Probleme am Bau - Verzögerte Praxiseröffnung

Hallo an alle,
ich habe folgendes Problem.
Wir (meine Frau und ich, beide Psychologen) haben Haus gekauft, das wir gerade so umbauen, daß ein Teil Wohnbereich, der andere eine Praxis wird.

Jetzt hat im Verlauf der Umbaumaßnahmen der Fliesenleger das Ergebnis der Arbeit des Schreiners (Fußboden) zerstört. Der Schaden ist klar, der Schadens-Verursacher unbestritten.

Das Problem für uns ist, das sich durch diesen Unfall die Bauarbeiten verzögern, und zwar um gute sechs Wochen (Lieferzeit für die neuen Dielen), wir also unsere Praxis erst sechs Wochen später aufmachen können…

Die Versicherung des Fliesenlegers sieht darin offenbar kein Problem, sie zahlt nur den materiellen Schaden (Fußboden plus Verlegearbeiten), weigert sich aber, unseren Verdienstausfall infolge der verspäteten Eröffnung der Praxis in irgendeiner Weise zu vergüten. (Ulkigerweise wurde die Rechnung unseres Architekten und Bauleiters, die er aufgrund seiner um sechs Wochen verlängerten Befassung mit unserem Bauvorhaben begründet, anstandslos beglichen).

Meine Frage ist:

  • Haben wir Chancen, den Verdienstausfall von 6 Wochen irgendwie geltend zu machen?
    -Gibt es in der Justiz vergleichbare Fälle, wo eine Praxis erst verspätet eröffnet werden konnte, und wie gingen die aus?

Danke für Eure Bemühungen

Thomas

Beweisproblem//Mit Deckungszusage klagen, sonst ni

Haben wir Chancen, den Verdienstausfall von 6 Wochen irgendwie geltend zu machen?

Das ist eine Beweisfrage. Man müßte beweisen,
a) daß wirklich in den sechs Wochen die Praxis bereits angelaufen wäre;
b) daß dadurch Einnahmen in Höhe x entstanden wären.
Dazu braucht man wenigstens ein Gutachten der Ärztekammer (oder wer immer für die Psychologen zuständig ist).
Und als Anwalt des Schadenverursachers würde ich sagen: Es fehlt an der haftungsausfüllenden Kausalität, d.h.: der Fliesenleger konnte nicht wissen, daß sein Fehlverhalten derartige Schadenersatzpflichten nach sich ziehen kann (sonst hätte er sich mehr vorgesehen). Zumindest läßt sich das schön behaupten. Und wie die Auseinandersetzung um dieses Argument ausgeht, will ich nicht prognostizieren.

Gibt es in der Justiz vergleichbare Fälle, wo eine Praxis erst verspätet eröffnet werden konnte, und wie gingen die aus?

Müßte ich nach suchen, bin ich zu faul *gg*

Wenn ein Rechtsschutzversicherung besteht und diese eine Deckungszusage für den Schadenersatzprozeß gibt, würde ich klagen; sonst nicht.

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