Probleme Autoverkauf - Vertrag nicht ausreichend?

Hallo
Wie vor einer Woche schonmal diskutiert:
http://www.wer-weiss-was.de/article/6172983 = Beispiel Problemfall Verkauf Auto privat zu privat.

Wenn der Anwalt des Käufers schriftlich fordert die Reperaturkosten
in Höhe von ca. 1000 € anzuerkennen, da im Vertrag (Ist im
vorherigem Thread zu lesen) die Gewährleistung zwar ausgeschlossen
ist, aber auch geschrieben steht, das das Auto keine nicht
genannten Mängel hat. Mit nicht genannten war mündlich gemeint, die
stehen nicht im Vertrag.

Könnte dem Verkäufer das zum Verhängnis werden?

Was würdet ihr dem Verkäufer raten?

Kann der Verkäufer eigentlich vom Vertrag zurücktreten?

Hallo,

also wenn der Verkäufer Mängel verschweigt und den Wagen dann verkauft, ist er natürlich auch dafür haftbar.

hth

Wie im vorherigen Thread bereits begründet, wurde der Mangel nicht verschwiegen.

Der Wagen hatte einen Mangel, von dem der Verkäufer gar nichts wusste, der Käufer hat den bei der Probefahrt festgestellt, sagte es wäre ein Schaden am Domlager, daraufhin auf den Preis geeinigt. In der Werkstatt stellte sich raus, es war nicht das Domlager, es waren die Antriebswellen und ein Querlenker.