Probleme bei Kauf bei Versandhandel

Hallo Rechtsgelehrte!

Nehmen wir einmal folgendes fiktives Problem an:

Kunde K bestellt bei Versandhandel V ein Bett sowie dazu passende Matratzen und Rückenkissen.

Die Matratzen und Kissen werden auch prompt geliefert, und von K ebenso prompt bezahlt.

Da K naiverweise davon ausgeht, dass auch das dazu gehörige Bett in Kürze eintreffen wird und wenig Lager- bzw. Aufbaumöglichkeiten in der Wohnung vorhanden sind, baut er das alte Bett ab und entsorgt es. Nur leider, leider trifft das neue Bett nicht zeitnah ein - tatsächlich vergeht etwa ein halbes Jahr, bis es nach vielfachen Anfragen endlich geliefert wird; V verwies dabei stets auf Lieferschwierigkeiten des Herstellers. Als K das Bett dann aufbauen will, stellt er fest, dass sämtliche Schrauben und Beschläge fehlen. Nach weiteren zwei Anfragen erfährt er, dass V die Zusammmenarbeit mit der Herstellerfirma wegen unvermutet eingetretener Insolvenz derselben eingestellt hat und deshalb die benötigten Teile nicht nachliefern kann.

V schlägt K nun folgende Lösungsmöglichkeiten vor:

  1. Rücknahme des Bettes
  2. Lieferung eines anderen Modelles
  3. Preisnachlass von maximal € 40 und K erwirbt die fehlenden Teile im Einzelhandel.

Für K ergeben sich daraus folgende Fragen:

  • Da die Matratzen speziell für dieses eine Bett gedacht waren und nicht zwingend zu anderen Modellen passen - ist V verpflichtet, diese zurückzunehmen, obwohl sie bereits bezahlt wurden und nicht mehr originalverpackt sind?
  • Kann K im Falle der Rücknahme auf die Auszahlung des Betrages bestehen oder muss er eine Gutschrift auf das Kundenkonto bei V akzeptieren?
  • Hat K aufgrund der ungeheuer langen Wartezeit irgendwelche Ansprüche gegenüber V in Form von einem Rabatt o.ä oder ist das eine Frage der Kulanz des Händlers?
  • Sollte sich K auf Variante 3 einlassen, so deckt der Betrag eventuell noch nicht einmal den Einzelhandelspreis der fehlenden Beschläge ab, von Fahrtkosten und zeitlichem Aufwand einmal abgesehen - gibt es Regelungen zu einem in solch einem Fall zu gewährenden Preisnachlass?

Besten Dank schon einmal an alle!

=^…^=
Katze

HALLO kATZE;

Kurze frage: Hast du das Bett im Paket mit dermatratze bestellt oder alles sozusagen Einzelnd!

Hallo Rechtsgelehrte!

Bin ich nicht, aber trotzdem Hallo!

V schlägt K nun folgende Lösungsmöglichkeiten vor:

  1. Rücknahme des Bettes
  2. Lieferung eines anderen Modelles

Kombiniere 1. u. 2. und bestehe darauf, dass das neue Bett zu den Matratzen passt!

  1. Preisnachlass von maximal € 40 und K erwirbt die fehlenden
    Teile im Einzelhandel.

Würde ich nicht machen!

Für K ergeben sich daraus folgende Fragen:

  • Da die Matratzen speziell für dieses eine Bett gedacht waren
    und nicht zwingend zu anderen Modellen passen - ist V
    verpflichtet, diese zurückzunehmen, obwohl sie bereits bezahlt
    wurden und nicht mehr originalverpackt sind?

Wenn die Matratzen schon über einen längeren Zeitraum genutzt wurden, gibt es dort sicherlich Probleme.

  • Kann K im Falle der Rücknahme auf die Auszahlung des
    Betrages bestehen oder muss er eine Gutschrift auf das
    Kundenkonto bei V akzeptieren?

Auszahlung!

  • Hat K aufgrund der ungeheuer langen Wartezeit irgendwelche
    Ansprüche gegenüber V in Form von einem Rabatt o.ä oder ist
    das eine Frage der Kulanz des Händlers?

Das dürfte reine Verhandlungssache sein. Die meisten Versandhäuser sichern sich da gerne in ihren AGB´s ab.

  • Sollte sich K auf Variante 3 einlassen, so deckt der Betrag
    eventuell noch nicht einmal den Einzelhandelspreis der
    fehlenden Beschläge ab, von Fahrtkosten und zeitlichem Aufwand
    einmal abgesehen - gibt es Regelungen zu einem in solch einem
    Fall zu gewährenden Preisnachlass?

Wie gesagt, würde ich generell nicht machen, weil es da sicherlich schwierigkeiten mit der Garantie gibt.

LG
Andreas

Hallo,

Bett, Matratzen und Kissen hatten jeweils einzelne Bestellnummern, waren aber im Katalog zusammen abgebildet, und die Matratzen und Kissen waren auch als ‚zu diesem Bett passend‘ beschrieben.

Beste Grüße

Katze

Hallo Andreas,

Kombiniere 1. u. 2. und bestehe darauf, dass das neue Bett zu
den Matratzen passt!

Leider wird in dem jetzt gültigen Katalog kein Bett in dieser Art mehr angeboten; bei den anderen in Frage kommenden Betten könnte maximal eine der beiden Matratzen genutzt werden.

Beste Grüße

Katze