Problembaum

Hallo,

es geht um die Abstimmung in einer Reiebhausgemeinschaft über den Umgang mit einem Baum, der auf der Gemeinschaftsfläche(Garagenplatz)
den Asphalt aufreißt.
Bei einer Abstimmung hat jeder Miteigentümer eine Stimme, wie ist es aber, wenn einer Person 2. Garagen besitzt.
hat er dann ein doppeltes Stimmrecht ?

Besten Dank für eine Antwort.

Hallo,

Bei einer Abstimmung hat jeder Miteigentümer eine Stimme, wie
ist es aber, wenn einer Person 2. Garagen besitzt.
hat er dann ein doppeltes Stimmrecht ?

kommt auf die Eigentümergemeinschaft(en) und auf die Teilungserklärung(en) an. Wenn es für die Garagen eine separate Gemeinschaft gibt, dann dürfte es so sein, daß auf jede Garage ein Anteil eintfällt und der betreffende Eigentümer zwei Stimmen hat.

Gibt es nur eine Gemeinschaft für Hütten und Garagen, dann kommt es auf die Anteile an, die für die Garagen festgelegt wurden. Aber wie gesagt: da hilft nur ein Blick in die Teilungserklärung(en).

Gruß
Christian

Hallo,

§741 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/741.html)

Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).

§742 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/742.html)

Im Zweifel ist anzunehmen, dass den Teilhabern gleiche Anteile zustehen.

==> Wenn keine Teilungserklärung o.ä. vorhanden ist, dann hat jeder ein Stimmrecht.

Viele Grüße
Lumpi

Problemasphalt

es geht um die Abstimmung in einer Reiebhausgemeinschaft über
den Umgang mit einem Baum, der auf der
Gemeinschaftsfläche(Garagenplatz)
den Asphalt aufreißt.

OT: Dann ist wohl eher nicht der Baum das Problem, sondern der Vollpfosten, der illegal Asphalt über den Wurzelbereich hat kippen lassen.

smalbop