Hallo an alle,
ich habe folgendes Problem.
Wir (meine Frau und ich, beide Psychologen) haben Haus gekauft, das wir gerade so umbauen, daß ein Teil Wohnbereich, der andere eine Praxis wird.
Jetzt hat im Verlauf der Umbaumaßnahmen der Fliesenleger das Ergebnis der Arbeit des Schreiners (Fußboden) zerstört. Der Schaden ist klar, der Schadens-Verursacher unbestritten.
Das Problem für uns ist, das sich durch diesen Unfall die Bauarbeiten verzögern, und zwar um gute sechs Wochen (Lieferzeit für die neuen Dielen), wir also unsere Praxis erst sechs Wochen später aufmachen können…
Die Versicherung des Fliesenlegers sieht darin offenbar kein Problem, sie zahlt nur den materiellen Schaden (Fußboden plus Verlegearbeiten), weigert sich aber, unseren Verdienstausfall infolge der verspäteten Eröffnung der Praxis in irgendeiner Weise zu vergüten. (Ulkigerweise wurde die Rechnung unseres Architekten und Bauleiters, die er aufgrund seiner um sechs Wochen verlängerten Befassung mit unserem Bauvorhaben begründet, anstandslos beglichen).
Meine Frage ist:
- Haben wir Chancen, den Verdienstausfall von 6 Wochen irgendwie geltend zu machen?
-Gibt es in der Justiz vergleichbare Fälle, wo eine Praxis erst verspätet eröffnet werden konnte, und wie gingen die aus?
Danke für Eure Bemühungen
Thomas