Hallo
Wie vor einer Woche schonmal diskutiert:
http://www.wer-weiss-was.de/article/6172983 = Beispiel Problemfall Verkauf Auto privat zu privat.
Wenn der Anwalt des Käufers schriftlich fordert die Reperaturkosten
in Höhe von ca. 1000 € anzuerkennen, da im Vertrag (Ist im
vorherigem Thread zu lesen) die Gewährleistung zwar ausgeschlossen
ist, aber auch geschrieben steht, das das Auto keine nicht
genannten Mängel hat. Mit nicht genannten war mündlich gemeint, die
stehen nicht im Vertrag.
Könnte dem Verkäufer das zum Verhängnis werden?
Was würdet ihr dem Verkäufer raten?
Kann der Verkäufer eigentlich vom Vertrag zurücktreten?