweis nichts zu tun.

1 „Gefällt mir“

du bist böse.

vnA

:wink:

Hi,
unhöfliche Manieren müssen nicht ansteckend sein…

Aber du hast ganz eindeutig und nachlesbar geschrieben:

Es gibt auch eine große Zahl an Transferempfänger, die nicht
kriminell sind. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte
aber nicht an Transferempfänger vermieten.

Dort steht „Risiko ausschließen“, gemeint ist die
Hausdurchsuchung. Das heißt nun mal: Wer einen
Nicht-Transferempfänger als Mieter hat, hat das Risiko
ausgeschlossen, dass es zur Hausdurchsuchung (mit kaputter
Tür) kommt. Dieser Ausschluss ist auf Basis dieser Aussage nur
logisch (die muss vorhanden sein) falls es bei der großen
Gruppe der Nicht-Transferempfänger sicher zu keinen
Hausdurchsuchungen kommt.

Wie hier jeder bemerken kann ist das Wort - Hausdurchsuchung - gar nicht in meinem Satz vorgekommen. Wie kommt man also darauf sich auf dieses Wort zu beziehen und eine „Geschichte“ darum zu kreieren?

Mein Anliegen war im Allgemeinen darzustellen, das es mit Tranferempfängern und/oder Kriminellen eher zu Verlusten bei der Vermietung kommt, mehr nicht. Ob dies mit Mietausständen, Wohnungsschäden zustande kommt bleibt doch egal.

Die oben genannte Interpretation war demnach falsch.

btw:
Führt eine ordentlich durchgeführte Hausdurchsuchung nicht zu einem Schaden.
Wie allerdings die Tür geöffnet wird schon. Dies muß allerdings nicht unmittelbar der M verursacht haben. Die Polizei kann auch schon mal ungeduldig…(???)
…vergessen haben einen Schlüsseldienst mit der sauberen Öffnung zu beauftragen.

Im Übrigen kann auch die Tür (und das Übrige auch) bei einer zB Wohnungsdurchsuchung heil bleiben (eigene Erfahrung bei einem M).

vl MC

Wie hier jeder bemerken kann ist das Wort - Hausdurchsuchung -
gar nicht in meinem Satz vorgekommen. Wie kommt man also
darauf sich auf dieses Wort zu beziehen und eine „Geschichte“
darum zu kreieren?

Hinterher rausreden wird schwer möglich sein, weil es nachlesbar ist. Von und / oder Kriminelle / Transferempfänger ist bei dir nichts zu lesen. Stattdessen:

Vermieter fuhr sofort los um der Sache auf den Grund zu gehen.
Tatsache - (4)die Kripo stand mit einem Durchsuchungsbefehl in
der Wohnung,- (3) die Eingangstüre sowie die Wohnzimmertüre war
eingetreten.
(2)Mieter B sitzt seitdem in Haft.

(1)Es gibt auch eine große Zahl an Transferempfänger, die nicht kriminell :sind. Wer dieses Risiko ausschließen möchte, sollte aber nicht an :Transferempfänger vermieten.

Worauf könnte sich „dieses Risiko“ beziehen? Es muss zwingend vorher stehen. Bezieht sich das auf den Satz unmittelbar vorher (1), dann kann mit „Risiko“ nur das Attribut „kriminell“ gemeint sein. Was zu der Aussage führt: Alle Kriminellen sind Transferempfänger, Nichttransferempfänger sind nicht kriminell.

Oder „dieses Risiko“ bezieht sich auf das „in Haft sitzen“ (2). Die Variante hatte ich bisher nicht erwähnt, du hast Recht. Das würde dann bedeuten, dass nur kriminelle Transferempfänger in Haft sitzen, kriminelle Nicht-Transferempfänger sitzen nicht in Haft.

„Dieses Risiko“ könnte auch noch eine Aussage vorher liegen: die eingetretene Tür. (3) Dann würde das bedeuten, dass im Falle einer Hausdurchsuchung nur bei Transferempfängern die Tür eingetreten wird, bei Nicht-Transferempfängern bleibt sie heile.

Ich bin davon überzeugt, dass wir in einem weit gehend gut funktionierende Rechtsstaat leben. Der hat zwar auch seine Mängel, Fehler kommen vor. Aber die Varianten 2 und 3 wären systematisch derart gravierend, dass ich sie ausgeschlossen habe. Zudem fallen mir spontan einige Beispiele ein, die untermauern, dass ein derartiges Verhalten unserer Exekutive nicht die Regel ist. Bleibt also neben Variante 1 nur:

„Dieses Risiko“ könnte sich dann noch auf die Hausdurchsuchung an sich. Siehe oben.

Damit ergeben sich zumindest sprachlich nur zwei Möglichkeiten: Nur Transferempfänger sind kriminell - oder Nur bei Transferempfängern gibt es Hausdurchsuchungen.

Wenn du das weiter als Hirngespinst abtun willst, kannst du ja einmal schlüssig darauf hinweisen, worauf sich „dieses Risiko“ in deinem Satz denn bezogen hat.

Du hast nicht versucht „im Allgemeinen“ darzustellen, dass es mit Transferempfängern zu erhöhten Verlusten kommen kann. Du hast Stammtisch tauglich mit Vorurteilen polemisiert und damit eine ganze Gruppe Mitbürger verunglimpft.

OT: Re^4: sozialer Beistand,ehrenwert …
Hallo Janina,

was soll denn das Rumgehacke auf solchen Formulierungsfragen?
Mach doch nen F’up in die Sprachwissenschaften.
Fakt ist, dass der Vermieter das gute Recht hat, sich seine Mieter selbst auszusuchen. Und wie geschickt das oben nun formuliert war oder nicht, es ist halt eine Tatsache.
Ohne Kaution auf der Kralle bekommt bei mir auch niemand 'nen Vertrag, das ist ein recht gutes Auswahlkriterium.

Gruß, Heiko

1 „Gefällt mir“