Probleme bei Autokauf

Hallo WWW-ler,

ich habe am Wochenende bei einem freien KfZ-Händler ein Auto angesehen und in Kaufabsicht eine verbindliche Bestellung mit verbindlichem Zahlungsplan (Anzahlung und Vereinbahrung der Restzahlung zu einem Stichtag) unterzeichnet.

Als ich mir zu Hause in Ruhe das Kleingedruckte durchgelesen habe, waren dort irgendwo hinter ‚bitte nach 50 km Radmuttern nachziehen‘ einige Formulierungen versteckt, die der mündlichen Zusicherung des Verkäufers komplett widersprechen. So wurde uns das Auto als unfallfrei angeboten. Hier steht nun aber: ‚Vorschäden. Unfallfrei: Nein.‘

Ich habe den Verkäufer sofort kontaktiert und er gab als Begründung an, das eine kleine Lackierarbeit am Dach durchgeführt worden wäre (dies wurde uns bei der Besichtigung auch tatsächlich mitgeteilt). Der Wagen dürfe nun aus rechtlichen Gründen nicht mehr als unfallfrei ausgewiesen werden, da die Reparaturkosten 300 € überstiegen hätten… (?)
Daraufhin habe ich zu meiner Sicherheit um eine Nachbesserung des Vertrages gebeten (Aufnahme aller durchgeführten Instandsetzungsarbeiten in den Vertrag mit der Versicherung, dass darüber hinaus keine Schäden bekannt waren/ instandgesetzt wurden). Da der Verkäufer nach eigener Aussage zu Vertragsänderungen nicht befugt ist, hat er den Vorgang hausintern weitergeleitet. Seit zwei Tagen habe ich nun nichts mehr gehört und morgen läuft die vereinbahrte Zahlungsfrist ab.

Nun meine Primärfrage: Ich werde den Wagen natürlich nicht bezahlen, bis der Sachverhalt zu meiner Zufriedenheit geklärt ist. Muss ich nun wegen der anstehenden Zahlungsfrist irgendwelche Rechtsmittel einlegen, damit der Händler im möglichen Streitfall aus der verstrichenen Zahlungsfrist nicht noch irgendwelche Ansprüche gegen mich ableiten kann oder kann ich die Zahlungsfrist erst einmal verstreichen lassen und warten, wie sich die Sache entwickelt?

Vielen Dank, Jesse

Das wird haarig.
Mit der Anzahlung wurde der schriftliche Vertrag fast unwiderrufbar - für beide Parteien.

Natürlich nicht zahlen?

Dann wirst du natürlich vertragsbrüchig.

Ich möchte den Vertrag auch nicht widerrufen sondern lediglich zu meiner Sicherheit vor der Zahlung eine kleine Vertragsanpassung, damit der Inhalt der mit dem Händlers mündlich getroffenen Vereinbahrung entspricht.

Die Aussage ‚Alles in Ordnung, nur eine kleine Lackierarbeit am Dach‘ und den Passus ‚Unfallfrei: nein‘ bekomme ich im Kopf irgendwie nicht in Übereinstimmung. Und dass nach der Zusicherung des Verkäufer, einen unfallfreien Wagen zu kaufen, ohne jeden Hinweis solch einen Passus im belanglosen Fließtext versteckt wird, trägt nicht unbedingt zu einem guten Bauchgefühl bei.

Mit welchen Konsequenzen?

Wie genau stellst Du Dir die denn vor, wenn gilt:

Willst Du im Vertrag lieber eine andere Lüge oder ein anderes Auto stehen haben?
Gruß
anf

… dass die Summe ggf. eingeklagt wird. Mit allen Kosten, die da noch dranhängen.

Verstehe ich nicht. Man kann den Vertrag ohnehin nur genau dann ‚widerrufen‘, wenn beide sich einig sind. Einen irgendwie geartetes Rücktrittsrecht gibt es hier schließlich nicht. Und daran ändert die Anzahlung genau gar nichts.
Gruß
anf

Erganze um „einseitig“.
Wenn BEIDE Seiten einer Änderung oder Aufhebung zustimmen, gibt es kein Problem.
Aber genau das ist hier doch sehr fraglich.

Das ändert genau NICHTS.

Ein Vertrag ist NIEMALS einseitig auflösbar, wenn das nicht explizit vereinbart war oder derartiges vom Gesetz vorgesehen ist. Wo siehst Du denn hier irgendeinen Anhaltspunkt für das eine oder das andere? Und ich wiederhole: was sollte irgendeine Anzahlung daran ändern? In welchem Gesetz steht Deiner Meinung nach, dass nach Tätigen einer Anzahlung der Vertrag nicht mehr einseitig lösbar ist, vorher aber schon?
Gruß
anf

Hallo, ich will weder eine Lüge im Vertrag stehen haben noch ein anderes Auto kaufen. Ich möchte lediglich, dass das Auto im Vertrag so beschrieben wird, wie der Händler es im Verkaufsgespräch angeboten hat. Ich bin im Gegensatz zu ihm nicht der Ansicht, dass man eine Lackreparatur am Dack bei Reparaturkosten von über 300 EUR als Unfallschaden ausweisen muss. Das wäre eine interessante Frage, die ihr mir vielleicht beantworten könnt…

Inzwischen wurde der Vertrag angepasst und es steht statt ‚Unfallfrei: Nein.‘ jetzt ‚Vorschäden verhanden: Beschädigung im Dachbereich. Lackschäden wurden im Rahmen der Aufbereitung ausgebessert.‘ im Vertrag. Damit kann ich leben.

VG, Jesse