Hi David,
zunächst war die „Mauer“ in Berlin ein serieller Verstoß gegen die MenschenRechte und GrundFreiheiten. (MR+GF)
Insbesondere verstieß sie gegen die internationale Garantien der Freizügigkeit des Aufenthalts mit einer ebensolchen Garantie durch die Verfassung der DDR, mit Schwerpunkt gegen die Bewohner Berlins, vorzugsweise OstBerlins, aber vor allen auch gegen die Insulaner, wie es NeußDeutschland ausdrückt.
WestDeutsche wie auch Polen, Jugoslawen, Araber, Perser, Angehörige der SiegerMächte etc. durften die Mauer passieren.
Wenn ein WestBerliner sich einen WohnSitz in der Bundesrepublik einrichtete und damit einen PersonalAusweis besaß, konnte er ebenfalls mit diesem humanen Trick den Wall passieren.
Kam er zu spät, wurde er, entsprechend nach Laune, Wetter, vor allem DemutsHaltung kriminalisiert und gefangen gesetzt mit der Folge von „Ermittlungen“, Entpersonalisierung, Bedrohung etc. und meist mit einer GeldBuße in die Freiheit entlassen, oder auch unter Anlage einer KaderAkte künftiger Beobachtungen ausgesetzt, die sein UmFeld mit einbezogen.
EinzelFälle führten zur längeren Inhaftierung, insbesondere wenn sich der Gefangene auf seine Rechte berufen und zu keinerlei „Kooperation“ bereit gefunden, oder gar zivile Courage gezeigt hat.
Die Palette der Maßnahmen reichte also von erzieherischer Ermahnung bis Gefangenschaft mit gesundheitlichen Folgen.
liebe Grüße
chris