angenommen jemand hat einen Artikel bei Ebay angeboten und erwähnt, dass der NP vor 5 Jahren bei ca. 3000 € lag (der Verkäufer wusste es nicht mehr so genau, Rechnungen hatte er nicht mehr). Der Artikel wurde für 700 € ersteigert. Der Käufer stellt fest, dass der NP des Artikels aktuell bei 1500 € liegt (in der Artikelbeschreibung war erwähnt, dass es den Artikel momentan noch immer zu kaufen gibt - der Preis liegt - vom Verkäufer im Nachhinein mal berechnet - bei ca. 2200 €). Der Käufer stellt Ansprüche an den Verkäufer, dass er mit dem Kaufpreis runtergehen soll oder noch Dinge zugeben soll. Der Verkäufer bricht daraufhin die Transaktion ab. Die Ware ist noch immer beim Verkäufer, das Geld noch immer beim Käufer. Es haben keine Transaktionen stattgefunden. Der Käufer droht nun mit Schadensersatzansprüchen. Er stimmt einem Abbruch der Transaktion nicht zu.
Könnte mir evtl. jemand mal die Rechtsverhältnisse auseinandersetzen?
Ebay empfahl dem Verkäufer, die Transaktion abzubrechen und empfahl beim 2. Telefonat, auf Emails seitens des Käufers nicht mehr zu reagieren.
Auktion oder Direktverkauf ?
Mit einem Zuschlag nach Auktionsende hat der Bieter auch Anspruch auf die Ware,nach Bezahlung natürlich.
Und grundsätzlich auch einen Anspruch auf Schadenersatz,wenn nicht ausgeliefert werden kann(aus Gründen,die der Verkäufer vertreten muß).
Es ist immer schlecht,wenn man Aussagen macht,die nicht den Tatsachen entsprechen,obwohl man von einem ehemaligen Verkaufspreis nicht unbedingt auf zugesagte Eigenschaften einer Ware schließen kann.
Grundsätzlich kann ich meine Ware zu jedem Preis anbieten,niemand muß zu dem Preis kaufen.
Und andersherum muß sich auch niemand auf Nachverhandlungen einlassen,den Preis zu senken oder Zugaben beizugeben.
Vielen Dank für Eure Antworten! Also, es war eine Auktion und in der Beschreibung stand eindeutig drin, dass es die Ware noch immer zu kaufen gibt (jeder würde daraufhin erst mal gucken, was die aktuell neu kostet) und der NP war als „Ca.-NP“ angegeben. Der Käufer hat die Ware für 50-70% unter dem derzeitigen NP erstanden, was jetzt auch nicht unbedingt schlecht ist. Er droht mit Schadensersatz und einer schlechten Bewertung, aber der Verkäufer hat sich entschieden, darauf nicht mehr zu reagieren und den Fall Ebay zu melden…
erstmal muß ich einem der Vorredner widersprechen. Einige Artikel (z.B. Elektronik) werden mit der Zeit billiger (im Neupreis).
Der Käufer hat den Preis zunächst akzeptiert. Du bist keine Ladenkette, die anbietet, immer den Preis von Mitbewerbern zu unterbieten. Selbst wenn er die Ware woanders gebraucht billiger gefunden hätte, wärs sein persönliches Pech. Hätte er halt länger gucken müssen.
Wenn er den Preis akzeptiert hat, muß er den auch bezahlen, ohne ein Recht auf irgendwelche Zugaben oder nachträgliche Preisnachlässe.
Aus meiner Sicht hätte ja eher der Verkäufer einen Anspruch auf Schadenersetz für die Nichtabnahme zum Zuschlagspreis nach Versteigerungsende.
Welchen „Schaden“ hat der verhinderte Käufer denn ?
Er hat eine scheinbar hochwertige Ware(Zustand kennt er ja noch überhaupt nicht,nur aus dem Angebot)zu einem Preis deutlich unterhalb des derzeitigen Neupreises in einem Laden ersteigert. Und diesen derzeitigen Verkaufspreis ermittelte er ja offenbar erst nach der Versteigung. Zum Zeitpunkt der Versteigerung hielt er den Preis für angemessen,warum hätte er sonst gesteigert ?
Wo ist der Schaden,den er erlitten haben soll ?
Der Verkäufer hat sich hier richtig verhalten und den Streit beim Auktionshaus gemeldet.
Danke Euch für die Antworten! Irgendwie war der Verkäufer kurzzeitig aufgrund der Drohungen der Käufers doch verunsichert, ob er nun richtig gehandelt hat…
angenommen jemand hat einen Artikel bei Ebay angeboten und
erwähnt, dass der NP vor 5 Jahren bei ca. 3000 € lag (der
Verkäufer wusste es nicht mehr so genau, Rechnungen hatte er
nicht mehr). Der Artikel wurde für 700 € ersteigert. Der
Käufer stellt fest, dass der NP des Artikels aktuell bei 1500
€ liegt (in der Artikelbeschreibung war erwähnt, dass es den
Artikel momentan noch immer zu kaufen gibt - der Preis liegt -
vom Verkäufer im Nachhinein mal berechnet - bei ca. 2200 €).
Da fragt man sich doch, in wie weit der ehemalige Neupreis von 3000€ eine zugesicherte Eigenschaft des Artikels ist?
Mein Bauchgefühl (BKA!) verneint das!
Wenn man mit falschen, überhöhten ehemaligen VPs wirbt, dann ist das nach dem Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb nicht zulässig. Nur wird dieses Beispiel wohl eher ein Kauf unter Privatleuten sein.
Aber welcher Schaden sei denn dem verhinderten Käufer entstanden?
Mal angenommen, man fünde eine archivierte Preisliste des Geschäftes „Wucherpreis GmbH & Co. KG“ aus dem Jahr 2006, in der der Artikel nicht nur 2200€, sondern 5000€ gekostet habe: Müsste dann nach der Logik des Käufers der Artikel nicht im Nachhinein teurer werden?
Heute rief der Käufer den Verkäufer an und drohte, rechtliche Schritte einzuleiten… Es nervt und verunsichert den Verkäufer zutiefst! Da der Käufer den Artikel ja noch immer mind. 50% unter NP ersatnden hat, muss sich doch der Verkäufer keine großen Sorgen machen, oder?
Aber wie geht es weiter?
Auf „Transaktion abbrechen“ reagiert der Käufer nicht. Den gebotenen Preis will der Käufer aber auch nicht zahlen. Was soll der Verkäufer nun tun?!??