Hallo zusammen,
ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.
Hat Jemand in den letzten 5 Jahren einen erwachsenen Ausländer adoptiert und dabei Probleme bekommen oder lief alles glatt? Das Gericht hat der Adoption zugestimmt, aber das Standesamt, das die Urkunde ausstellen soll, stellt sich quer. Mit der Folge, dass die Adoptierte nun staatenlos ist und auch nicht mehr in ihr ursprüngliches Heimatland zurück kann.
Bin für jeden Tipp dankbar.
Liebe Grüße
Servus,
das ist ein hübsches Beispiel für eine Frage, die so verblasen und vage gestellt ist, dass es schlicht nicht möglich ist, dazu irgendetwas mit Hand und Fuß zu sagen.
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfisch,
was ist daran vage, wenn ich frage, ob jemand in den letzten Jahren einen erwachsenen Ausländer adoptiert hat?
Das Standesamt muss eine neue Geburtsurkunde ausstellen, damit die Adoptierte Papiere bekommt. Im Moment hat sie keine, existiert also gar nicht. Vom Heimatland wurde sie bereits ausgebürgert.
Viele Grüße
Servus,
dass Du Dir die einzelnen Bröselchen zum Sachverhalt Stück für Stück rausleiern lässt. Damit:
sind jetzt schon ein paar Puzzlestücke mehr zum Sachverhalt bekannt, die für dessen Beurteilung entscheidend sind.
Aber viele fehlen noch, deswegen kann man immer noch nichts mit Hand und Fuß dazu sagen, außer dass man eben bestätigt, dass hier nicht besonders klug vorgegangen wurde.
Und nein, es ist zur Beurteilung des Sachverhalts und für Hinweise, wie man jetzt sinnvoll weiter vorgehen kann, überhaupt nicht wichtig, ob irgendjemand mal einen erwachsenen Ausländer adoptiert hat. Aber das scheint Dir eh egal zu sein.
Und Tschüs!
MM
Hallo,
Vorneweg:
Ich nicht, hab auch keine Ahnung von der ganzen Sache.
Aber:
„Muss“ es das? Und warum tut es das nicht? Welche Begründung wird dafür gegeben?
„Existiert nicht“ kann nicht sein. Ich erinnere mich gut an einen ehemaligen Kollegen, der bestimmt mehr als 40 Jahre staatenlos war, bevor der eingebürgert wurde. Er existierte und ich habe nie gehört, dass er irgendwo bei irgendeiner Behörde Probleme deswegen hatte. (Selbst Grundeigentum war möglich.)
Also:
warum verweigert sich das Standesamt? Und was könnte dagegen getan werden? Wie steht beispielsweise das Gericht dazu?
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
sicher, dass beim Standesamt das Richtige „bestellt“ wurde bzw. dass man mit einem kompetenten Sachbearbeiter gesprochen hat.
Es ist zwar schon ein paar Jahre her und es ging um eine Kinderadoption, aber es hat uns damals viele Nerven und über ein Jahr an Zeit gekostet, bis wir (über Vitamin B schließlich) an jemanden gekommen sind, der wusste, was wir brauchten und wusste, wo man es bekommt und was geht und was nicht. Es gibt unterschiedliche Geburtsurkunden, solche, in denen der Geburtsname festgehalten ist, solche in denen er nicht erscheint und dennoch irgendwo festgehalten wird und solche, wo er eine geheime Verschlusssache ist. Details weiß ich nicht mehr, aber ich habe damals gelernt, einem Nein vom Amt nicht einfach zu vertrauen.
Grüße
Siboniwe
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten. Leider kann ich nicht alle Fragen genau beantworten, da es nicht mich selbst betrifft, sondern meinen Onkel.
Die Adoption zieht sich schon über 1 Jahr hin mit ständig wechselnden Problemen mit verschiedenen Behörden. Ein Anwalt ist eingeschaltet, der leider im Moment auch nicht weiter helfen kann. Mein Onkel ist mit den Nerven am Ende, er ist nicht mehr der Jüngste, und würde am liebsten aufgeben, aber dann droht die Abschiebung.
@anon73739668
Auch wir akzeptieren ein nein nicht, das ist klar. Es ist hier ein kleines Amt und es gibt keine Auswahl eines Sachbearbeiters, weil es nur einen gibt.
@Jörg Zabel
Das Standesamt muss eine Geburtsurkunde mit dem neuen Namen ausstellen, sonst gibt es keine neuen Papiere. Sie behaupten, das Amtsgericht hätte nach einem falschen Paragrafen geurteilt, nach dem richtigen hätte es die Adoption ablehnen müssen. Ich verstehe auch nicht, dass sich das Standesamt über ein Urteil des Amtsgerichts stellen kann.
Der ehemalige Kollege war bestimmt ursprünglich Deutscher? Bei der Adoptierten droht die Abschiebung, aber wo soll sie hin? In ihr ursprüngliches Heimatland kann sie nicht mehr.
@Aprilfisch
ich finde, es ist nicht unwichtig, ob mal jemand entsprechende Erfahrungen gesammelt hat und uns vielleicht sagen kann, wie er die Probleme lösen konnte. Ich weiß nicht, welche Puzzleteile Du noch brauchst.
Viele Grüße
Die Frage ist eben, ob das Amt überhaupt zuständig ist. Bei uns lief es dann über das Standesamt 1 in Berlin.
Grüße
Siboniwe
Servus,
alldieweil alle erwähnten Behörden gehalten sind, im Rahmen des geltenden Rechts zu handeln und nicht völlig beliebig und willkürlich irgendwas „querzustellen“, ist es vollkommen egal, ob jemand selber einmal einen Erwachsenen Ausländer adoptiert hat oder nicht. Der vorgelegte Fall ließe sich anhand der veröffentlichten Rechtsquellen beurteilen, wenn der Sachverhalt bekannt wäre.
Ist Dir nicht aufgefallen, dass Du mit keinem Wort erwähnt hast, mit welcher Begründung das Standesamt die neue Geburtsurkunde nicht ausgestellt hast - nicht einmal auf eindringliches Nachfragen hin?
Es ist noch nie von irgendeiner Behörde in der BRD ein Bescheid ergangen, in dem stand:
„Hiermit stellen wir uns quer und außerdem über das Amtsgericht, und außerdem hat das Amtsgericht nach einem falschen Paragrafen geurteilt“.
Außerdem ist es nicht zu verstehen, weshalb ein Urteil (in welcher Sache??) eines Amtsgerichtes so streng geheim sein sollte, dass man es nicht in allen wesentlichen Punkten wiedergeben könnte.
Offenbar willst Du ganz schlicht nicht darlegen, worum es denn eigentlich geht. Na dann -
Schöne Grüße
MM
Hallo,
warum wendet ihr euch nicht mal an den Vorgesetzten des Standesbeamten oder an die übergeordnete Behörde?
Grüße
miamei