Probleme bei :fiktive Abrechnung nach Gutachten

Hallo ,
wir mir wurde mein Pkw durch einen Lkw beschaedigt. Mein Pkw stand geparkt und der Lkw is dran vorbeigeschrammt. Ich kam dazu und der Lkw Fahrer hatte seine Schuld gleich eingeraeumt, so haben wir auf Polizei verzichtet und er teilte mir seine Personalien ect. mit . Ich lies ein Gutachten anfertigen und uebersandte es der Versicherung.

Der Schaden belaueft sich laut Gutachter auf 1600 Euro Reperaturkosten OHNE Mwst !

Beurteilung Totalschaden
Wiederbeschaffungswert 2000 Euro
Restwert 20 Euro

Ich teilte der Versicherung mit, dass ich den Schaden selbst repariern will.

Jetzt wurden mir nur ca. 930 Euro erstattet ! Is dass rechtens ?

Jetzt wurden mir nur ca. 930 Euro erstattet ! Is dass rechtens

Hallo und guten Abend,
möglicherweise JA.
Da ich den genaueren Ablauf der Schadensregulierung / Abwicklung durch die gegnerische Versicherung nicht kenne, kann ich nur aus der Erfahrung sagen, daß Sie

  1. keinen Anspruch auf Erstattung der Mehrwertsteuer bei einer fiktiven Abrechnung haben
    und 2. wahrscheinlich ein entsprechend höheres Restwertangebot eines anderen Restwertbieters vorliegt.
    Mit den mit zur Verfügung stehenden Informationen kann ich leider keine weiteren Auskünfte geben, sorry.
    Ein Anwalt könnte hilfreich sein.
    Gutes Gelingen.