Guten Tag,
angenommen ein Arbeitnehmer würde in den nächsten Tagen mit seinem Chef über eine erhebliche Lohnerhöhung verhandeln, da mittlerweile seine durchschnittliche Wochenarbeitszeit bei ca. 50 Std. liegt. Er ist als leitender Mitarbeiter angestellt, führt aber mehr und mehr geschäftsführende Tätigkeiten aus. Problematisch an dieser Verhandlung ist, dass sich sein Bruttoverdienst nicht erhöhen soll. Einerseits bekommt er staatliche Förderungen wie Wohngeld und außerdem zahlt er Kindergartenbeiträge. Diese sind verdienstabhängig. Bekäme er also z.B. 500,- € mehr, streicht man ihm evt. das Wohngeld und er zahlt mehr an den Kindergarten. Desweiteren zahlt er an seinen Sohn aus erster Beziehung Unterhalt, den er nicht erhöhen lassen möchte, da sein Sohn fast nur bei ihm ist. Das wäre aber dann ein anderes Thema. Naturalien bekommt er derzeit schon in der Form eines Benzingutscheins. Einen Dienstwagen zu fordern wäre durch den geldwerten Vorteil nach meinen Berechnungen keine erhebliche Steigerung. Weiterhin könnte er sich überlegen, ob man nicht vielleicht seine Ehefrau als 400,- € Kraft anmelden könnte. Das Geld würde er erhalten, ohne dass sie arbeiten müsste. Gäbe es da evt. die gleichen Probleme wie bei einer regulären Lohnerhöhung? Müsste man quasi diese 400,- € melden? Ich wäre über Antworten sehr dankbar.
Hallo,
der Vater, nicht die neue Ehefrau ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig. Soweit ich weiß, dürfte die Beschäftigung der Ehefrau auf 400 Euro-Basis daher in dieser Hinsicht kein Problem darstellen. Außerdem gibt man Minijobs ja auch nicht bei der Steuererklärung an, es sei denn dass man davon mehrere ausübt.
Nach Deiner geschilderten Situation klingt das „kostensparend“. Aber dass das rechtlich nicht ok ist dürfte Dir auch klar sein,
Gruß
DCK
Vielen Dank für die Antwort.
Dass dies nicht legal ist ist mir sehr wohl klar. Aber wie wäre es mit dem legalen Weg von Naturalien? Gäbe es da noch erwähnenswerte Beispiele?
Ich verstehe ja nicht ganz, warum Du mit einer ERHEBLICHEN Gehaltserhöhung nicht auf Wohngeld, das Dir dann mal eben nicht mehr zusteht, verzichten kannst.
Aber das ist ja nicht gefragt.
Daher sorry für mein blödes Gesülz.
Gruß
Demenzia
Hallo,
der Arbeitgeber könnte den Kindergarten bezahlen.
Das ist so ziemlich die einzige Leistung, die noch steuer- und sozialversicherungsfrei ist.
Benzingutscheine sind dies nämlich nicht.
An was für „Naturalien“ hat denn der Arbeitnehmer gedacht?
Und, - ich wäre über jede Gehaltserhöhung froh. Wirkt diese sich doch auf eventuelles Arbeitslosengeld und später mal auf die Rente aus.
Gruß
Silverlady
Hey,
Du hoffst hoffentlich nicht im Ernst, hier Tipps zu kriegen, wie man das Finanzamt bescheißen kann?
Hier wird ja „gern“ über Hartz-IV-Empfänger hergezogen, die sich ein winziges Eckchen Vorteil erschleichen möchten - aber offengestanden finde ich Dein Ansinnen wesentlich schlimmer.
Gruß,
Anja
Hey,
Du hoffst hoffentlich nicht im Ernst, hier Tipps zu kriegen,
wie man das Finanzamt bescheißen kann?
Nicht nur das Finanzamt. Oder woher kommt das Geld für das Wohngeld??
LG Jasmin
Steuerfreie Sachbezüge
Hallo,
vom Arbeitgeber überlassene Benzingutscheine können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei sein. 44 Euro pro Monat sind hier die magische (Frei-)Grenze.
Einfach mal nach „Sachbezug steuerfrei“ googeln, oder in § 8 Abs. 2 Sätze 1 und 9 EStG nachlesen.
Gruß
Ranschke
Vielen Dank für die Antwort.
Dass dies nicht legal ist ist mir sehr wohl klar. Aber wie
wäre es mit dem legalen Weg von Naturalien? Gäbe es da noch
erwähnenswerte Beispiele?
Und dann wagst Du es trotzdem hier um Rat zu fragen wie man d. Staat u. damit den Steuerzahler u. damit uns alle betrügt?
Unfassbar mit welcher Dreistigkeit Schmarotzer sich durchs Leben bewegen!
ramses90
Hallo,
dies ist mit das Asozialste, was ich jemals gelesen habe!
Ein Angestellter, der leitend tätig ist, aber eigentlich die Aufgaben eines Geschäftsführers erfüllt (respekt) diskutiert über eine erhebliche Gehaltssteigerung (glückwunsch).
Er erhält Wohngeld (doch nicht leitend?) und ist nicht bereit seine ureigensten Pflichten wie Unterhalt oder Kindergartenbeiträge entsprechend anzupassen! (traurig)
Stattdessen lässt er sich Tipps geben, wie er den Staat (und damit uns alle) am besten bescheissen kann.
Mit so einer Einstellung müsste ich morgens mit einer verspiegelten Sonnenbrille vor dem Spiegel stehen, damit ich dem Wixer da nicht in die Augen schauen muss!
tycoon
Hallo,
dies ist mit das Asozialste, was ich jemals gelesen habe!
Bleib mal aufm Teppich.
Ein Angestellter, der leitend tätig ist, aber eigentlich die
Aufgaben eines Geschäftsführers erfüllt (respekt)
kann deswegen trotzdem wenig verdienen.
Die Tatsache dass er Angst hat wegen der Brutto-Erhöhung und die Sache mit dem Wohngeld deutet stark darauf hin, dass wir es hier gehaltsmässig bei weitem nicht mit dem zu tun haben, was wir uns unter einem leitenden Angestellten mit GF-Aufgaben vorstellen.
Unter diesem Hintergrund wären die Überlegungen des Ursprungsfragers legitim. Er hat seine berufliche Stellung dann halt etwas übertrieben dargestellt.
Gruss,
TR