Probleme als Eigentümer mit der Hausverwaltung

Guten Tag,

wir haben ein Problem mit unserer Hausverwaltung. Die von der Eigentümergemeinschaft beauftragte HV kommt leider nur sehr bedingt ihren Pflichten nach, schaltet und waltet in recht selbstherrlicher Art und Weise. Unseren Nachvorschungen zu Folge ergibt sich jedoch die einzige Möglichkeit einen für mehrere Jahre geschlossenen Vertrag nur dann zu kippen ist wenn die HV die sprichwörtlichen goldenen Löffel klaut, alles andere wie zB. nicht oder nur sehr schleppende Ausführung von Beschlüßen der EG reichen dafür nicht aus.
Kann es wirklich sein das eine HV sich so ziemlich alles ausser Diebstal leisten kann, ohne das man als Eigentümergemeinschaft irgendeine Handhabe dagegen hat?
Vielen Dank schonmal vorab,
shakti65

Sehr geehrter Eigentümer,

eine Hausverwaltung ist bei einer Vertrags- also Pflichtverletzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen. D.h. werden gefasste Beschlüsse nicht ausgeführt ist die Hausverwaltung kündbar.

Hierbei spielt es jedoch zum Beispiel eine Rolle was beschlossen wurde… so kann z.B. eine Renovierung im Außenbereich zur kalten Jahreszeit oft nicht ausgeführt werden.

Details wären wichtig um dies einzuschätzen.

Viele Grüße
DerHausverwalter

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Hallo,

grundsätzlich ist jeder Vertrag kündbar bei Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten.
Das Hauptproblem ist hier aber oft, dass sich die WE nicht einig ist. Eine von allen Eigentümern unterzeichnete Abmahnung mit Kündigungsandrohung sollte
der Verwaltung auf die Sprünge helfen.
Die maximale Laufzeit beträgt ansonsten 5 Jahre.
Also, selbstbewußt Druck machen und grundsätzlich kürzere Laufzeiten vereinbaren!

Grüße Günter