Probleme bei Steuerklassenwechsel!

Hallo,

Ein Paar beschliesst im Mai zu heiraten.

Beide verdienen in etwa gleich gut, da die Ehefrau aber schon schwanger ist, wollte diese die Lohnsteuerklasse auf III ändern lassen zugunsten eines zu erwartenden höheren Elterngeldes.

Der Sachbearbeiterin im Amt wurde explizit gesagt, die Ehefrau will die bessere Lohnsteuerklasse. Die Sachbearbeiterin trägt bei der Ehefrau jedoch trotzdem V ein.
Dies wird bei der Abholung nicht bemerkt, erst zwei Tage später, also nochmals aufs Amt.
Die Sachbearbeiterin erklärt sich jedoch nicht bereit, den Fehler zu berichtigen. Nach längerem Hin und Her erklärt sich die Sachbearbeiterin nur bereit, alles wieder rückgängig zu machen.

Jetzt teilt aber der Arbeitgeber mit, die Steuer würde nun für Januar bis April in I berechnet, Mai bis September in V und ab Oktober in der IV.
Damit würden im nächsten Jahr rechnerisch 4.800 € Elterngeld fehlen.

Soll man nochmals aufs Amt und gleich mit dem Vorgesetzten sprechen?
Oder hat man hier keine Chance mehr?

Man hatte sich ja darauf verlassen dass ALLES zumindest rückgängig gemacht würde, um nicht allzu viel Geld zu verlieren…

Danke für alle Antworten

Grüße
miamei

Moinsen,
Wenn man die Steuerklasse wechselt, dann gilt dieser Wechsel nicht rückwirkend, sondern immer nur für die Zukunft.
Schöne Grüße
e

Hallo,

Wenn man die Steuerklasse wechselt, dann gilt dieser Wechsel
nicht rückwirkend, sondern immer nur für die Zukunft.
Schöne Grüße
e

Bei Eheschließung gilt der Wechsel immer ab Tag der Eheschließung.
Ansonsten wie oben beschrieben.
Gruß Sid