Hallo WWW-ler,
ich habe am Wochenende bei einem freien KfZ-Händler ein Auto angesehen und in Kaufabsicht eine verbindliche Bestellung mit verbindlichem Zahlungsplan (Anzahlung und Vereinbahrung der Restzahlung zu einem Stichtag) unterzeichnet.
Als ich mir zu Hause in Ruhe das Kleingedruckte durchgelesen habe, waren dort irgendwo hinter ‚bitte nach 50 km Radmuttern nachziehen‘ einige Formulierungen versteckt, die der mündlichen Zusicherung des Verkäufers komplett widersprechen. So wurde uns das Auto als unfallfrei angeboten. Hier steht nun aber: ‚Vorschäden. Unfallfrei: Nein.‘
Ich habe den Verkäufer sofort kontaktiert und er gab als Begründung an, das eine kleine Lackierarbeit am Dach durchgeführt worden wäre (dies wurde uns bei der Besichtigung auch tatsächlich mitgeteilt). Der Wagen dürfe nun aus rechtlichen Gründen nicht mehr als unfallfrei ausgewiesen werden, da die Reparaturkosten 300 € überstiegen hätten… (?)
Daraufhin habe ich zu meiner Sicherheit um eine Nachbesserung des Vertrages gebeten (Aufnahme aller durchgeführten Instandsetzungsarbeiten in den Vertrag mit der Versicherung, dass darüber hinaus keine Schäden bekannt waren/ instandgesetzt wurden). Da der Verkäufer nach eigener Aussage zu Vertragsänderungen nicht befugt ist, hat er den Vorgang hausintern weitergeleitet. Seit zwei Tagen habe ich nun nichts mehr gehört und morgen läuft die vereinbahrte Zahlungsfrist ab.
Nun meine Primärfrage: Ich werde den Wagen natürlich nicht bezahlen, bis der Sachverhalt zu meiner Zufriedenheit geklärt ist. Muss ich nun wegen der anstehenden Zahlungsfrist irgendwelche Rechtsmittel einlegen, damit der Händler im möglichen Streitfall aus der verstrichenen Zahlungsfrist nicht noch irgendwelche Ansprüche gegen mich ableiten kann oder kann ich die Zahlungsfrist erst einmal verstreichen lassen und warten, wie sich die Sache entwickelt?
Vielen Dank, Jesse